Ich fasse also nochmals kurz zusammen, was ich aus den letzten Beiträgen als Konsens herauslese: Wir teilen die Haltestellennamen auf zwei Spalten auf. In die erste Spalte kommt die Ortschaft (z.B. Riehen) und in die zweite Spalte die Beifügung (z.B. Grenze). Wir halten uns stur an die Haltestellennamen wie sie beim BAV hinterlegt sind, auch wenn dies in wenigen Einzelfällen zu gewöhnungsbedürftigen Ortschaftsnamen führt (z.B. „Riehen Niederholz“). Oder anders gesagt: Dort wo sich beim offiziellen Haltestellenname das Komma befindet, teilen wir den Namen in die zwei Spalten auf.
Als „Lektüre“ zu dieser ganzen Thematik, kann ich noch folgendes Dokument vom BAV empfehlen. Auf unsere Diskussion bezogen, ist besonders Kapitel 2.5 ab Seite 14 interessant.