Spannend ist die Kostentragungsregelung bei den Bushaltestellen im Kanton BL:
- Haltestellen an Kantonsstrassen: Kosten übernimmt Kanton
- Haltestellen an Gemeindestrassen: Kosten übernimmt die Standort-Gemeinde
Ohne die Details zu kennen, so völlig unlogisch ist das ja nicht: für die Errichtung von Haltestellen ist einfach diejenige Instanz verantwortlich, die es auch für die Strasse selbst ist.