[BL] Revision Angebotsdekret

  • Revision Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr

    Das aus dem Jahr 1990 stammende und letztmals im Jahr 1998 aktualisierte Angebots­dekret im regionalen Personenverkehr soll revidiert werden. Dies hat der Landrat mit der Erteilung des 8. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs einstimmig beschlossen. Der Regierungsrat hat das revidierte Angebotsdekret nun an den Landrat überwiesen.

    Seit der letzten Aktualisierung des Dekrets über das Angebot im regionalen Personenverkehr haben sich Anforderungen und Bedürfnisse im öffentlichen Verkehr verändert. Die revidierte Fassung schafft eine klare, vereinfachte und dem aktuellen Forschungsstand entsprechende Grundlage für die Angebotsplanung.

    Die Angebotskategorien folgen nun strikt der Funktion der ÖV-Linien. Neben dem «Grundange­bot» (flächige Erschliessung des Kantonsgebiets) und dem «Hauptangebot» (Sicherstellung der Transportkette zwischen Ortschaften) gibt es neu zusätzlich die Kategorie «Ergänzungsangebot». In diesen Bereich fallen Linien, die innerhalb eines Siedlungsgebiets dicht besiedelte Quartiere oder Arbeitsplatzgebiete erschliessen.

    Die Betriebszeiten werden dem heutigen Mobilitätsverhalten angepasst. Sie werden von 18 auf 20 Stunden pro Tag verlängert. Das Nachtangebot enthält eine gesetzliche Grundlage, indem die Nächte am Wochenende (Fr/Sa, Sa/So) neu als eigene Kategorie in das Dekret aufgenommen werden.

    Die Grundlage für die Messung der Erschliessungswirkung einer Haltestelle wird verfeinert. Bisher galten Gebiete als erschlossen, wenn sie im Umkreis von 600 Metern einer S-Bahn-Station respektive im Umkreis von 350 Metern einer Tram- und Bushaltestelle lagen. Neu wird die Erschliessung zusätzlich in Abhängigkeit des Taktangebots beurteilt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Fahrgäste längere Wege gehen, wenn sie dafür zu einem Angebot mit dichtem Takt gelangen.

    Eine weitere Anpassung betrifft die Probebetriebe. Gemeinden können mit kantonaler Unter­stützung neue Angebote als Probebetriebe einführen. Erreichen diese ein Mindestmass an Wirtschaftlichkeit, wird das Angebot in den nächsten Leistungsauftrag überführt und vollumfänglich vom Kanton finanziert. Damit können auch Gebiete, für die (noch) keine Erschliessungspflicht besteht, einfacher an den ÖV angebunden werden.

    Das neue Dekret soll erstmals für den 9. Generellen Leistungsauftrag zur Anwendung kommen.

    Landratsvorlage

    Quelle: Medienmitteilung BL

  • Kupplungssurfer 27. März 2020 um 12:52

    Hat den Titel des Themas von „[BL] Revision Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr“ zu „[BL] Revision Angebotsdekret“ geändert.