VBZ Züri-Linie: Allgemeines, Diverses

  • Tatsächlich können Sie ab heute Ihre Liebsten bei runden Geburtstagen in Tram und Bus über die Leitstelle beglückwünschen und grüssen lassen. Allerdings können wir, damit wir nicht überflutet werden, nur zu runden Geburtstagen gratulieren. Und immer um 07.30h erfüllen wir einen Musikwunsch. So gehen Sie vor: Sie schicken ein Mail an gratulationen@vbz.ch oder sprechen Ihren Glückwunsch und den gewünschten Musiktitel auf die Combox der Nummer 0901 90 80 70. Ein Anruf kostet max. CHF 1.-. Geben Sie uns bitte Ihren Vornamen und Namen an sowie Vorname, Name und Geburtsdatum des Geburtstagskindes. Wir sind froh, senn Sie uns in einem Satz Ihre ausformulierten Glückwünsche mailen oder auf Band sprechen. Bitte beachten Sie, das die Glückwünsche nicht länger als 20 Sekunden sein dürfen. Lassen Sie uns ausserdem wissen, wann das Geburtstagskind unterwegs ist. Bitte schicken Sie Ihre Wünsche eine Woche vor dem Geburtstag mit, damit wir rechtzeitig planen können. Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling.


    https://www.tramforum-basel.ch/www.vbz.ch :D

  • ehhhhhhh


    VBZ macht das immer wieder


    eine vo de letzte isch gsi


    VBZ baut WCs in Tram 2000 ein

  • hallo ich habe ne frage gibt es von der VBZ einen weichenplan
    wie bei der BVB + BLT :D

  • Vom 23. Mai bis zum 18. September stehen in der ganzen Stadt Zürich und im Flughafen Kloten rund 630 Teddies mit einer Körpergrösse von 1.50m auf ihren Sockeln. Sie sind von diversen Künstlern gestaltet und sollen, nach Löwen, Kühen und Bänken das Stadtbild bereichern und verschönern. Wir von den VBZ haben uns gesagt: Kleiner ist feiner. Und haben viele kleine Bären (31,5cm) gekauft und bei uns in der Werkstatt in den VBZ-Farben bemalt. Dann wurde jedes unserer Trams - mit Ausnahme der Cobras - mit einem solchen Teddy bestückt. Wir hoffen, Sie gefallen Ihnen ebenso gut wie uns und wünschen Ihnen einen wunderschönen Sommer.

    Quelle: vbz.ch


    Bilder gibts hier!


    P.S. Tzes, ..., dass uns die Zürcher auch alles nachmachen müssen, ..., nach dem "BVBär" gibts nun auch den "VBZBär"!!

  • In der heutigen Ausgabe des Tagi findet sich ein interessanter Artikel über den Kostendeckungsgrad der VBZ-Tramlinien, auch wenn die Zahlen finanzwissenschaftlich mit Vorsicht zu geniessen sind!

    Hier findet sich der Link zum Artikel.

  • Besonders interessant daran ist, dass die BVB bis vor einigen Jahren den Kostendeckungsgrad nach Linie in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht hat, und dies voller Stolz. Seit kurzem verheimlicht sie dies aber und behandelt es auf Anfrage wie ein Staatsgeheimnis. Nicht einmal Mitarbeitende erhalten heute mehr Hinweise auf die Linienrechnung.

    Dieses negative Auftreten passt zum generell dünnen Eindruck des Geschäftsberichts. Andere Verkehrsbetriebe nehmen ihr Publikum ernst, etwa in Genf, Bern, Zürich und Luzern, wo Informationen offengelegt und der Geschäftsbericht tatsächlich informativ ist.

