Pers. Anmerkung: Habe manchmal den Verdacht, dass gewisse Verbote BVB-Hausgemacht sind und auch der "Abhilfeschaffende Wille" nicht vorhanden ist.
Für das Badwännli würde eine Schutzvorrichtung analog den RhB die Aussichtswagen genügen.
Mein persönliche Meinung und Hinterfragung: Wenn die grosse Schwester SBB "oben ohne" fahren darf, weshalb darf dies dann die kleine Schwester BVB es nicht auch tun ... ? Unterschiedliche Massstäbe und Handhabungsregeln?