Wenn der Zug zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof ausfällt, ist das ja schon im Verantwortungsbereich der DB und somit greift die beschriebene Regelung
Kleine Ergänzung noch: im internationalen Verkehr ist für eine Entschädigung immer die Bahngesellschaft die das Ticket verkauft hat zuständig