Baustellen BVB & BLT 2017

  • Kaum ist Baustelle Binningen fertig beginnt Mittlere Rheinbrücke. Zuzeit ist es mühsam mit diesen Baustellen. Immer diese Tramumleitungen. Zum Glück gibt es viele Tramlinien in Basel. Bin gespannt wo 2018 dann Baustellen sind. Jetzt fahren Linien 10 und 11 wie früher über die Schlaufe beim Aeschenplatz

  • Gestern hat man die ersten Schienen verlegt in Riehen.

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    Heute hat man weiter an den neuen Gleisen gearbeitet. Respektive man hat für das nächste Stück die Steinklötze gelegt. Bald folgen wohl weitere Schienen.

  • am Sonntag während der Wettsteinbrückensperrung wurden 2 Kurse für SBB - MParc eingesetzt. Anhand der Beschilderung könnte es sein, dass je ein 1er und ein 2er Kurs genutzt wurden.
    Dies während der zweier via Innenstadt und via Denkmal umgeleitet wurden.

    Normalerweise fahren während der Aeschengrabensperre die 2er aber direkt (Riehen-) Eglisee - Badischer Bahnhof - Wettsteinbrücke - Bahnhof SBB - Peter Merian - MParc und zürück, als durchgehende Linie.
    Angezeigt wird aber zumindestens im Kleinbasel (bei Flexitys) Bahnhof SBB als Endziel. Wogenau es auf Mparc wechselt weiss ich nicht. Soll wohl verhindern, dass die Fahrgäste das Gefühl bekommen, der zweier würde nicht via Bahnhof fahren.

  • Heute gesehen auf der mittleren Brücke:
    Ein junger Velo Fahrer mit Rennrad fährt vor einem Drämmli über die Brücke nach Grossbasel.
    Der Velofahrer fährt sehr langsam und kann nicht überholt werden.
    Drämmlidriver schleicht hinterher und läutet einmal kurz die Glocke.
    Darauf fährt der Velofahrer den Stinkefinger in Richtung Drämmlifahrer raus und fährt nun gaaaaanz langsam weiter.

  • Deshalb hat der NR Hans Peter Portmann (FDP, ZH) eine Motion eingereicht:

    "Der Bundesrat wird beauftragt, dort wo notwendig Gesetzesanpassungen
    auszuarbeiten, welche die schweizerische Strafgesetzgebung und
    insbesondere das Strassenverkehrsgesetz dahingehend ändern, dass alle
    Benützer von Verkehrsmitteln bei gleichen Vergehen denselben Verfahren
    und denselben Sanktionen (Strafen, Bussen usw.) in Bezug auf deren Höhe
    und deren Wirksamkeit unterzogen werden. Dabei sollen sämtliche
    Sanktionen ungeachtet des benutzten Verkehrsmittels über alle
    Verkehrsbewilligungen des fehlbaren Verkehrsteilnehmers verhängt werden.
    Weiter wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit in
    den Kantonen und Kommunen Verletzungen der Verkehrsregeln von
    nichtmotorisierten Verkehrsmitteln mit gleicher Intensität wie bei
    motorisierten Verkehrsmitteln geahndet werden.

    Die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und insbesondere von Fussgängern hat
    durch das fehlbare Verkehrsverhalten von nichtmotorisierten
    Verkehrsmitteln drastisch zugenommen. Die zum Teil fehlenden Sanktionen
    und tiefen Bussen haben in keiner Art und Weise eine abschreckende
    Wirkung und sind auch für die Ordnungshüter kein Motivationsgrund,
    diesbezüglich vermehrt Kontrollen durchzuführen. Wer sich alkoholisiert
    auf unseren Verkehrswegen bewegt, wer ein Rotlicht oder eine
    Sicherheitslinie überfährt oder wer auf dem Fussweg fährt, soll
    ungeachtet des benutzten Verkehrsmittels mit gleich hohen Bussen, dem
    Entzug des Führerausweises oder des Fahrgerätes usw. bestraft werden.
    Ebenfalls ist zu überlegen, ob alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet
    werden sollen, eine private Haftpflichtversicherung für die Benutzung
    der Verkehrswege abschliessen zu müssen.

