Wer weiss mehr?

  • Weder auf der BVB Homepage (Twitter Account) noch in sonstigen (online) Medien steht was davon

    Einmal editiert, zuletzt von Landschäftler (25. März 2015 um 20:29)

  • Naja, ein unbedeutender Unfall mit Blechschaden. Oft laufen die ja sogar derart ab, Wgf zeichnet an, nimmt kurz Daten des Unfallgegners auf, friert den Fahrtenschreiber ein und fährt weiter. Die weitere Unfallaufnahme übernimmt das Netzserviceauto. Ein Wunder, dass dieser Unfall es überhaupt in die Medien geschafft hat.

  • Okay, das habe ich so noch nicht gehört. Dies geht natürlich auch nur dann, wenn die Polizei seitens des Autofahrers hinzugezogen wird - würde ich prinzipiell machen

    Einmal editiert, zuletzt von Landschäftler (28. März 2015 um 13:45)

  • Nein, es braucht dazu keine Polizei. Das Servicemobil übernimmt alles. Der Wagenführer ist im Gegensatz zum Autofahrer lediglich ausführendes Organ der BVB und soll das ganze deligieren. Natürlich gilt das nur bei Bagatellen. Ich habe das schon mehrfach so erlebt. Standort der Fahrzeuge anzeichnen, Personendaten aufnehmen, Scheibe rausnehmen bzw. Restwegschreiber einfrieren, ein paar Minuten später geht es weiter. Für die Autofahrer ist das ganze im ersten Moment ein wenig irritierend. Im Sinne des Autofahrers ist es aber, wenn die Polizei nicht hinzugezogen wird. In aller Regel resultiert dann ein Busse, die es wenn nur die BVB kommt logischerweise nicht gibt.

    Ein Beispiel war die Notbremsung mit einem Oldtimer am Riehenringkreisel. Der Fender war beim herabfallen beschädigt worden, eine Kollision fand nicht statt, der Automobilist hatte jedoch das Rotlicht missachtet. Er weigerte sich, die Schuld anzuerkennen und verlangte die Polizei. Nun war er mind. 250 Franken dabei...

  • Wieso soll automatisch ein Schuld Eingeständnis seitens des Autofahrers abgegeben werden? :cursing:

    Auch die grünen und gelben Fahrzeuge halten sich nicht immer an die geltenden Gesetze des Strassenverkehrs!

    Einmal editiert, zuletzt von Landschäftler (28. März 2015 um 13:44)

  • Die Zeugenaussagen waren eindeutig. Es ging jedoch auch nicht um die rote Ampel, sondern darum, dass er sich in keinster Weise als Verursacher der Gefahrenbremsung gesehen hab, da er ja noch rechtzeitig vor der Kollision angehalten habe (mit Vollbremsung). Er stand jedoch bereits auf dem Gleis der Gegenfahrrichtung und der Oldtimer konnte trotz eingeleiteter Gefahrbremsung nicht mehr ganz vor dem potenziellen Kollisionspunkt anhalten. Der Autofahrer sah sich an dieser Stelle vollkommen unschuldig an allem - "wieso bremst der überhaupt? Es war ja gar nichts..."

    Natürlich ist nicht immer automatisch der Automobilist schuld. Bei einem 15er durfte ich einen ungeduldigen Wgf erleben, der sich am Stau vorbeiquetschte und ein stillstehendes Mobilhome eindrückte. Niemand sprach von Schuldeingeständnis des Automobilisten. Der unfallaufnehmende BVB.ler nahm meine Aussage vollkommen fair entgegen mit, ah, dann geht das wohl auf unsere Kappe.