ZitatDefinition des BAV
Begriffsdefinition «historische Fahrzeuge»
Das BAV versteht unter dem Begriff "historische Fahrzeuge" älteres Rollmaterial, welches vorwiegend mit dem Ziel eingesetzt wird,
für die Öffentlichkeit alte Technologien betriebsfähig zu erhalten.Unter den Begriff «historische Fahrzeuge» fällt Rollmaterial , welches weitgehend aus dem regulären Einsatz zurückgezogen ist.
Es können originale oder umgebaute Fahrzeuge sein, welche in diesem Zustand typischerweise vor 30 Jahren und länger in Betrieb genommen wurden.
Fahrzeuge welche aktuell vollständig oder teilweise nach alten Unterlagen nachgebaut werden (Begriff Replica), stuft das BAV als Neufahrzeuge ein.
Zuständigkeit des BAV
Gestützt auf Art 18w des Eisenbahngesetzes (EBG1)
sowie Art. 8 der Verordnung über Bau und Betrieb von Eisenbahnen (EBV2)
ist das Bundesamt für Verkehr BAV für das Erteilen der Betriebsbewilligung für Fahrzeuge zuständig.
Diese Aufgabe umfasst auch historische Fahrzeuge.