SBB - Allgemeine Meldungen

  • In Deutschland gibt es unterscheidliche Bahnsteigshöhen, auf Fernbahnhöfen fast immer Hochbahnsteige.

    Sonst noch viele niedrige Bahnsteige.

    Die Deutsche Bahn ist nun aber daran alle zu niedrigen Perrons auf eine Höhe von 760 mm anzuheben und somit eine einheitliche Bahnsteighöhe zu schaffen.

    Siehe dazu auch folgenden Beitrag aus der MDR Umschau: https://youtu.be/fq-BP94gZME

    Die Twindexx haben einen stufenlosen Einstieg ab Schweizer Perrons, DANACH aber eine 14% steile Rampe ins Innere des Zuges. welche von den Behindertenverbänden bemängelt wird. Gut zu sehen ja auch im Video, wo der Rollstuhlfahrer aus dem Zug hinausrollen kann. Und dieser Zustieg entspricht auch den vorgegeben Normen (max 15% Neigung beim Einstieg) und wurde vom BAV abgesegnet. In Deutschland dagegen muss eine Stufe überwunden werden, die Rampe soll das aber vereinfachen.

    Wenn die Twindexx einen stufenlosen Einstieg für schweizer Bahnhöfe besitzen, wie ist dann der Zeitungsartikel vom Bund zu interpretieren? Versteh ich nicht ganz. Wie kann man bitte dank dieser Rampe einen Kompromiss gefunden haben wodurch die Züge an beiden Perronhöhen halten können? Diese Aussage macht doch nur Sinn, wenn die Einstiegshöhe der neuen Züge höher ist als 550 mm, aber kleiner als 760 mm - ein Kompromiss eben.

    Zitat aus dem vorher verlinkten "Der Bund"-Artikel:

    Die Perronhöhen in der Schweiz und in Deutschland sind unterschiedlich hoch – mit der Rampe hatten die Techniker einen Kompromiss gefunden [...].

    Wenn [...] der Einstieg für Schweizer Perrons optimiert wäre, müsste in einem anderen Punkt gezwungenermassen die neue EU-Vorschrift verletzt werden.

  • Wenn die Twindexx einen stufenlosen Einstieg für schweizer Bahnhöfe besitzen, wie ist dann der Zeitungsartikel vom Bund zu interpretieren? Versteh ich nicht ganz. Wie kann man bitte dank dieser Rampe einen Kompromiss gefunden haben wodurch die Züge an beiden Perronhöhen halten können? Diese Aussage macht doch nur Sinn, wenn die Einstiegshöhe der neuen Züge höher ist als 550 mm, aber kleiner als 760 mm - ein Kompromiss eben.

    Es gibt Foto- und Filmaufnahmen, welche zeigen, dass der Twindexx einen stufenlosen Einstieg an einem 550mm Perron hat. Wie das nun mit den höheren DB-Perrons aufgehen soll, weiss ich auch nicht.

  • Wenn die Twindexx einen stufenlosen Einstieg für schweizer Bahnhöfe besitzen, wie ist dann der Zeitungsartikel vom Bund zu interpretieren? Versteh ich nicht ganz. Wie kann man bitte dank dieser Rampe einen Kompromiss gefunden haben wodurch die Züge an beiden Perronhöhen halten können? Diese Aussage macht doch nur Sinn, wenn die Einstiegshöhe der neuen Züge höher ist als 550 mm, aber kleiner als 760 mm - ein Kompromiss eben.

    Um diese Problematik zu erklären hat 10vor10 heute einen weiteren Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht, in dem sehr anschaulich die Problematik mit Grafiken und im fertigen Zug aufgezeigt wird. Sehr empfehlenswert: Hier der Link zum Beitrag: https://tp.srgssr.ch/p/portal?urn=u…360&playerType=

    Einmal editiert, zuletzt von 4106 (14. Februar 2018 um 08:16) aus folgendem Grund: direkter Link eingefügt

  • Vielen Dank für den Link!

    Dann hatte ich also recht was denn Kompromiss betrifft. Leider. Das bedeutet nämlich, dass der Zug weder in der Schweiz noch in Deutschland einen stufenlosen Einstieg bietet. In Deutschland muss man beim Einstieg 16 cm ins Fahrzeug hinabsteigen und in der Schweiz eine Stufe von 5 cm erklimmen. Natürlich sind 5 cm nicht alle Welt, aber eine Stufe ist und bleibt nun mal eine Stufe. Ich (als nicht Rollstuhlfahrer) empfinde diese Stufe als das wahre Problem der nicht gewährleisteten Barrierefreiheit und weniger die zu steile Rampe. Und auch für Fussgänger sind diese 5 cm ein Problem, schliesslich ist ein so kleiner Absatz schnell übersehen und ein Sturz - vor allem bei ältere Menschen - kann zum Teil schwere Verletzungen nach sich ziehen.

  • In Sachen Software soll seitens Bombardier einige Fortschritte gemacht worden sein, dem Vernehmen nach sollen die Züge noch diesen Monat erste Einsätze im Fahrplandienst absolvieren.

