Weiss eigentlich jemand, ob dieser Zustand mit Nichtniederflurkursen mit der BAV-Konzessionierung vereinbar ist?
Die BAV-Konzession spielt hier m.e. keine Rolle. Die Niederflurverpflichtung geht aus dem BeHiG hervor und sollte bis 2023 umgesetzt sein. Dass dies nicht flächendeckend der Fall sein wird, ist ja nicht wirklich überraschend. Es gibt auch noch andere Städte, die keine Niederflurfahrzeuge aufweisen.