Praxistest Einfachhaltestellen

  • Einen anderen Gedanken hätte ich noch:

    Wenn Barfüsserplatz und Marktplatz Richtung Schifflände defintiv keine Doppelhaltestellen mehr wären, könnten an der Schifflände die Trams Richtung Kleinbasel wieder wie früher in der Marktgasse halten. Konflikt mit 11er/16er gäbe es ja kaum mehr: Da alle Trams auch den vorhergehenden Haltestellen nicht gleichzeitig halten konnten, stimmen die Abstände schon und sie können nicht mehr fast gleichzeitig einfahren.

    An der jetzigen Haltestelle müssten nur noch die Busse halten. Diese könnten evtl., sofern der Platz nicht zu knapp ist, auch während dem Halt von einem Tram überholt werden. Da im Gegensatz zu den verschiedenen Tramlinien die Trams aus Richtung Marktplatz und Bus aus Richtung Blumenrain weiterhin gleichzeitig eintreffen könnten, wäre das vielleicht insgesamt eine leichte Entlastung.

    Gleichzeitig könnten auch die Haltestellen-Kanten besser behindertengleichstellungsmässig an nur Tram oder nur Bus angepasst werden. Und es gäbe an der jetzigen Haltestelle keine Konflikte Fahrgäste/Velo mehr bzw. weniger Velostau (im Sommer sieht man oft, dass nur während der Haltezeit eines Trams etwa 20 Velos aus Richtung Blumenrain kommen).

    Einziger Nachteil wäre, dass die Distribusse in der Marktgasse öfter hinter einem Tram warten müssten.

  • Was dann nur am frühen Morgen und Abends von Nutzen wäre, da das Fahrgastaufkommen tagsüber zu gross ist.

    Und zu diesen Zeiten gibt es ja auch keine Kapazitätsprobleme. Dass niemand an der Rheingasse ein- und aussteigen will, kommt wohl extrem selten vor.

  • Alternativ könnte man eventuell die Haltestelle Rheingasse zum Halt auf Verlangen für sämtliche Linien machen

    Dafür hast Du zu den meisten Zeiten zuviele Leute da.

    Und soviel ich weiss, geht das in der Stadt gar nicht, da müssen die Trams doch immer halten.


    zum Aufheben:

    Wäre auch eine riesen Geldverschwendung, die frisch umgebaute Haltestelle aufzulösen.

  • Ich glaube es ist ja so, dass die Trams generell nirgends nur auf Verlangen halten, während beim Bus zumindest theoretisch alle Haltestellen auf Verlangen sind (also - theoretisch - auch die Rheingasse).

    Früher gab es Halt auf Verlangen ja bei einzelnen Tram-Haltestellen im Leymental. Irgendwann wurde das, wohl aus Gründen der Vereinheitlichung, aufgehoben.

  • Ich glaube es ist ja so, dass die Trams generell nirgends nur auf Verlangen halten, während beim Bus zumindest theoretisch alle Haltestellen auf Verlangen sind (also - theoretisch - auch die Rheingasse).

    Doch, kürzlich mal erlebt. Allerdings in einem Aussenquartier, wollte niemand aus- oder einsteigen. Und vermutlich keine Aufsichtspersonen...

  • Ein weiteres Problem gäbe es bei Halt auf Verlangen an einer Haltestelle wie der Rheingasse auch noch: Im Falle, dass tatsächlich niemand den Halteknopf gedrückt hat, wüsste der Wagenführer oder Busfahrer ja nicht, auf welche Linie an der Haltestelle wartende Personen wollen (Ausser man könnte den Fahrgästen beibringen, eine entsprechende Geste zu zeigen. Das Umgekehrte mache ich manchmal beim Bus: Wenn ich z.B. beim Rosengartenweg auf den 34er warte und ein 31er kommt, aus dem ja vielleicht niemand aussteigen will, mache ich eine entsprechende "Durchfahr-Geste", damit der Bus nicht evtl. extra umsonst anhalten muss).

    Also könnte auf den Halt nur verzichtet werden, wenn

    1) niemand aussteigen will (oder zumindest nicht auf den Knopf drückte)

    2) niemand einsteigen will und

    3) niemand an der Haltestelle auf eine der zahlreichen anderen Linien wartet

    Und dass alle diese Punkte mal gleichzeitig eintreffen, hat wohl etwa die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns.

    In Aussenquartieren oder bei Überlandlinien kann man sich aber durchaus fragen, ob die generelle Regelung, dass Trams immer halten sollten, Sinn macht.

  • Die Rheingasse für Busse aufzuheben würde bedeuten, die einzige Haltestelle aufzuheben, an der ohne Fussmarsch von Tram auf den Bus, bzw. umgekehrt umzusteigen möglich ist

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  • [...]

    In Aussenquartieren oder bei Überlandlinien kann man sich aber durchaus fragen, ob die generelle Regelung, dass Trams immer halten sollten, Sinn macht.

    Interessanterweise scheint, zumindest die BLT, dies anders zusehen. So wurden beim Waldenburgerli die Haltestellen Winkelweg, Hirschlang und Talhaus vom "Halt auf Verlangen" befreit. Dies obwohl an diesen Haltestellen regelmässig, hauptsächlich in den Randstunden, aber auch vereinzelt in der HVZ, ohne Halt durchgefahren wurde.

  • Am Marktplatz befindet sich in Richtung Schifflände die Haltekante im hinteren Teil der Haltestelle (beim Fielmann) etwa einen Meter vom haltenden Tram entfernt, da die Geleise dort nicht gerade sind. Und dorthin wird in den nächsten vier Wochen der Halt verlegt. Mal sehen, ob da noch etwas gebastelt wird...

  • Ich finde es gut, dass man sich offensichtlich laufend Überlegungen zur Optimierung des Fahrbetriebes macht (auch wenn das gewisse Parlamentarier anders sehen und selbst "grandiose" Vorschläge durch den Medienkakao ziehen). Ein Praxistest zeigt, ob die theoretischen Berechnungen auch in der Praxis bestätigt werden. Es war in der Geschichte der Menschheit schon immer so, dass nur die Praxis die Theorien bestätigt. Also warten wir es ab. :/

  • Das mit "Halt auf Verlangen" funktioniert nicht, insbesondere an einem Ort wie der Rheingasse. Erstens würde es immens lange dauern (ich glaube, das würden wir alle nicht mehr erleben), bis der Letzte begriffen hat, dass es seine Mitfahrt anzuzeigen hat. Ich sehe vor meinem geistigen Auge schon die Leserbriefe über die böse BVB, weil die "einfach ohne zu halten durchgefahren" seien. Andererseits stelle ich es mir für die Wagenführer sehr schwierig vor, im Innenstadtbereich neben dem Gewusel und den auf die Schienen tretenden, aufs Handy starrenden Mitbürger auch noch auf Handzeichen gebende Passagiere zu achten.

    Ganz andere Frage: zieht die BLT bezüglich Aufhebung der Doppelhaltestellen mit?

  • Um die Diskussion rund um "Halt auf Verlangen" zu beenden, hier die einschlägige Vorschrift aus den FDV (Fahrdienstvorschriften BVB/BLT):

    12.4 Bedienen von Haltestellen

    Züge, die als fahrplanmässige Fahrten oder Einsatzfahrten verkehren,

    haben an jeder für sie vorgesehenen Haltestelle anzuhalten.

    Nur auf Weisung der Leitstelle oder eines Vorgesetzten

    dürfen solche Züge Haltestellen durchfahren. Andere Kursfahrten

    dürfen Haltestellen durchfahren. Busse müssen die Haltestellen

    nur bedienen, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen wollen.