Entwicklungen Corona-Pandemie für den öffentlichen Verkehr

  • Ab Freitag ist die Maskenpflicht im Schweizer ÖV aufgehoben:

    Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.

  • Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • ebenso die Linie 3 auf französischem und die Linie 8 auf deutschem Boden

    Bei den Linien 3 und 8 (und 38) ist der Fall wohl klar, da gelten in Frankreich oder Deutschland wohl eindeutig die dortigen Regelungen, da die Linie auch rein inländische Verbindungen abdeckt.

    Was für "Transit-Reisende" im 10er in Leymen gilt, wäre wohl schwerer definierbar. Praktisch sehen die französischen Behörden wohl hoffentlich ein, dass es wohl kaum mehr einen Unterschied macht, ob die Reisenden zwischen Flüh und Rodersdorf eine Maske tragen, wenn es unmittelbar zuvor im selben Fahrzeug zwischen Basel und Flüh nicht der Fall war.

    Komplexer ist wohl die Situation beim 50er. Praktisch sinnvoll wäre es ja, wenn in diesem auf dem Abschnitt Grenze-EuroAirport die selben Regelungen gälten, die innerhalb des EuroAirport-Gebäude.

    Wiesentalbahn in Riehen wäre wohl auch noch ein nicht klar definierter Fall.

  • Wie sähe es aus, wenn man mit dem Zug von der Schweiz her zum Badischen Bahnhof fahren und dort aussteigen würde?

    Geografisch ist ja alles in der Schweiz, aber die Perrons am Bad. Bahnhof sind glaub deutsches Zollgebiet und der Bahnhof gehört der DB...

  • Oder bei jemandem, der nur im "DE-Zug auf CH-Gebiet" zwischen Riehen und Niederholz mitfahrt ...

    Hoffentlich stellen sich diese wohl nicht eindeutig klärbaren Fragen als bald praktisch belanglos heraus.

  • Der Badische Bahnhof (und der Bf Riehen) unterliegen den Regeln wie der restlichen Schweiz - mit Ausnahme der abweichenden Zollregeln für Teile des Badischen Bahnhofs. Im öffentlich zugänglichen Bereich gilt somit keine Maskenpflicht mehr, in der S-Bahn zwischen Basel und Riehen nach meinem Verständnis auch nicht mehr.

  • Der Badische Bahnhof (und der Bf Riehen) unterliegen den Regeln wie der restlichen Schweiz - mit Ausnahme der abweichenden Zollregeln für Teile des Badischen Bahnhofs. Im öffentlich zugänglichen Bereich gilt somit keine Maskenpflicht mehr, in der S-Bahn zwischen Basel und Riehen nach meinem Verständnis auch nicht mehr.

    So sehe ich das auch.

    Es gilt schlicht das Territorialprinzip. Also Basel SBB - Riehen keine Maskenpflicht (dort durfte auch bisher schon eine reine Alibi-Stoffmaske statt FFP2 getragen werden). Dass es sich hierbei zumindest teilweise um eine "deutsche" Strecke handelt, ist irrelevant. Es kommt hoffentlich auch niemand auf die Idee, man könne ohne Maske bis Zell im Wiesental fahren, da es ja eh "ein Schweizer Zug sei". Ab Riehen nordwärts ist dann die Maske verpflichtend. Ab morgen reicht in Baden-Württemberg im Übrigen auch wieder eine normale OP-Maske.

    Gleiches auch zwischen Trasadingen, Schaffhausen und Thayngen. Da darf auch im IRE 3 die Maske abgenommen werden.

    Bei den Linien 3 und 8 ist der Fall klar, ab Burgfelderhof bzw. Kleinhüningeranlage muss die Maske aufgesetzt werden.

    Bei der Linie 10 zwischen Flüh und Rodersdorf theoretisch auch, praktisch wird das aber kein Mensch kontrollieren (ebenso wenig wohl in der Zürcher S9 zwischen Rafz und Neuhausen).

    Die Linie 50 ist wohl ähnlich gelagert wie die Linie 10. In der Praxis wird kaum jemand kontrollieren, ob zwischen Friedrich-Miescher-Strasse und EuroAirport die Masken aufgesetzt werden, obwohl es vermutlich Pflicht wäre.

    (im Zweifel einfach mal bei der BVB-Pressestelle anfragen, da hat man ja schon betreffend 3G-Pflicht in Deutschland hochgradige Kompetenz bewiesen. ^^ )

  • Im IRE3 wäre ich mir im Klettgau alles andere als sicher, da der Zug nur einmalig auf Schweizer Gebiet hält (in Schaffhausen). Im Regio (formell SBB Deutschland, faktisch Thurbo) zwischen Trasadingen und Schaffhausen ist es eindeutig, ebenso in den Regios Richtung Singen bis Thayngen.

  • Die BaZ thematisiert in einem "Abo+"-Artikel folgendes "Problem": Manuelle Türöffnung sorgt für Frust.

    Offensichtlich sind die Städter hier die grösseren "Frustrierten", so zumindest lässt es der Artikel erscheinen. Die BLT hätte keine Reklamationen deswegen. Ich bin ja mit Herrn Büttiker in der Vergangenheit nicht immer einer Meinung gewesen, aber das nachfolgende Zitat ist mir auch durch den Kopf geschossen:

    «Für die Menschen war das halt zur Gewohnheit geworden. Jetzt gibt es wieder eine Veränderung», kommentiert er die Berichte aus Basel. Sie stimmen ihn nachdenklich. «Es ist erstaunlich, dass wir uns in diesen herausfordernden Zeiten mit solchen Themen beschäftigen», sagt er.

    Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Danke, Herr Büttiker!

  • Den Artikel konnte ich nicht lesen, aber auf dem Land ist man sich "Halt auf Verlangen" (und somit konsequenterweise auch "Türöffnung auf Verlangen") halt viel eher gewohnt als in der Stadt.

    Auch schon vor Corona sah ich manchmal im Bus z.B. am Rosengartenweg Leute fluchen, weil der Bus nicht hielt, als sie nicht auf den Knopf drückten. Da die Trams immer halten und es auf Buslinien nur gelegentlich vorkommt, dass niemand einsteigen will, meinen die Leute oft, dass die Fahrzeuge grundsätzlich immer halten (und dann vielleicht auch automatisch die Türen öffnen).

  • Ab 31.1. darf man auch wieder offiziell ohne "Maultäschle" mit dem 8er nach Weil. Baden-Württemberg hebt die Maskenpflicht im ÖV auf dieses Datum hin auf. (im Fernverkehr bleibt vorerst weiter eine FFP2-Pflicht bis Karfreitag bestehen)