    Die für den Vollzug zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden haben
    bereits heute die Möglichkeit, fehlbares Verkehrsverhalten angemessen zu
    sanktionieren. Übertretungen können im vereinfachten
    Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Die Bussenhöhe orientiert sich
    unter anderem am abstrakten Gefährdungspotenzial. Dies trägt - bei aller
    Schematisierung im Ordnungsbussenverfahren - dem Grundsatz Rechnung,
    dass sich eine Strafe nach dem Verschulden zu richten hat. Dieses
    wiederum richtet sich auch nach der Schwere der Gefährdung des
    Rechtsgutes (Art. 47 des Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]). Beim
    Fahrrad ist das Gefährdungspotenzial deutlich geringer als beim
    Personenwagen.

    Widerhandlungen, bei denen Personen gefährdet oder verletzt werden oder Sachschaden verursacht
    wird, müssen heute schon im ordentlichen Verfahren und individuell
    sanktioniert werden.

    Der Motionär fordert zudem, dass eine identische Sanktionierung ungeachtet des benutzten
    Verkehrsmittels zu erfolgen hat. Wer also mit dem Velo auf dem Trottoir
    fährt, soll gleich viel Busse zahlen wie jemand, der dies mit einem Auto
    tut, und im Extremfall sogar mit dem Entzug des Auto-Führerausweises
    "sanktioniert" werden können. Dies geht dem Bundesrat zu weit. Er
    erachtet die geforderten Gesetzesanpassungen aus diesen Gründen als
    unverhältnismässig.

    Es obliegt schliesslich den kantonalen Polizeien, Schwerpunkte und Intensität von Kontrollen
    festzulegen. Der Bundesrat lehnt die verlangte Einmischung in die
    kantonale Polizeihoheit deshalb ab."

    Quelle: Geschäftsdatenbank Curia VIsta

  • Heute gesehen auf der mittleren Brücke:
    Ein junger Velo Fahrer mit Rennrad fährt vor einem Drämmli über die Brücke nach Grossbasel.
    Der Velofahrer fährt sehr langsam und kann nicht überholt werden.
    Drämmlidriver schleicht hinterher und läutet einmal kurz die Glocke.
    Darauf fährt der Velofahrer den Stinkefinger in Richtung Drämmlifahrer raus und fährt nun gaaaaanz langsam weiter.

    Leider der ganz normale tägliche Provokations-Wahnsinn unserer Wagenführer und Buschauffeure! :huh: Was soll man dazu sagen??

  • Ich kann als sehr häufiger Velofahrer nur sagen, dass nicht alle Velofahrer so sind. Und dass ich mich sehr oft über andere Velofahrer ärgere. Auch sind halt die Geschwindigkeiten der Velos sehr verschieden und wenn man nicht überholen kann bestimmt halt der langsamste das Tempo (mit dem Rennvelo fahre ich 30 km/h, schneller dürfte das Tram auf der Mittleren Brücke gar nicht fahren).

    Aber ein Stück weit kann ich die Irritation des Velofahrers im geschilderten Fall verstehen (die Art der Reaktion natürlich nicht). Er macht ja nichts Verbotenes, wenn er in seiner üblichen Geschwindigkeit über die Mittlere Brücke fährt. Ausweichen kann er ja auch nicht, wenn nebenan eine Baustellenabsperrung ist.

  • die Velofahrer sind nicht gerade gross meine Freunde, aber warum der Tramwagenführer klingeln muss, wenn wegen Bauarbeiten der Velofahrer gar keine Ausweichmöglichkeit hat, finde ich schon fragwürdig.

  • Ich wollte damit nur meine Beobachtung mitteilen.
    Wobei ich das Verhalten vom Velofahrer nicht ganz in Ordung finde.
    Extra langsam zu fahren um damit das Drämmli aufzuhalten, noch dazu die Aktion mit dem Stinkefinger, wirft ein schlechtes Bild auf die Velofahrer.
    Da ich auch sehr oft und gerne mit dem Velo fahre, toleriere ich solches Verhalten nicht, denn man kann gegenseitig Rücksicht nehmen.

  • Hat Dir der Velofahrer dann gesagt, dass er absichtlich langsamer gefahren ist?

    Du bist ja mit mir auch schon geradelt, ich würde das Tram genau so ausbremsen, aber ohne Absicht...

  • Leute sind wir doch Mal ganz ehrlich...

    Unter den Tramchauffeuren gibt es genug Damen und Herren wo sich so aufführen in ihrem Führerstand, als wären sie die Könige der Welt und können sich alles erzwingen...
    Damit mache ich mich nun hier sehr unbeliebt, aber jeder sollte seine Meinung dürfen solange er nicht gegen Standards verstösst!