Quelle: bz (MZ) bom 29.03.2014
Grenzüberschreitende Billette
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Einmal mehr eine erfreuliche Nachricht für U-Abo-Inhaber.
Immer schön kreativ bleiben
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dass das U-Abo bis Weil Bahhnhof (nur Linie gültig sein wird, ist ja nichts Neues.
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Man es wird echt Zeit das es einen einzigen Tarif für das ganzen Dreiland gibt...
Warum soll das U Abo nach Weil gelten und nach Grenzach nicht ??? -
es gilt nur bis Bahnhof und nur auf der Linie 8.
Tja aber doch eine berechtigte Frage. -
Warum Weil ???
Gibt es im Tramforum auch einen Weilzacher der Bilder einstellt ???
Vielleicht sollte der Grenzacher mal so lange mit Bilderentzug streiken bis das U Abo auch in seine Heimat gilt ???? -
Tja vielleicht wegen dem Bahnhofanschluss, oder dem ersten Grenztram seit langer Zeit...
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Mir kam vor längerer Zeit mal zu Ohren, dass umgekehrt beispielsweise ein in Grenzach gelöstes RVL-Billett in der Linie 38 bis zum Claraplatz gilt. Ist dies noch so?
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Mir kam vor längerer Zeit mal zu Ohren, dass umgekehrt beispielsweise ein in Grenzach gelöstes RVL-Billett in der Linie 38 bis zum Claraplatz gilt. Ist dies noch so?
Ja aber nur mit Mehrkosten... zB. einen Punkt mehr auf der Punktekarte.
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wenn ich mich nicht irre, ist auch das U-Abo auf der Linie 55 noch gültig bis zur ehemaligen Grünn 99.
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Tja vielleicht wegen dem Bahnhofanschluss, oder dem ersten Grenztram seit langer Zeit...
Ich nehme an, weil die BVB die komplette Verantwortung und Betriebsführung innehat. Die Buslinie 55 wird in dieser Hinsicht nach der Trameröffnung voll auf die Stadt Weil resp. möglicherweise auch noch den Landkreis Lörrach (Haltingen - Kandern) übergehen, so wurde das vertraglich vereinbart - inwiefern dann noch BVB-Busse dort eingesetzt werden oder die SWEG sämtliche stellt, weiss ich auch nicht. Die Linie 6/16 der SWEG wird ja verkürzt bis Bahnhof Weil am Rhein.
Interessant wäre noch, wie der Tarif für "Innerweiler" Fahrten geregelt wird, also vom Bahnhof nach Friedlingen. Gemäss BVB-Tarif oder RVL-Tarif?
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Interessant wäre noch, wie der Tarif für "Innerweiler" Fahrten geregelt wird, also vom Bahnhof nach Friedlingen. Gemäss BVB-Tarif oder RVL-Tarif?
Wahrscheinlich gelten da die normalen RVL-Tarife. Die Ausnahme betrifft ja einzig das U-Abo, bei Einzelbilletten gibt es keine Änderung zu heute mit der Busverbindung.Wenn ich richtig überlege, könnte es auch eine Neuheit sein, dass man nicht mehr für alle möglichen Strecken im Tramnetz ein einzelnes Billett lösen kann. Da sich TNW und RVL nur in der Zone 10 faktisch überlappen, dürfte etwa ein direktes Billett Weil-Rodersdorf oder umgekehrt nicht möglich sein.
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Im neuen Tram8-Newsletter geht es u.a. auch um die Tarifregelungen.
Interessant ist auch noch das Zitat "Die ersten Testfahrten starten im Sommer 2014." (In einem Zeitungsartikel vom März der Weiler Zeitung hiess es noch Oktober).
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Also tatsächlich kein GA im neuen 8er gültig. Mist. -.-
Ob ich dann wenigstens meine RVL-PunkteCard irgendwo entwerten kann, ohne an der Grenze extra aus dem Tram raus- und wieder reinzuhechten? -
Lol... wenn sie es so machen wie bei der Linie 38, bekommt jeder Führer ein Stempel in die Hand
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Führer? Welcher Führer?? Sind wir wieder so weit?
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Vermutlich meine er den/die Buschauffeur/in.
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Wagenführer... klingt doch besser als Düwagfahrer, oder ?
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Führer? Welcher Führer?? Sind wir wieder so weit?
Busfahrer (D) oder Buschauffeur(CH). Ein Tramwagenführer in BVB-Diensten wird vermutlich niemals einen "Fahrschein" verkaufen oder die Punkte-Card (Vorsicht: Denglish) mittels alterthümlichem Stempel entwerten. Nervt mich in den seltenen Fällen, in denen ich einen SWEG-Bus, benutze jedesmal.
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Interessant ist auch noch das Zitat "Die ersten Testfahrten starten im Sommer 2014." (In einem Zeitungsartikel vom März der Weiler Zeitung hiess es noch Oktober).
Im Sommer, der ja bis 23. September dauert, wird erst 'mal die Strecke getestet und von der TAB in Stuttgart abgenommen. Vorausgesetzt Fahrleitung und Steuerantennen daran sind vollständig montiert. Im Oktober sollen BVB-Wagenführer "streckenkundig" gemacht und in der deutschen StVO geschult werden. Quelle Newsletter 2014-1. Spannend ist noch, ob dafür DÜWAG eingesetzt werden, wie mir dies im Juni 2013 vom Leiter Netzmanagement mitgeteilt wurde. Ohne Stopplicht und Warnblinker?
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