SBB - Allgemeine Meldungen

  • Hallo zusammen!

    Hier noch ein kleiner Tipp für 4106 und alle die auch einen Zeitungsartikel scannen wollen: Wenn ihr den Zeitungsausschnitt auf die Glasplatte im Scanner legt, müsst ihr nur eine schwarze Pappe oder ein möglichst dickes Stück schwarzes Papier noch auf den Artikel oben drauflegen (sollte den Artikel vollständig bedecken) und dann die Abdeckung des Scanners schliessen. Auf diese Weise kann beim Scannen so gut wie kein Licht durch das Zeitungspapier dringen und an der Abdeckung reflektiert werden. Auf diese Weise erkennt man kaum noch etwas von der Rückseite des Zeitungsartikels. Normalerweise ist das so erzielte Ergebnis schon recht brauchbar. Man könnte dann noch im Bildbearbeitungsprogramm (z.B.: Photoshop) zusätzlich mit der Helligkeit/Kontrast-Funktion und/oder über die Gradationskurven die Brillanz des Scans verbessern. Bei uns in der Druckerei erzielen wir damit sehr gute Ergebnisse. Wer dann noch den Moiree-Effekt (starke Rasterbildung/Verpixelung) eines evtl. im Artikel befindlichen Bildes minimieren möchte, kann dies mit dem Gaußschen-Weichzeichner bei entsprechender Pixel-Auswahl erreichen. Man sollte aber unbedingt vorher das Bild mit der Bereichsauswahl-Funktion markieren, ansonsten wird der Text auch "schwammig" oder sieht verwaschen aus.

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Schönen Abend noch.

    Matthias

  • Thema Twindexx:
    Momentan haben immer noch nur 6 Züge eine Zulassung, diese werden Mo - Fr auf den IR Linie 16 (Bern - Olten - Baden - Zürich) und 17 (Bern - Burgdorf - Olten) sowie RE Zürich - Chur eingesetzt.

    Ab Fahrplanwechsel Dez. 2018 sollen dann 12 Züge eingesetzt werden.

    Geplant sind dann IC 1 (St. Gallen - Zürich - Bern - Lausanne - Genf) , IR 13 (muss neu sein ???) und IR 37 (Basel - Aarau - Zürich - St. Gallen)

  • Geplant sind dann IC 1 (St. Gallen - Zürich - Bern - Lausanne - Genf) , IR 13 (muss neu sein ???) und IR 37 (Basel - Aarau - Zürich - St. Gallen)

    IR 13 ist der Rheintal-Express (REX), der ab Fahrplanwechsel nach Zürich verlängert wird (fährt also Zürich-Wil-St.Gallen-Rorschach-Altstätten-Sargans-Chur).

    Momentan haben immer noch nur 6 Züge eine Zulassung, diese werden Mo - Fr auf den IR Linie 16 (Bern - Olten - Baden - Zürich) und 17 (Bern - Burgdorf - Olten) sowie RE Zürich - Chur eingesetzt.

    Da habe ich andere Angaben. Im Plandienst mit Fahrgästen wurden nach meinem bisherigen Wissenstand bis jetzt acht Züge (RABDe 502 006, 009, 011, 205, 207, 209, 402, 405) eingesetzt.

    Vorhanden, bzw. gesichtet wurden bis jetzt 23 Fahrzeuge, davon haben die SBB den grössten Teil (ca. 20 Züge) übernommen (und daraus folgend haben diese auch eine Zulassung; bzw. die SBB dürfte keine Züge ohne Zulassung übernehmen).

    Momentan werden in der Tat kaum Twindexx im gelenkten Dienst eingesetzt. Das jedoch nicht, weil es mit den Fahrzeugen Probleme geben würde (welche einen Einsatz verhindern), sondern weil nun in grossem Stile Personalinstruktionsfahrten anstehen dürften.

  • Danke für die Präzisierung.

    Das mit der IR Linie 13 wusste ich noch nicht.

    Anscheinend gibt es verschiedenen Zulassungen, da ja immer nur die gleichen 8 Züge im Personenverkehr eingesetzt werden.

    Das mit der Lokführerausbilder war mir auch bekannt, aber leider darf man nicht immer alles öffentlich schreiben, was man intern erfährt.

  • Wenn ich wieder am PC bin versuche ich das BAV Schreiben noch hier zu verlinken.

    Der Bahnforum-Link funktioniert nur für angemeldete User. Und das "BAV Schreiben" konnte ich auf die Schnelle nicht finden, aber die etwas ausführlichere Medienmitteilung des BAV.

    Erneute Betriebsbewilligung für neue Bombardier-Doppelstockzüge der SBB

    Bern, 15.11.2018 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 14. November für die Twindexx-Züge von Bombardier erneut eine Betriebsbewilligung erteilt, diesmal befristet auf zwei Jahre. Die für den sicheren Betrieb notwendigen Nachweise wurden erbracht. Für eine definitive Betriebsbewilligung sind noch einige wenige Auflagen im Bereich des Zugsicherungssystems ETCS zu erfüllen.

    Die Herstellerfirma Bombardier hat den Sicherheitsnachweis für die von der SBB bestellten Doppelstocktriebzüge Twindexx erbracht. Die dafür erforderlichen Dokumente liegen grundsätzlich vor. Ein für die Zulassung notwendiges Update der Fahrzeug¬software wurde entwickelt und erfolgreich implementiert.

