[BL] Tramlinie 14: Instandsetzung und Modernisierung der Bahninfrastruktur für die Jahre 2021 bis 2024

  • Ausgabenbewilligung

    Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine neue einmalige Ausgabe von 18 Millionen Franken für die Instandsetzung und Modernisierung der Tramlinie 14 in den Jahren 2021 bis 2024.

    Die Tramlinie 14 muss wegen des schlechten Zustands und für den Betrieb mit neuen Fahrzeugen ab der Kantonsgrenze Basel-Stadt/Basel-Landschaft bis zur Wendeschleife Pratteln komplett erneuert werden. Ausserdem wird das generelle Stromversorgungskonzept überprüft und gleichzeitig die mögliche Verlängerung in das Entwicklungsgebiet Salina Raurica berücksichtigt.

    Da die Linie 14 ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr abgeltungsberechtigt ist, fliessen keine Investitionsmittel mehr aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes. Ab 2021 ist der Kanton Basel-Landschaft verantwortlich für die Finanzierung der Infrastruktur der Linie 14 auf basellandschaftlichem Boden.

    In den Jahren 2021 bis 2024 liegt der Fokus der Infrastrukturerneuerung auf dem Gebiet der Gemeinde Muttenz. Der Gleisabschnitt zwischen den Haltestellen „Freidorf“ und „Zum Park“ befindet sich in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Der Unterbau ist instabil und der Oberbau stark abgenutzt. Auch die Sicherungsanlagen müssen nach rund 40 Jahren im Einsatz zwingend erneuert werden. Die geplanten Massnahmen sind nötig, damit die Betriebssicherheit weiterhin gewährleistet werden kann.

    Die Gesamtkosten für die Erneuerungsarbeiten im Zeitraum von 2021 bis 2024 belaufen sich auf 18 Millionen Franken. Der Umbau sämtlicher Tramhaltestellen in Muttenz ist ebenfalls Gegenstand dieser Vorlage. Eine Ausnahme bilden die Haltestellen „Zum Park“ und „Schützenstrasse“, die bereits im Jahr 2019 erneuert wurden.

    Die basellandschaftliche Strecke der Tramlinie 14 (Schänzli–Pratteln) ist im Eigentum der BLT Baselland Transport AG, welche auch Konzessionärin der Strecke nach Bundesrecht ist. Mit dem Betrieb der Linie ist die BVB beauftragt. Die notwendigen Massnahmen für Unterhalt und Erneuerungen der Infrastrukturanlagen werden durch die BLT wahrgenommen.

    > Landratsvorlage 

    Quelle: bl.ch

  • Zwischenzeitlich liegt der Kommissionsbericht vor:

    Bericht der Bau- und Planungskommission vom 01.09.2020

    Interessant ist folgende Passage, in Bezug auf die frühere Praxis von Bundesbeiträgen an die Linie 14:

    "Die Kommission diskutierte kurz darüber, weshalb der Bund die Linie 14 nicht mehr mitfinanziert. In der FABI-Vorlage sei festgehalten worden, dass Eisenbahnen durch den Bund finanziert wür-den. Nun habe der Bund seine Praxis geändert. Die Frage wurde aufgeworfen, ob dies einfach ak-zeptiert werden müsse. Die Verwaltung verwies darauf, dass davon alle Kantone betroffen seien. Massgebend für die Mitfinanzierung durch den Bund sei die Erschliessungsfunktion und nicht, ob eine Linie rechtlich als Tram oder als Bahn gelte. Die Linie 14 wurde zurückgestuft und gilt als Fei-nerschliessung, weil es parallel dazu eine S-Bahn gibt, die durch den Bund unterstützt wird. Als Folge davon hat der Kanton nun die vollen Investitionskosten zu tragen."

    Quelle: bl.ch

  • Das kann doch gar nicht sein, dass die Linie 14 ein Sanierungsfall ist, der 2021 angegangen werden soll. Gleise und Infrastruktur sind doch im letzten und im jetzigen Jahr (Muttenz und Pratteln) erst gemacht worden? Oder sehe ich das falsch?

    Kannitverstaan