    Auf Blick.ch gibt es eine Mitfahrt im Twindexx:
    https://www.blick.ch/news/wirtschaf…-id7994322.html

    Wobei der Blick-Beitrag leider nicht der Wahrheit entspricht. Das BVG hat die Beschwerde gegen die befristete Zulassung nicht "abgeschmettert", sondern ihr nur die aufschiebende Wirkung entzogen. Heisst, die SBB darf sechs Twindexx im Plandienst einsetzen, aber nur diese sechs. Mit allen anderen Fahrzeugen hat die SBB noch zu warten, bis das BVG über die Beschwerde entschieden hat.

    Das passt der SBB natürlich nicht, ergo haben die Bundesbahnen einen Antrag gestellt, die erhaltene befristete Bewilligung auf mehr Fahrzeuge auszuweiten, da man ab Fahrplanwechsel im Dez 2018 auf 20-25 Twindexx im Plandienst angewiesen sei. Der Entscheid des BVG über diesen Antrag steht noch aus.

    In diesem Sinne hat die SBB erst einen "Teilsieg" erungen.

    Vielen Dank für den Link!

    Dann hatte ich also recht was denn Kompromiss betrifft. Leider. Das bedeutet nämlich, dass der Zug weder in der Schweiz noch in Deutschland einen stufenlosen Einstieg bietet. In Deutschland muss man beim Einstieg 16 cm ins Fahrzeug hinabsteigen und in der Schweiz eine Stufe von 5 cm erklimmen. Natürlich sind 5 cm nicht alle Welt, aber eine Stufe ist und bleibt nun mal eine Stufe.

    Die fünf Zentimeter sind aber von der Wagenkante gemessen, der Schiebetritt (welcher die 5cm teilweise überbrücken kann) ist da noch nicht eingerechnet. Der Kompromiss lässt sich nicht anders lösen, die im Beitrag geforderte Verschiebung der Deckenhöhe ist auch nicht möglich, weil die Innenraumhöhe von mindestens 195cm von den Normen vorgegeben ist. Diese Norm wie auch die des Zustieges erfüllt der Zug, weshalb die Beschwerde vor Gericht kaum standhalten dürfte. Man kann einem Zug, der die Normen erfüllt, nicht die Zulassung verweigern und wenn diese wiederum für die Behinderten zuwenig behindertentauglich ist, dann muss man die Normen überarbeiten und nicht Hersteller wie Bahnen zu Verantwortung ziehen.

  • Ich frage mich warum man an den wenigen Türen, wo dahinter Platz für Rollstühle und ein Behinderten WC ist, die Rampe nicht etwas abändert?

    Eine flachere Rampe, die dafür länger, aber nicht so steil ist. Mit dem Kompromiss, das dort die Deckenhöhe eben nicht ganz so gross ist.

    Diese Türen könnte man speziell Kennzeichen.

    Danke an oberländer für das tolle Update, ich wusste nicht das damit nur 6 Züge freigegeben sind.

    Solche Infos sind super, leider erfährt man nicht immer die ganze Wahrheit.

  • Wobei der Blick-Beitrag leider nicht der Wahrheit entspricht. Das BVG hat die Beschwerde gegen die befristete Zulassung nicht "abgeschmettert", sondern ihr nur die aufschiebende Wirkung entzogen. Heisst, die SBB darf sechs Twindexx im Plandienst einsetzen, aber nur diese sechs. Mit allen anderen Fahrzeugen hat die SBB noch zu warten, bis das BVG über die Beschwerde entschieden hat.

    Das passt der SBB natürlich nicht, ergo haben die Bundesbahnen einen Antrag gestellt, die erhaltene befristete Bewilligung auf mehr Fahrzeuge auszuweiten, da man ab Fahrplanwechsel im Dez 2018 auf 20-25 Twindexx im Plandienst angewiesen sei. Der Entscheid des BVG über diesen Antrag steht noch aus.

    In diesem Sinne hat die SBB erst einen "Teilsieg" erungen.

    Das BVG hat nun entschieden und die aufschiebende Wirkung weiteren 19 Twindexx entzogen. Heisst, die SBB darf bis zum definitiven Entscheid 25 Twindexx im Plandienst einsetzen. Der Entscheid des BVG wiederum wird die weitere Zukunft der Twindexx regeln:

    Lehnt das BVG die Beschwerde ab, dürfen die Züge bis November 2018 mit Fahrgästen eingesetzt werden. Im Nov. wiederum muss das BAV über die Vergabe der definitiven Zulassung entscheiden. Die Behindertenverbände wiederum haben die Möglichkeit, den Entscheid bis vor Bundesgericht weiterzuziehen.

    Befürwortet das BVG die Beschwerde, wird den Twindexx die befristete Zulassung entzogen und sie dürfen nicht mehr im Plandienst eingesetzt werden. Die SBB können dann den Entscheid bis vor Bundesgericht weiterziehen.