Entwicklungen Corona-Pandemie für den öffentlichen Verkehr

  • Gilt folglich auch für den "Hieber-Express"

    🤭

    Sorry, ...., den 38er habe ich völlig ausgeblendet ... klar ... auch dort ist Deutsches Recht massgebend.

    Interessant wäre es bei der Linie 50, wenn auch Frankreich eine 3G-Regelung im ÖV hätte. Diese fährt ja quasi über "zollfreies / exterritoriales Gebiet" auf der Flughafenstrasse über französisches Gebiet. Da könnte ich mir trotzdem noch eher vorstellen, dass hier rechtlich betrachtet die Schweizer Regelung gilt (man überquert faktisch ja keine Grenze; auch vor dem Schengen-Zeitalter gab es keine Passkontrollen für diesen Streckenabschnitt.

    Und wenn man jetzt die theoretischen Gedankenspiele weiterspinnen will: Was wäre mit der Schlaufenfahrt am Burgfelderhof? :/:/

  • 10er in Leymen wäre ja auch noch ein Fall und bald 69er in Biederthal. Und 112er zwischen Kleinlützel und Roggenburg/Ederswiler.

    Beim 10er und 69er würde es vielleicht nicht gelten, da es nur eine Haltestelle in Frankreich gibt und es somit keinen innerfranzösischen Verkehr geben kann. Beim 112 wären es laut dem Grenzverlauf auf Google Maps mindestens zwei Haltestellen.

  • Naja ... die BVB-Sprecherin wollte sich wohl gestern Abend nicht auf die Äste rauslassen, ohne den Rechtsdienst vorher angefragt zu haben. Dieser war aber vermutlich schon im Feierabend! :/;)

    Bekanntlich gilt ja: 2 Juristen, 3 Meinungen. Ich sehe auch keinen Grund, weshalb die Regelung auf dem deutschen Abschnitt der Linie 8 nicht gelten soll. Im Fahrzeug ist es ja nicht so, dass dieses als exterritoriales Gebiet gilt.

    ok, kann man so machen, wenn man sich nicht sicher ist.

    Aber es würde mir kein Grund erschliessen, warum da anderes Recht gelten sollte.

    Sorry, ...., den 38er habe ich völlig ausgeblendet ... klar ... auch dort ist Deutsches Recht massgebend.

    Interessant wäre es bei der Linie 50, wenn auch Frankreich eine 3G-Regelung im ÖV hätte. Diese fährt ja quasi über "zollfreies / exterritoriales Gebiet" auf der Flughafenstrasse über französisches Gebiet. Da könnte ich mir trotzdem noch eher vorstellen, dass hier rechtlich betrachtet die Schweizer Regelung gilt (man überquert faktisch ja keine Grenze; auch vor dem Schengen-Zeitalter gab es keine Passkontrollen für diesen Streckenabschnitt.

    Und wenn man jetzt die theoretischen Gedankenspiele weiterspinnen will: Was wäre mit der Schlaufenfahrt am Burgfelderhof? :/:/

    du überquerst offiziell die Grenze und zwar gleich nach dem Kreisverkehr, wo die Flughafenstrasse beginnt. Offiziell gekennzeichnet mit Schild und Kreuzen am Boden.

    Ich würde jetzt mal schätzen, dass da französisches Recht gilt.

    Es kommt ja auch bei Unfällen die französische Gendamerie / Police und nicht diejenige der Kapo BS.

    Ebenso darf man zum Beispiel mit dem L (Lernfahrten) nicht zum EuroAirport fahren, da man auf einer französischen Strasse fährt.

    So wurde es mir zu mind. in der Fahrschule erklärt.

    Diese Frage stellt sich nicht:

    Da bin ich mir jetzt aber nicht so sicher.

    Ich meinte in Fahrzeugen mit französischer Zulassung (Sprich Flexity) dürfte man die Schlaufe befahren.

    Nicht jedoch mit Combino, Schindler und Oldtimern.

    Gilt folglich auch für den "Hieber-Express"

    🤭

    Der fährt heute auf der Linie 3, wo es meines Wissens keinen Hieber gibt...

    Auch wieder so eine tolle Fahrzeugeinteilung.

    Gut, da fangen wir vom Wohnpark Binzen bei der BLT erst gar nicht an :D

  • Ich meinte in Fahrzeugen mit französischer Zulassung (Sprich Flexity) dürfte man die Schlaufe befahren.

    Nicht jedoch mit Combino, Schindler und Oldtimern.

    Wenn es von der BVB aus nicht erlaubt ist mitzufahren, dürfte die Sache relativ klar sein. Ein grundsätzliches Verbot macht aber auch Sinn, um Missverständnissen vorzubeugen.

  • Die Frage nach der 3G-Pflichtigkeit stellt sich ganz praktisch auf der Zürcher S9 zwischen Lottstetten und Jestetten. Auch hier gilt m.E. das Territorialprinzip und es müssten nach aktueller Regelung grundsätzlich alle Reisenden in diesem Abschnitt einen 3G-Nachweis mit sich führen (und ausschliesslich medizinische Masken tragen).

    Gleiches gelte grundsätzlich auch für die mehrmals die Grenze querende VBSH-Linie 25 auf den Gemeindegebieten von Büsingen und Randegg.

  • Bei der Linie 112 ist es auch ganz komplex:

    Es gibt zwei aufeinanderfolgende Haltestellen in Frankreich: "Kiffis, Les Forges" und "Roggenburg, Neuhus":

    Erstere bedient einen Weiler an der "Internationalen Strasse", der ganz in Frankreich gelegen ist und ist in Spaziergang-Entfernung zu einem französischem Dorf.

