Hindernisfreie Haltestellen / Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz

  • Spannend ist die Kostentragungsregelung bei den Bushaltestellen im Kanton BL:

    - Haltestellen an Kantonsstrassen: Kosten übernimmt Kanton

    - Haltestellen an Gemeindestrassen: Kosten übernimmt die Standort-Gemeinde

    Ohne die Details zu kennen, so völlig unlogisch ist das ja nicht: für die Errichtung von Haltestellen ist einfach diejenige Instanz verantwortlich, die es auch für die Strasse selbst ist.

  • Geschätzte ÖV-Community

    Die Behi.G konformen Haltestellen geben viel zu reden, die Beschilderung zum Schutze der Velos ging bei den Überlegungen komplett vergessen. Vielleicht wurde zuviel über das Gleisgummi geredet.

    Bilder: Velosignal-Package bei Kaphaltestellen an der Schwarzwaldallee und der vieldiskutierten Hardstrasse.
    Wie ist die geschätzte Meinung zum Vorschlag?
    .
    velop-signale-verengung-2024-2.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von velop.ch (25. März 2024 um 22:39)

  • Meine ganz ehrliche Meinung:

    Gutgemeint aber "Quatsch mit Sauce".

    Wenn man auf jede Selbstverständlichkeit mit Schildern hinweisen will, gibt es so eine Kakaphonie, dass die wirklich wichtigen Schilder darin untergehen.

    Eine gute Idee fände ich es aber, wenn es im Verkehrsgarten am Morgartenring auch Tramgleise gäbe (nicht nur als Übergang sondern auch parallel mit Haltestelle).

    (Das soll nur meine persönliche streitbare Einzelmeinung sein, aber als jemand der sowohl Tramclub-Mitglied ist und dort bei der Wartung von Oldtimer-Trams mithilft, gleichzeitig aber auch Pro Velo-Mitglied ist und dort bei Velofahrkursen mithilft ist sie vielleicht auch nicht vollkommen komplett unfundiert)

    Ergänzung nach genauerer Betrachtung: Die durchgezogene Mittellinie auf der Strasse wäre vielleicht schon sinnvoll: So würde es den Autofahrern ohne viele Zusatzschilder verdeutlicht, dass man dort nicht überholen soll. Dieses Detail würde ich im Gegensatz zu den Schildern sinnvoll finden.

    Einmal editiert, zuletzt von Baragge (25. März 2024 um 17:52)

  • Autsch. So gesehen sind auch der Fussgängerstreifen und andere Signale obsolet.

    Nein, denn wie schon erwäht, regeln Füssgängerstreifen unter Anderem den Vortritt.

    Andere Signale regeln ebenfalls den Vortritt, geben die höchstzulässige Geschwindigkeit usw.
    Die Schilder in den Visualisierungen sind für mich als Velofahrer komplett unnötig, da ich als Velofahrer die Hindernisse auch ohne sie wahrnehme.

  • Beim näheren Betrachten der Bilder fällt mir noch auf:

    • die "Schwarzwaldallee" ist in der Tat die Bruderholzstrasse (die querende "Hauptstrasse" ist die Gundeldingerstrasse und die Verlängerung nach der Kreuzung heisst Bruderholzweg)
    • die Sicherheitslinie bei der Haltestelle Sevogelplatz gibts m.W. tatsächlich ( Baragge)
    • die Haltestelle Grellingerstrasse jetzt noch irgendwie anzupassen ist komplett sinnfrei (noch sinnfreier als die vorgeschlagenen Verkehrsschilder), denn ab dem 29. April hält dort eh kein Tram mehr...

    Ausserdem möchte ich mir als Velofahrer nicht vorschreiben lassen, dass ich zwingend zwischen den Schienen (nicht zwischen den Gleisen!!!) zu fahren habe. Es gibt sehr wohl Situationen, in denen ich lieber zwischen Gleis und Haltekante fahre (z.B. wenn ich unmittelbar nach der Haltestelle rechts abbiege).

  • Ausserdem möchte ich mir als Velofahrer nicht vorschreiben lassen, dass ich zwingend zwischen den Schienen (nicht zwischen den Gleisen!!!) zu fahren habe. Es gibt sehr wohl Situationen, in denen ich lieber zwischen Gleis und Haltekante fahre (z.B. wenn ich unmittelbar nach der Haltestelle rechts abbiege).

    Halte es auch für sehr sinnvoll, dass man das selber entscheiden darf.

    Wenn man im Velofahren noch nicht so geübt ist und stärker schwankt, ist es wohl sehr sinnvoll in der Gleismitte zu fahren, da man mehr Spielraum hat. Natürlich muss man dafür das äussere Gleis queren können. Und das muss in einer Stadt mit entsprechender Übungsmöglichkeit realistischerweise vorausgesetzt werden.

    Mit nur wenig Übung kann man aber problemlos zwischen äusserer Schiene und hoher Haltestellekante fahren.

