SBB verkaufen ungültige Tickets
Probleme mit App
Wer sein Zugbillett über das Handy löst, fährt nicht immer richtig:
Die SBB-App bietet auch ungültige Tickets an. Die SBB wissen vom Fehler -
können aber nichts dagegen tun.
Eine Tageskarte der SBB kostet 58 statt 71 Franken, wenn man erst nach 9
Uhr Zug fährt - ein vermeintliches Schnäppchen. Doch Nutzer der SBB-App
können hier leicht in eine Falle tappen. Denn die Karte kann via
Smartphone zwar für jeden Tag gekauft werden, gültig ist sie aber nur an
Werktagen. Wer am Wochenende eine 9-Uhr-Karte kauft, fährt also genau
genommen schwarz.
Einen konkreten Hinweis zu dem Fehler gibt es im Smartphone-Shop
nicht. Das fiel auch einer Frau auf, die letzten Sonntag von Zug nach
Bern reisen wollte und am Abend zuvor eine 9-Uhr-Karte gelöst hatte.
Gemäss Cash online stand auf ihrem Ticket: «Gültig am 24. November 2013.
Ungültig an Samstag, Sonntag und allgemeinen Feiertagen.» Obwohl die
Frau bereits 58 Franken bezahlt hatte, löste sie ein neues, gültiges
Ticket. Als sie ein paar Tage später beim Kundencenter der SBB eine
Rückerstattung forderte, wurde ihr erklärt, dass mobil gelöste Tickets
in der Regel nicht zurückerstattet werden. Man komme ihr aber entgegen
und zahle ihr den Betrag zurück - nach Abzug des Selbstbehalts, der 10
Franken beträgt.
SBB sind die Hände gebunden
Den Aufwand hätte sich die Frau offensichtlich sparen können. Denn Christian
Ginsig von den SBB rät in einem solchen Fall dazu, trotzdem mit dem
ungültigen Billett zu reisen: «Unser Personal reagiert kulant.»
Womöglich liegt das daran, dass das Problem bekannt ist: «Es ist
tatsächlich so, dass 9-Uhr-Karten auf der App auch für Samstage und
Sonntage gekauft werden können», erklärt Ginsig. «Es handelt sich dabei
um ein Phänomen, das ausschliesslich auf der Mobile-App auftritt.»
Im Internet-Shop konnte das Problem bereits gelöst werden. Die SBB haben
jedoch bei der App noch keine Möglichkeit gefunden, das Ticketangebot
auf gewisse Tage zu beschränken. So wird es wohl auch in Zukunft an
Wochenenden vermehrt ungewollte «Schwarzfahrer» geben.
20min.ch 28.11.2013