Aktuell fahren diverse Tramtypen der Basler Verkehrsbetriebe auf dem Schienennetz der Region. Es stehen Ersatzbeschaffungen des Tram-Rollmaterials an, die mit Einlösen eines Beschaffungs-Optionsloses des neusten Tramtypes (Flexity) oder aber einer Ausschreibung eines neuen Tramtypes erfolgen könnten, der den basel-städtischen Bedürfnissen Rechnung trägt.
Das Einlösen der Optionsloses verlängert die Neuordnung der Tramtypen bzgl. der Tramnetz-Kompatibilität im schlimmsten Fall bis fast 2060. Bundesrechtlich ist nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren bis Ende 2023 eine autonome Zugänglichkeit zum öffentlichen Verkehr zu gewährleisten (Behindertengleichstellungsgesetz BehiG). Diese Vorgabe wird schon jetzt klar um mindestens 10 bis 15 Jahre nicht erreicht.
Der Kanton bemüht sich, die Vorschriften des Bundesrechts im Rahmen des öffentlichen Verkehrs umzusetzen. So wurden auf Grund des aktuellen Rollmaterials Tramhaltestellen so umgebaut, dass sie Sicherheitsprobleme für die Velofahrenden (Kap-Haltestellen) darstellen. Ein Zielkonflikt zwischen Menschen mit Behinderung und Velofahrenden kann aber unter keinen Umständen im Sinne des Gesetzgebers sein. Entsprechend ist eine Trambeschaffung anzustreben, die diesen Zielkonflikt löst.
Gemäss § 42 Abs 1bis der GO fordern die Motionärlnnen den Regierungsrat auf, Massnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass das Tramnetz möglichst zeitnah votlumfänglich mit Rollmaterial inkl. Schiebetritt befahren wird.