Fahrplanvernehmlassung "Fahrplanentwurf 2022"

  • und wo kommen die beiden Haltestellen etwa hin?

    müsste man ja schon langsam etwas davon sehen oder?

    Also beim Jakobsbergerholzweg wurde, wie ich gestern Abend auf der Fahrt zum SZD gesehen habe, eine (provisorische) Holzplattform kurz vor der COOP-Tankstelle in der Reinacherstrasse erstellt (zwischen zwei Bäumen im Rabattenbereich). Hatte mich noch gewundert, was das geben soll .... jetzt ist es klar! ;)

  • danke.

    Ich dachte es gäbe noch eine zwischen Leimgrubenweg und der Klink kurz vor dem Kreisverkehr beim McDonald's.

  • Auch, dass weiterhin Abends nur bis Ulmenweg gefahren wird, statt mind. bis Dreispitz oder Gartenstadt.

    Zumindest Dreispitz wäre sinnvoll gewesen, da hätten die Quartierbewohner Anschluss zum 14er und 10er & 11er, und der Busfahrer würde nicht nur diese enge Quartierstrasse hin und her fahren.

    Das ist meines Wissens dem selben Umstand geschuldet wie die fehlende Verlängerung der Buslinie 64 bis Bhf St. Johann: Zu wenig Geld seitens Basel-Stadt (im Fahrplanentwurf im Mai/Juni war das Angebot bis Gartenstadt noch drin). Wird aber hoffentlich in einer der nächsten Fahrplanperioden noch behoben.

  • Für die Strecke Leimgrubenweg-Dornach Bahnhof (könnte auch Tourismus Münchenstein Basistour genannt werden) sind 22 bzw. 23 Minuten eingeplant! Wenn das Angebot ein Erfolg wird könnt Ihr mich künftig Hans oder Rüdiger nennen!

    Vom Leimgrubenweg bis Dornach Bhf fährt wohl eh so gut wie niemand durch. Dafür nimmt man die S-Bahn via Dreispitz. Somit ist auch die Gesamtfahrzeit für diesen Abschnitt sekundär. Die Funktion der Linie ist offensichtlich die Feinerschliessung ab den Bahnhöfen Dornach, Münchenstein und Dreispitz, und nicht die Konkurrenzierung der S3 und der Tramlinie 10.

  • Das ist meines Wissens dem selben Umstand geschuldet wie die fehlende Verlängerung der Buslinie 64 bis Bhf St. Johann: Zu wenig Geld seitens Basel-Stadt (im Fahrplanentwurf im Mai/Juni war das Angebot bis Gartenstadt noch drin). Wird aber hoffentlich in einer der nächsten Fahrplanperioden noch behoben.

    ja das liebe Geld.

    Dann lieber die Busse mehrheitlich leer durch ein Quartier hin und her fahren lassen.

    Ullmenweg ist nun echt der grösste Witz.

    Dreispitz oder St. Jakob wären ja das Mindeste gewesen.

    Nun gut.. zum Glück kann ich es aus der Distanz kritisch sehen und bin nicht auf die Linie angewiesen. Verstehen tue ich es trotzdem nicht.

  • danke.

    Ich dachte es gäbe noch eine zwischen Leimgrubenweg und der Klink kurz vor dem Kreisverkehr beim McDonald's.

    Also das macht definitiv keinen Sinn? Wer soll diese Haltestelle nutzen? Die McDoof-Kunden oder die MFK-Kunden, die ihr Fahrzeug bei der Prüfung gleich stillleggen mussten? ;)

  • McDoof sollten wir nicht sagen, das geht gegen die Nettikette 🤓

    nein, aber die Klinik neben dran, wo ja schon eine Kleinbushaltestelle ist.

  • Das kann ich mir aufgrund des dort herrschenden Strassenverkehrs nur schwerlich vorstellen

    Na dann muss sich der herrschende Strassenverkehr halt etwas beherrschen. Nötigenfalls muss er entsprechend eingeschränkt werden, der ÖV hat nun einfach mal Vorrang und das soll auch so sein.

  • Der ÖV kann schlicht und einfach nicht überall Vorrang haben.

    Vorallem nicht ein Bus, der sich die Strasse teilt.

  • Am 3. November 2021 im Kantonsblatt:

    Daraus ist ersichtlich, wo die Haltestllen hinkommen.

    (Ich hatte zuerst gemein, es sei bei den Baupublikationenpublitiert gewesen)

    Verkehrsanordnung Reinacherstrasse

    Betrifft: 4053 Basel

    Permanente Massnahmen

    Betroffene Strasse(n): Reinacherstrasse

    Im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Bushaltestelle der Linie 37 werden folgende Anordnungen erlassen:

    - gegenüber der Liegenschaft Nr. 158, auf einer Länge von 15 m: Zickzacklinie (bisher Radstreifen); - vor der Liegenschaft Nr. 202, auf einer Länge von 15 m: Zickzacklinie (bisher Radstreifen); - vor der Liegenschaft Nr. 202, auf einer Länge von 6 m: Parkfeld „Velos/Motos“ (bisher Blaue Zone); - vor der Liegenschaft Nr. 202, auf einer Län-ge von 6 m: Parkieren verboten infolge baulicher Haltestelle (bisher Parkfeld Velos/Motos 6 m). Es wird darauf hingewiesen, dass die baulichen Anpassungen und die damit verbundenen Verkehrsregeln nicht Gegenstand der vorliegenden Verkehrsanordnung sind.

    Verfügende Stelle

    Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel

    Ergänzende rechtliche Hinweise

    Hinweise Gesetzliche Grundlagen für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 und die kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011 und die kantonale Verord-nung über die Parkraumbewirtschaftung vom 19. August 2014. Die Projektpläne können nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 061 267 85 56) beim Amt für Mobilität (Dufourstrasse 40) eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen Verfügungen der Mobilität kann an das Bau- und Verkehrsdepartement (Münsterplatz 11, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Für die mit Stern (*) bezeichnete(n) Massnahme(n) wird die aufschiebende Wirkung eines allfälligen Rekurses entzogen. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, be-stehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebungen und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.

  • So wie es auf dem neuen Liniennetzplan aussieht, soll die Haltestelle irgendwo an der Reinacherstrasse sein. Vermutlich zwischen der Giornicostrasse und der Klinik Birshof

    Zwischen Giornicostrasse und Klinik Birshof ist bereits Münchenstein. "Limmeren" ist nicht an der Reinacherstrasse.