Baselbieter Bushaltestellen will niemand sauber machen

  • Miserabler Zustand: Diese Baselbieter Bushaltestellen will niemand sauber machen

    Die Bushaltestellen in Schweizerhalle bleiben dreckig, weil der Kanton seit Jahren die Zuständigkeiten nicht regelt.

    Die Haltestellen Schweizerhalle und Auhafen der Buslinien 80 und 81 sind in miserablem Zustand. «Sie sind nicht mehr präsentabel», sagt Simon Dürrenberger, Leiter Markt bei der Autobus AG Liestal (AAGL), welche die Buslinien betreibt. «Wir haben Reklamationen von Fahrgästen erhalten, es sei dreckig.» Also bat das Unternehmen vor einem Jahr die Standortgemeinde Muttenz, für Sauberkeit zu sorgen.

    Zwar ist man auch in Muttenz der Meinung, dass der Zustand der Wartehäuschen nicht haltbar ist. Doch die Gemeinde lehnte es ab, die Initiative zu ergreifen. Die Begründung: Die beiden Haltestellen lägen in einem Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung und führten auf einer Kantonsstrasse am Wohngebiet der Gemeinde Muttenz vorbei. Deshalb sei nicht Muttenz für den Unterhalt zuständig.

    Gesetz hinkt hinterher

    Die beiden Haltestellen gehören laut Grundbuch dem Kanton. Sie liegen an einer Kantonsstrasse, und für diese sieht das kantonale Strassengesetz vor, dass «in der Regel» die Gemeinde die Hälfte der «Kosten von Bushaltestellen» zu übernehmen hat. Laut dem Muttenzer Bauverwalter Christoph Heitz sagt das nichts über die Wartung und den Unterhalt von Wartehäuschen aus. Zudem stammt das Strassengesetz aus dem Jahr 1986, und in der Zwischenzeit ist die Neuregelung des Finanzausgleichs im Baselbiet in Kraft getreten. Es sieht eine klare Aufgabenteilung vor: Seit 2010 ist generell der Kanton für den öffentlichen Verkehr zuständig.

    Das Strassengesetz ist aber nie an die neue Aufgabenteilung angepasst worden. Für Heitz ist deshalb klar, «dass weder eine ausreichend klar formulierte gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Buswartehäuschen und den Unterhalt besteht, noch ein Konzept zur Ausrüstung und den Unterhalt von Bushaltestellen zur Anwendung gelangt». Diese Rechtsunsicherheit hat der Landrat bereits 2011 erkannt. Breit abgestützt, überwies er drei Motionen an die Regierung, die alle in die gleiche Richtung zielten: Das Strassengesetz der neuen Aufgabenteilung anzupassen und festhalten, dass der Kanton für die Haltestellen zuständig ist.

    Die Regierung hatte ursprünglich zwei Jahre Zeit, um entsprechend der Motionen dem Landrat eine Gesetzesvorlage zu präsentieren. Auf die Bitte der Birsstadt-Gemeinden, rasch Klarheit zu schaffen, antwortete die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), man werde 2013 eine Gesetzesvorlage präsentieren. Doch das geschah nicht.

    Für Verwirrung sorgte der Kanton zudem, als er 2017 die «Empfehlung Ausstattung Bushaltestellen» erliess. Darin heisst es: «Die Haltestellenausstattung (Errichtung und Unterhalt) liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinde, in welcher die Haltestelle liegt.»

    Mistkübel ist «Notlösung»

    Letztes Jahr hakte die Birsstadt bei der BUD nach. Diese stellte einen Regierungsratsbeschluss für April 2018 in Aussicht, eine Landratsvorlage im Herbst. Doch jetzt wird es wohl noch etwas später. BUD-Sprecher Dieter Leutwyler verweist auf die Verschiebungsvorlage, die derzeit bei der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission ist. Als Verzögerungsgrund nennt die Regierung dort «Sparmassnahmen» und «interne Vakanzen».

    Aufgrund der knappen Kantonsfinanzen seien vertiefte Abklärungen zu den finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung nötig. Ausdrücklich heisst es, das Projekt habe «keine Priorität». Trotzdem ist die Rede von einer Gesetzesvorlage bis Ende Jahr.

    So lange wollte die AAGL nicht warten. Sie hat an den Haltestellen Abfallkübel aufgestellt, die sie auch auf eigene Kosten leert – als «Notlösung», wie Dürrenberger erklärt. «Wir müssen unseren Fahrgästen einen Mindeststandard bieten. Es konnte doch nicht sein, dass wir der Verwahrlosung einfach nur zuschauen.»

    BZ: https://www.bzbasel.ch/basel/baselbie…achen-132584745 (20.05.2018)

  • Nein. In Baselland ist das halt so. Die Gegend ist sowieso in einem miesen Zustand (Strasse müsste z.B. mal dringend saniert werden). Die Haltestellen sehen auch nicht mehr gut aus, ganz abgesehen von Kübeln oder Reinigung. Lamentabel ist, wenn ein Kanton entlang seiner Strassen seiner Pflicht nicht mehr nachkommt.

  • der Kanton soll die Instandsetzung mal bezahlen. Man kann es ja dann später, nach etwaiger Klärung allenfalls immernoch zurück fordern.