    "Roggenburg, Neuhus" hingegen liegt auch um wenige Meter in Frankreich, nützt aber praktisch nur zur Erschliessung einiger Häuser in der Schweiz einige Meter daneben, während es auf französischer Seite keine Siedlungen gibt (deswegen lautet Bezeichnung wohl so, wie wenn die Haltestelle in der Schweiz wäre).

  • Interessanterweise hiess „Kiffis, Les Forges“ bis vor einem Jahr noch „Roggenburg, Hammerschmitte“. Die wenigen Gebäude an der Strasse (welche vermutlich die namensgebende Hammerschmitte bilden) befinden sich aber laut Landeskarte alle komplett auf französischem Staatsgebiet. Daher wohl der Namenswechsel von Roggenburg zu Kiffis.

  • Wenn es von der BVB aus nicht erlaubt ist mitzufahren, dürfte die Sache relativ klar sein. Ein grundsätzliches Verbot macht aber auch Sinn, um Missverständnissen vorzubeugen.

    Machen sie aber meines Wissens nicht.

    Sie sagen zwar an der Ansage, dass alle Aussteigen müssen, aber das macht man ja an sämtlichen Endhaltestellen, wo ein Endaufenthalt möglicherweise ausserhalb einer Haltestelle gemacht wird.

  • War heute mit SWEG gefahren in Lörrach. Buschauffeur verlangte kein Zertifikat. Obwohl es gilt. Man kann nicht Zusätzlich zum Bilett noch alle Mit Zertifikat kontrollieren. Warum ist dann Zertifikat Pflicht. Wenn das gilt dann Kontrollieren.

  • Im Bus könnte man es mit massivem Zeitverlust wohl bei jedem Passagier kontrollieren, aber im Tram oder in unbegleiteten Zügen kann eine Kontrolle sowieso nur stichprobenartig durchgeführt werden. Von daher ist es für mich nachvollziehbar, dass man beim Bus die gleichen Massstäbe ansetzt wie bei den anderen Verkehrsmitteln.

  • Auch in der Westschweiz schon in Ansätzen zu beobachten. Da herrscht nun bis auf die Feiertage bis Jahresende abends nach 21 Uhr zwischen Chêne-Bourg und Annemasse Schicht im Schacht (kein Léman-Express-Verkehr mehr). Personalengpässe waren da schon vorher, aber mit Omikron, welches sich bislang v.a. in der Westschweiz ausbreitet, wird's nochmal enger.

    Edit: Wie ich eben im Bahnforum Schweiz las, liegt der Grund eher wieder mal bei Personalknappheit auf Seite SNCF, welches aktuell (wieder mal) nicht genügend Personal stemmen kann, um den Bahnhof Annemasse rund um die Uhr zu bedienen.

    Einmal editiert, zuletzt von Wrzlbrnft (22. Dezember 2021 um 14:36)

  • Personalmangel wegen Omikron

    VBZ stellen Betrieb von Tramlinie 15 ein

    Wegen zu vieler krankheitsbedingter Ausfälle müssen die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) reagieren. Der Betrieb der Tramlinie 15 wird ab Montag komplett eingestellt. Fährgäste müssen mit längeren Reisezeiten rechnen.

    Publiziert: 10:27 Uhr
    Aktualisiert: 11:06 Uhr


    KEYSTONE-SDA.CH Wer mit der Tramlinie 15 fahren will, muss sich etwas anderes einfallen lassen. (Archivbild)

    Die Zürcher Tramlinie 15 fährt ab Montag nicht mehr – vorerst. Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) sind angesichts krankheitsbedingter Ausfälle beim Fahrdienstpersonal und der aktuellen BAG-Prognosen zu dieser ersten Massnahmen gezwungen.

    Mit dieser Massnahme können die Verfügbarkeit des Fahrpersonals verbessert und die Einschränkungen für die Fahrgäste möglichst tief gehalten werden, wie die VBZ in einer Mitteilung schreiben.

    Eine Einstellung der Linie 15 bietet sich aufgrund der parallelen Führung zu anderen Tramlinien auf der ganzen Streckenlänge an. Es bestehen alternative Fahrmöglichkeiten und alle Haltestellen werden weiterhin bedient. Allerdings müssen die Fahrgäste mit etwas längeren Reisezeiten rechnen.

    Fahrplan auch in Winterthur eingeschränkt

    Die Verkehrsbetriebe Zürich bedauern diese Massnahme, erhoffen sich aber damit eine Entspannung der aktuellen Situation. Oberstes Ziel ist es, den Betrieb der anderen Linien möglichst lange aufrechtzuerhalten. Die VBZ behalten sich jedoch vor, je nach Entwicklung der Lage weitere Massnahmen umzusetzen. Sollten diese zum Einsatz kommen, werden wir aktiv kommunizieren bzw. unsere Kundinnen und Kunden informieren.

    In Winterthur musste bereits Anfang Dezember der Fahrplan aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle eingeschränkt werden. Der ÖV fährt dort seit Anfang Jahr wieder gemäss Normalfahrplan. Auch die SZU-Bahn musste ihr Angebot reduzieren. (jmh/SDA)

    https://www.blick.ch/schweiz/zueric…id17123062.html

  • Die BLT könnte, wenn nötig den 17er und den E11 einstellen, damit Sie genügend Personal haben. ;)