    Persönlich fahre ich meistens am Rand. Ausser wenn viele wartende Fahrgäste direkt am Rand stehen, die sich vielleicht unvermittelnd mit Umhängetaschen in den eigenen Lichtraum vorbeugen, weil sie meinen, das Tram käme dann schneller. Oder wenn andere Velofahrer davor stehen, die man ziemlich sicher schon beim Anfahren überholt.

    Eine verpflichtende beschilderte Regelung für das eine oder das andere würde die Gefahren nur erhöhen. Manche müssten die weniger geeignete Variante nehmen. Andere ignorieren das, was widerrum Missverständnisse bei den Regeltreuen gibt. Wenn eine Situation nicht eindeutig geregelt ist, sind auch eher alle verständnissvoll gegeneinander. Erst wenn es exakte Regelungen gibt fühlen sich die einen hintergangen und die anderen gegängelt, was Aggressionen verstärkt oder erst auslöst.

    Bei jedem Problem einfach noch mehr Schilder und Regelungen zu erlassen, halte ich eindeutig für den falschen Weg.

  • Beim näheren Betrachten der Bilder fällt mir noch auf:

    • die "Schwarzwaldallee" ist in der Tat die Bruderholzstrasse (die querende "Hauptstrasse" ist die Gundeldingerstrasse und die Verlängerung nach der Kreuzung heisst Bruderholzweg)
    • die Sicherheitslinie bei der Haltestelle Sevogelplatz gibts m.W. tatsächlich ( Baragge)
    • die Haltestelle Grellingerstrasse jetzt noch irgendwie anzupassen ist komplett sinnfrei (noch sinnfreier als die vorgeschlagenen Verkehrsschilder), denn ab dem 29. April hält dort eh kein Tram mehr...

    Ausserdem möchte ich mir als Velofahrer nicht vorschreiben lassen, dass ich zwingend zwischen den Schienen (nicht zwischen den Gleisen!!!) zu fahren habe. Es gibt sehr wohl Situationen, in denen ich lieber zwischen Gleis und Haltekante fahre (z.B. wenn ich unmittelbar nach der Haltestelle rechts abbiege).

    Schwarzwaldallee ist natürlich falsch, danke.

    Wer zwischen Gleis und Haltekante fährt, um unmittelbar nach der Haltestelle rechts abzubiegen, muss im spitzen Winkel die neu verbauten Randsteine schaffen. Die Strassenhierarchie will es so, Die velfreundlichen Abzweigungen (Bilder nachfolgend) werden im Zuge der Umgestaltung der Hardstrasse zu Trottoirüberfahrten mit velofeindlichen Randsteinen umgestaltet.


    velop-hardstrasse-velofreundliche-trottoireubergaenge.jpg


    TCS und BVB haben gegen Tempo 30 opponiert. Bei Tempo 50 sind wegen der Gefährdung der Velos eben die Schilder nötig. Heute auf dem Velo hat mich ein Auto überholt, die durchgezogene Linie bei der Haltestelle Sevogelplatz missachtend.

    Einmal editiert, zuletzt von velop.ch (25. März 2024 um 23:15)

  • Ich fahr jetzt seit fünf Jahren mindestens einmal die Woche die Tempo 30-Zone in der Lörracher Strasse in Riehen entlang. Ich wurde schon unendliche Male überholt, obwohl ich selber 30 oder sogar schneller gefahren bin - aber im Haltestellenbereich gab es noch nicht einen Konflikt. Ich gebe ggf. Handzeichen, ziehe in die Mitte und fahre durch die Haltestelle. Danach wieder nach rechts auf den Velostreifen und weiter gehts...

  • Wer zwischen Gleis und Haltekante fährt, um unmittelbar nach der Haltestelle rechts abzubiegen, muss im spitzen Winkel die neu verbauten Randsteine schaffen.

    Nicht am Wiesenplatz, wo ich das regelmässig praktiziere ☝🏻


    TCS und BVB haben gegen Tempo 30 opponiert.

    Zurecht. Die Hardstrasse ist verkehrstechnisch eine wichtige Strasse.


    Bei Tempo 50 sind wegen der Gefährdung der Velos eben die Schilder nötig.

    Wieso? Mit dem Velo schafft man i.d.R. keine 50 km/h, ausserdem fährt in der Hardstrasse eh kaum einer die 50 voll aus (fürs Tram gilt dort übrigens Tempo 40).

    Übrigens: wenn du das Hindernis auf der Strasse nicht rechtzeitig erkennst (ob es sich bei einer Haltestelle um ein "Hindernis" in dem Sinne handelt sei mal dahingestellt), bist du entweder zu schnell, brauchst du eine (neue) Brille oder solltest gar nicht erst fahren.


    Im Strassenverkehr gilt ja bekanntlich die Betriebsweise "Fahrt auf Sicht":

    Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr generell lediglich so schnell fahren, dass „innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“