    Das BAV hat die eingereichten Nachweise und die mit einem Software-Update ausgerüsteten Fahrzeuge geprüft und ihnen am 14. November 2018 eine auf rund zwei Jahre befristete Betriebsbewilligung für den kommerziellen Einsatz erteilt. Mit der Bewilligung werden die Sicherheit der Fahrzeuge und die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften beurteilt. Die Beurteilung der betrieblichen Zuverlässigkeit und von Komfortfragen sowie die Festlegung des Zeitplans für die Inbetriebnahme liegen in der Verantwortung der SBB.

    Mit der Betriebsbewilligung können alle Twindexx-Triebzüge, die auf dem gleichen technischen Stand wie die vom BAV geprüften Typen IC 200, IR 200 und IR 100 sind, von den SBB grundsätzlich im Passagierverkehr in Einzel- oder Mehrfachtraktion eingesetzt werden. Die Twindexx-Flotte umfasst insgesamt 62 Triebzüge.

    Gegen die erste, auf ein Jahr befristete Betriebsbewilligung hat Inclusion Handicap vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Hauptstreitpunkt waren die ihrer Auffassung nach für Fahrgäste im Rollstuhl zu grossen Fussbodenneigungen in den Eingangsbereichen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Er kann daher in der neuen Bewilligung des BAV noch nicht berücksichtigt werden. Nach Vorliegen des Gerichtsentscheides wird die Lage neu zu beurteilen sein. Damit bei der Inverkehrssetzung der neuen Züge keine Verzögerungen entstehen, wird einer allfälligen neuen Beschwerde vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen.

    Quelle: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/ak…g-id-72936.html

  • Die BAV-Mitteilung ist ein schönes Beispiel, wie eine Behörde eine formell korrekte Antwort schreibt und Kritikpunkte zwischen den Zeilen und durch die Blume erwähnt:

    Zitat

    Die dafür erforderlichen Dokumente liegen grundsätzlich vor. (...)Die Beurteilung der betrieblichen Zuverlässigkeit und von Komfortfragen sowie die Festlegung des Zeitplans für die Inbetriebnahme liegen in der Verantwortung der SBB.

    Auf "gut deutsch" und rein subjektiv nach meinem Eindruck übersetzt:

    "Die für eine Zulassung erforderlichen Dokumente liegen zwar vor, aber einzelne Auflagen erfüllt der Zug immer noch nicht, weshalb wir diese befristet erteilen. Wir vom BAV sind der Ansicht, dass die "betriebliche Zuverlässigkeit" und der Fahrkomfort der Züge ungenügend sind. Aber als Zulassungsbehörde können und dürfen wir das nicht beurteilen und in die Zulassung einfliessen lassen. Es liegt an der SBB als EVU entsprechende Massnahmen einzuleiten, um die fehlerhaften Punkte zu beheben.."

  • Das kannst du so lesen, wenn du das Gefühl hast, dass das BAV irgendwie mauschelt und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nackommen will. Ich lese es anders. Die Gründe, dass keine unbefristete Bewilligung erteilt werden kann werden genannt:

    Für eine definitive Betriebsbewilligung sind noch einige wenige Auflagen im Bereich des Zugsicherungssystems ETCS zu erfüllen.

    Im übrigen ist die Beschwerde der Behindertendachorganisation Inclusion Handicap noch pendent. Ich bin jetzt nicht nicht Bundesverwaltungsrecht so bewandert, aber je nachdem hat der Ausgang dieses Verfahrens Auswirkungen auf die Betriebsbewilligung.

  • Mit den einzelnen Auflagen habe ich auch die von Dir erwähnten gemeint und nur diese.

    Falls das falsch rüber gekommen ist; mir ist vollkommen klar, dass die erwähnten Punkte (betriebliche Zuverlässigkeit, Fahrkomfort) keinen Einfluss auf die Erteilung der Zulassung haben und auch kein Grund dafür sind, dass diese nur befristet erteilt wurde.

    Die explizite Erwähnung von betrieblicher Zuverlässigkeit und Fahrkomfort mit dem Hinweis der Zuständigkeit der SBB ist aber auffallend und liess mich zu dem Schluss kommen, dass das BAV in diesen Punkten Nachbesserungen wünscht. Als Amt kann sie diese aber nicht verfügen und sie kann sie auch nicht als Begründung über den Entscheid der Betriebsbewilligung einfliessen lassen.

    Im übrigen ist die Beschwerde der Behindertendachorganisation Inclusion Handicap noch pendent. Ich bin jetzt nicht nicht Bundesverwaltungsrecht so bewandert, aber je nachdem hat der Ausgang dieses Verfahrens Auswirkungen auf die Betriebsbewilligung.

    Die Beschwerde richtet sich explizit gegen die Betriebsbewilligung. Heisst das BVG diese gut, kann die Betriebsbewilligung u. U. wieder entzogen werden, weil die Züge dann nach Ansicht des Gerichtes das BehiG nicht erfüllen würde. Die nun erteilte Betriebsbewilligung ist darum unter einem gewissen Vorbehalt zu sehen, bis das BVG entschieden hat.