U-Abo und GA sollen im Dreiland gültig sein

  • aber wenn ich das richtig verstehe, heisst das ja nicht, dass es im Frankreich nicht gültig ist, das übertragbare Abo, sondern lediglich, dass der Inhaber damit nach Frankreich kann, aber keine Drittperson.


    Ergo finde ich das nicht so schlimm.

    Ob schlimm oder nicht, mag jeder selbst für sich entscheiden und zu einem bestimmt unterschiedlichen Ergebnis kommen. Mir geht es um die Produktbezeichnung "übertragbar", welches nun mit Ausnahmen ausgestaltet wird und somit zum Produkt "Teil-übertragbar" wird. Es schafft "Konfliktpotential" und somit eine "schlechte Aura" gegenüber dem Kontrolldienst und dem TNW, wenn man nichtsahnend als "Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis" behandelt wird. Dies nur als sachliche Kritik an der ansonsten sicherlich begrüssenwerten Lösung; umsomehr in einer Zeit, in der der TNW und alle anderen ÖV-Transportunternehmen nachwievor unter der Pandemie leiden.

  • Alles klar.

    Habe ich schon verstanden.

    Aber da gratis eine Erweiterung ins Ausland angeboten wird,

    aber im Ausland das System übertragbar halt nicht gilt, muss man halt wohl oder übel damit leben.

    Wenn das Abo jetzt teurer werden würde, würde ich das absolut verstehen und wohl auch so sehen.

    Aber als gratis Zusatz kann mal wohl nicht motzen.

  • Viel wichtiger fände ich es, wenn der TNW für die Bewohner des Verbundgebiets, die ein GA besitzen, ein günstiges Zusatz-Abo für beispielsweise Fr. 100.-- pro Jahr anbieten würden. Mich reuen die paar Frnken icht, die ich für Fahrten über die Grenze bezahlen muss, aber es gurkt mich an, ein Billet lösen zu müssen und auf dem Rückweg nochmal den ausländischen Traif zu studieren und dann noch die Gebrauchsanweisung des Automaten.

    Ich hoffe, dies liest auch jemand vom TNW oder es gibt einen Sympathisanten, der dem TNW schreiben mag.

    Genau so geht es mir ebenfalls. Diese 100 CHF für eine einjährige Triregio-Zusatzkarte, welche analog dem heutigen U-Abo-Bereich im RVL-Gebiet gültig wäre, würde ich gerne ausgeben, wenn ich mich dann nicht mehr ständig ums Billett lösen und / oder PunkteCard entwerten kümmern müsste.

    Dass das GA nun ab nächster Woche auch auf dem kompletten Distribus-Netz inkl. Tram 3 gilt, hat mich als Gelegenheitsnutzer aber schon mal jubilieren lassen. :)

    Weiss jemand, wie das Distribus-Fahrpersonal dann den SwissPass auslesen wird?

  • aber wenn ich das richtig verstehe, heisst das ja nicht, dass es im Frankreich nicht gültig ist, das übertragbare Abo, sondern lediglich, dass der Inhaber damit nach Frankreich kann, aber keine Drittperson.

    Ergo finde ich das nicht so schlimm.

    Marcus Berger

    Aber der TNW hat ja mit dem GA nichts am Hut.

    Da müsste die SBB doch etwas mit den ausländischen Verbunden regeln.

    Es geht auch nicht um die Gültigkeit des GA, sondern um den TNW, der den GA-Besitzern aus dem TNW-Verbundgebiet ein Goodie verkauft. Da muss die GA-Trägerschaft gar nichts dazu sagen.

  • naja, meiner Meinung ist es aber nicht Sache des TNWs

    und dann gibt es vielleicht auch rechtliche oder vertragliche Hürden.

  • das ist eine Topmeldung.

    Zumal ja ein grosser Teil der Pilotzeit ja durch die Pandemie erschwert wurde.

    Aber als ich das TNW Heftchen zum Fahrplanwechsel angeschaut habe, fragte ich mich schon ob man das still weiterführt oder ob noch was kommt, da die zwei Jahre ja vorbei wären.

    Super.

  • Bei Distribus hat man's auch geschafft (ja, mir ist bewusst, dass es dort im Gegensatz zum RVL nur 1 beteiligte TU braucht).

    Und wo steht geschrieben, dass die BC100 auf immer und ewig nicht in der Zone 10 gültig sein soll? Alles eine Frage von Verhandlungen und lösungsorientiertem Handeln. Ich gebe zudem zu Bedenken, dass das GA zur Eröffnung der Linie 8 auch schon mal kurzzeitig auf dieser Linie sowie auf dem 55er zwischen Weil und Otterbach gegolten hatte.

  • Ist jetzt zugegeben erst mal eine Vermutung, aber da die Rede davon ist, dass der Testbetrieb in einen Regelbetrieb übergeht, gehe ich mal davon aus, dass sämtliche bisherigen Regelungen definitiv so übernommen werden.

  • War es nicht so, dass damals auch das U-Abo nicht mehr anerkannt wurde? Jedenfalls kam die heutige Regelung mit der Anerkennung des U-Abo in den grenznahen RVL-Zonen erst später und fusst auf einer vertraglich anderen Basis als die zuvorige Regelung, wo GA und U-Abo nur auf den Linien 8 und 55, nicht aber auf anderen Linien im RVL anerkannt wurden.