  • ZÜRICH - Wer kennt es nicht: Noch schnell vor dem 9er die Strasse überqueren oder sich auf dem Fussgängerstreifen gegenüber dem 3er im Recht zum Vortritt wähnen. Mit einer Kampagne wird in Zürich nun auf den Vortritt der Trams aufmerksam gemacht.
    Ziel der gemeinsamen Kampagne der Zürcher Stadtpolizei, der Verkehrsbetriebe (VBZ) und der Dienstabteilung Verkehr ist es, die Anzahl der Unfälle und Fastunfälle zwischen Fussgängern und Trams zu reduzieren, wie es vor den Medien in Zürich hiess. Solche Unfälle würden in den seltensten Fällen glimpflich enden.

    Das Tram hat in der Schweiz immer Vortritt. Rechtlich gesehen ist es wie eine Eisenbahn. Nicht nur gegenüber Autos, sogar Personen auf dem Fussgängerstreifen gegenüber ist das Tram vortrittsberechtigt. "Grund für diese Sonderstellung ist der lange Bremsweg", sagte Andreas Türler, Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe, in Zürich.

    Er machte darauf aufmerksam, dass ein Tram einen mindestens dreimal längeren Bremsweg hat als ein Personenwagen. Ein Tramzug mit Anhänger wiegt rund 70 Tonnen, was auch bei geringerer Geschwindigkeit zu einem ungleich heftigeren Aufprall mit grösserem Schaden führt.

    2004 kam es in Zürich zu 26 Kollisionen zwischen Zufussgehenden und Trams. Drei verliefen tödlich. Dies entspricht gemäss der Zürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer der Hälfte aller im Strassenverkehr in der Stadt tödlich verletzten Fussgängerinnen und Fussgänger.
    (Pressemeldung)

  • witzig, wenn man für irgendwelche Führerschein Kategorien lernt oder leute im Fahrdienst anspricht, heisst es immer, wenn das Tram von einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse einbiegt, hat das Fahrzeug auf der Hauptstrasse vortritt...

    Komisch...

  • Zitat

    Original von Dome
    witzig, wenn man für irgendwelche Führerschein Kategorien lernt oder leute im Fahrdienst anspricht, heisst es immer, wenn das Tram von einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse einbiegt, hat das Fahrzeug auf der Hauptstrasse vortritt...

    Komisch...

    Das ist nicht komisch, du hast eher den Nagel auf den Kopf getroffen. Allerdings ist diese Situation zumindest in Basel eher selten anzutreffen und zumeist mit Ampeln gesichert.

  • und wer hat dabei wirklich recht? Wnn bei solche einfache Situationen nicht mal Klarheit besteht, wie soll dann ein sicheres miteinander der Verkehrsteilnehmer überhaupt funktionieren?

  • Wenn irgendeine Kreuzung oder Verzweigung nicht mit einem Lichtsignal oder ähnlichem(DARU-Wache o.ä)gesichert ist,gilt auch für die Strassenbahn(Tram),das Strassenverkehrsgesetz.
    Das heisst es gelten die üblichen Verkehrsregeln,wie etwa die Vortrittsregelung.
    Siehe zum Beispiel,die bei den WGF so beliebten Kreuzungen Dreirosenbrücke;Thiersteinerstrasse/Dornacherstrasse;CIBA;Bahnhof SBB;Bad.Bahnhof;Denkmal
    oder die Strassenüberquerung bei Station Leimgrubenstrasse, die in letzter Zeit sehr oft ausgefallen sind.

    Auszug aus dem Reglent der Signale:

    Verhalten bei dunklen Lichtsignalen
    Sind Lichtsignale auf «Dunkel» (alle Signale der Lichtsignalanlage), so darf der Konfliktbereich mit besonderer Vorsicht
    und unter Berücksichtigung der zugeordneten Vortrittssignale (Signale «Stop» und «Kein Vortritt», siehe Beilage Strassensignale
    3.01; 3.02), Markierungen und Verkehrsregeln befahren werden.

    Einmal editiert, zuletzt von bebbylisk (13. September 2005 um 15:00)