Noch mehr ist in bz zu lesen:
https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/baselbie…lbiet-133747049
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Das ist der gleiche Artikel, wie vorher schon unter: Hindernisfreie Haltestellen / Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz
Ja stimmt natürlich, nur Online Ausgabe...
Zu komplex, zu viele Ansprüche und mehr Einsprachen: Die Tram- und Bushaltestellen in Basel werden nicht pünktlich umgestaltet. Eigentlich sollten sie bereits ab 2023 für mobilitätseingeschränkte Personen ohne Hilfe zugänglich sein.
Hier geht es zum öffentlichen Artikel.
Quelle: bzbasel.ch
Der Regierungsrat informiert den Landrat über den Stand bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bei Bushaltestellen auf Kantonsstrassen. Er beantragt dem Landrat eine Ausgabenbewilligung von 3,3 Millionen Franken für den vorgezogenen Umbau von 20 Bushaltestellen bis Ende 2026.
Der Kanton Basel-Landschaft verfolgte die Strategie, Bushaltestellen im Rahmen von Strasseninstandsetzungen oder bei Strassenumgestaltungen anzupassen. Dieses Umsetzungskonzept wurde vom Landrat im Jahr 2019 zur Kenntnis genommen und die Regierung wurde beauftragt, über die Umsetzung zu berichten. Die Strategie führt dazu, dass bis zur Umsetzungsfrist Ende 2023 noch 325 Haltekanten von insgesamt 647 Bushaltestellen nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen werden.
Um jeder Gemeinde des Kantons Basel-Landschaft zumindest eine zentrale behindertengerechte Einstiegsmöglichkeit zu bieten, sollen auf Kantonsstrassen 20 Haltekanten, die im Rahmen der ordentlichen Strasseninstandsetzungen erst nach 2028 realisiert werden, bereits bis Ende 2026 umgebaut werden. Dazu beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine zusätzliche Ausgabenbewilligung von 3,3 Millionen Franken.
Gemäss BehiG des Bundes ist der Kanton verpflichtet, Benachteiligungen beim Zugang zu einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs zu verhindern. Ziel ist, dass mobilitätseingeschränkte Personen den öffentlichen Verkehr autonom nutzen können.
Quelle: MM http://www.bl.ch, 28.06.2022
Ersatztransporte für nicht Behinderten-Gerechte Haltestellen:
...selbstverständlich auch die BLT in Kooperation mit lokalen Taxiunternehmungen.
verstehe ich das richtig, theoretisch kann ein Rollstuhlfahrer den Transportdienst an der Haltestelle Schützenmattstrasse in Fahrtrichtung Allschwil Dorf anfordern für den Transport zur Haltestelle Brausebad?
Das BehiG fordert, dass du seit 1.1.24 von jeder Haltestelle des öV zu jeder anderen Haltestelle des öV autonom fahren können musst. Wo dies nicht möglich ist (weil Umbauten noch nicht realisiert worden sind oder auch weil diese Umbauten aus baulichen oder finanziellen Gründen NIE realisiert werden), kann jeder Fahrgast mit Billet auf Kosten des Infrastrukturbetreibers eine definierte Ersatzlösung in Anspruch nehmen.
Es ist m.E. nicht zwingend von einem Rollstuhl die Rede, sondern allgemein von einer Mobilitätseinschränkung. Dazu zählen auch z.B. Kinderwägen, Gehhilfen etc.
Es ist m.E. nicht zwingend von einem Rollstuhl die Rede, sondern allgemein von einer Mobilitätseinschränkung. Dazu zählen auch z.B. Kinderwägen, Gehhilfen etc.
Kinderwagen fallen definitiv nicht unter das Behindertengleichstellungsgesetz! Es geht wirklich um eine persönliche Mobilitätseinschränkung, sprich Rollstuhl, Rollator …. An Haltestellen, die auch nicht mittels Klapprampe erschlossen sind.
Handrollstühle können weiterhin auch ohne Klapprampeneinsatz an jeder Haltestelle mithilfe einer Begleitperson oder des Fahrpersonals ins Fahrzeug hinein- oder hinausgehoben werden, wenn dies ohne Sicherheitsbedenken möglich ist.
Kupplungssurfer das Fahrpersonal darf einen Rollstuhlfahrer nicht ohne Weiteres in das Fahrzeug hinein heben. Einerseits gibt es von der SUVA aus eine Beschränkung auf 25 kg, die ein Wagenführer aufs Mal heben darf, andererseits kämen möglicherweise Haftungsansprüche ins Spiel, sollte dem Rollstuhlfahrer etwas passieren.
Das einzige, was wir tun müssen, ist an einer geeigneten Haltestelle die Klapprampe bedienen.
an dieser Stelle sei auch erwähnt, mit wenigen ausnahmen manchen die Wagenführer was die Hilfeleistungen gegenüber den Rollstuhlfahrern beim Ein- und Aussteigen angeht einen grossartigen Job und agieren stets mit Augenmass (und nicht streng nach Lektüre). Davon kann ich mich regelmässig selbst überzeugen und erhalte aus erster Hand entsprechende Rückmeldungen.
sowohl an die BVB wie auch an die BLT wurde dies so rückgemeldet im Übrigen
Alex247 Die Aussage ist nicht von mir erfunden, sondern steht exakt so in der Klapprampenbroschüre der BVB. Wahrscheinlich ist damit genau der von dir beschriebene Sachverhalt gemeint.
...selbstverständlich auch die BLT in Kooperation mit lokalen Taxiunternehmungen.
Spannend ist die Kostentragungsregelung bei den Bushaltestellen im Kanton BL:
- Haltestellen an Kantonsstrassen: Kosten übernimmt Kanton
- Haltestellen an Gemeindestrassen: Kosten übernimmt die Standort-Gemeinde