Hier sind zwei vierschiedene Baustellen:
bei der Billagsache wurde die Mehrwertsteuer gemäss Gericht ZU UNRECHT verrechnet. Bei den Billeten hier änderte jedoch zwischenzeitlich das Gesetz. Der Bezug war vorher RECHTMÄSSIG. Bitte nicht verwechseln.
Ja, ..., du hast ja im Grunde recht! Es geht mir ja auch nicht um die paar € ... aber es ist doch so, dass die mit dem Ticketverkauf versprochene Leistung erst in 2020 anfällt. Der DB mache ich keinen Vorwurf, ..., hier hätte der Gesetzgeber eingreifen müssen. Andererseits wäre der administrative Aufwand zumindest nicht unbedeutend ... somit wohl eine Vernunftlösung und für mich „ok“ .... 😉