Ich tendiere eher dazu, dass die Trams die Haltestelle des 11/16 bedienen und die Busse weiterhin die Folgehaltestelle.
Hindernisfreie Haltestellen / Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz
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Thomas Meyer -
19. Juli 2013 um 15:55
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Was auch nicht optimal währe
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Die Schifflände-Situation wird nie optimal werden!
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Ich denke da aber zum Beispiel auch an die Schützenmattstrasse in Fahrtrichtung Allschwil mit dem Individualverkehr gleichzeitig
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Schifflände 6 / 8 / 14 / 17 / 34
Auch bei einem Ausbau zur BeHi-Haltestelle mit jetziger Gleisführung ist immer ein Teil der Fahrzeuge im Kurvenbereich -
also ist der Minimalabstand von Fahrzeug zu Haltekante nicht optimal.
Eine Gleisführung an die jetzige Haltekante ist bezüglich Kurvenradius nicht möglich.
Und einige weitere Knackpunkte ...Also eine Knacknuss - welche wohl ein Kompromiss bleiben wird.
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Haltestellen mit einer geraden Haltekante sind alle kein Problem ... sie lassen sich als Insel- oder Kaphaltestellen entsprechend umbauen ... die Probleme bereiten alle Hatestellen in einer Kurve. Siehe hier: Hindernisfreie Haltestellen
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Es wäre doch relativ einfach, die Bushaltestelle der Schifflände in Richtung Mittlere Rheinbrücke zwischen der Spiegelgasse und der Marktgasse (gegenüber dem "Drei König") einzurichten. Wo liegt denn das Problem?
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Das dann die Schlaufeneinfahrt blockiert ist.
Gleichzeitig kann man daher auch keine komplette BehiG Haltestelle einrichten.
Desweiteren wird es, wenn der Bus nicht sauber am Rand hält, auch für den 11er zu knapp. -
Vorbemerkung: Der heutige Artikel in der bz bringt zwar nicht wirklich Neues zu Tage, ..., aber ich stelle ihn trotzdem rein. Einmal mehr bewarheitet sich die allgemein gültige Aussage, dass man es nie allen Recht machen kann und dass es keine optimalen Lösungen für alle geben kann.
Quelle: bz (MZ) vom 06.01.2016
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Zitat
37,7 Millionen für behindertengerechtes Basler ÖV-Netz beantragt
Das baselstädtische Tram- und Busnetz soll behindertengerecht ausgebaut werden. Für die zweite Phase der Planung und Projektierung sowie zur Umsetzung einer ersten Umbau-Etappe in den Jahren 2017 bis 2021 beantragt die Regierung dem Grossen Rat 37,7 Millionen Franken.
Zahlreiche Bus- und Tramhaltestellen werden derzeit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) nicht gerecht, wie die Verantwortlichen von Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) und der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) am Montag vor den Medien sagten. Das Gesetz verlangt, dass sämtliche Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs ab Ende 2023 behindertengerecht sein müssen.
Dazu gehört vor allem der niveaugleiche Einstieg ins Fahrzeug. Von den beantragen 37,7 Millionen Franken entfallen rund 3,9 Millionen auf die Gesamtkoordination und Planung von Projekten und gut 2,3 Millionen auf die Projektierung von Einzelprojekten.
30 Millionen Franken sind als Rahmenausgabenbewilligung beantragt. Damit sollen in den kommenden fünf Jahren eine noch unbestimmte Zahl an Projekten umgesetzt werden, wie es seitens BVD hiess. Andere Massnahmen sollen im Zuge von Erhaltungsprojekten realisiert und finanziert werden.
Bushaltestellen mit 22 Zentimeter-Kante
Gleichzeitigwill die Regierung die technische Grundlösung für die Bushaltestellen politisch abstützen. Die Trottoirkanten sollen ein abgestuftes Bord mit einer Normhöhe von 22 Zentimetern erhalten. Das sogenannte "Kasseler Sonderbord plus" ist gemäss BVD bereits in Baselland und in anderen Schweizer Städten erfolgreich im Einsatz.Im Gesamtbetrag enthalten ist ferner ein Darlehen von rund 1,6 Millionen Franken an die BVB zur Anpassung der Fahrzeuge. Die gesamte Tramflotte wird gemäss BVB mit Faltrampen ausgestattet. Ausserdem soll die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Rollstuhlplatz und dem Fahrpersonal in den Combino-Trams verbessert werden. Zudem werden Türfindesignale für Sehbehinderte eingebaut.
Im Tram-Regelverkehr will die BVB ab Sommer 2018 nur noch Niederflur-Fahrzeuge einsetzen, wie es weiter heisst. Die älteren Fahrzeuge sollen nur noch als Verstärkung zum Einsatz kommen. Auf den Buslinien werden schon heute ausschliesslich Niederflur-Fahrzeuge eingesetzt.
Erst wenige Haltestellen umgebaut
Für die erste Planungs- und Projektierungsphase zum BehiG sowie Anpassungen an älteren Trams hatte der Grosse Rat im November 2012 finanzielle Mittel von 12,4 Millionen Franken bewilligt. Gleichzeitig war auch die technische Grundlösung für Tramhaltestellen verankert worden.Die erste hindernisfreie Tramhaltstelle in der Stadt Basel war im Sommer 2013 in Betrieb genommen worden. Sie wurde im Zuge der Verlängerung der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein (D) in Kleinhüningen gebaut.
Insgesamt sind bis Ende 2016 im Kanton Basel-Stadt sieben Haltestellen beidseits behindertengerecht zugänglich, sowie die neuen Haltestellen der Tramlinie 8 in Weil am Rhein (D). Bis Ende 2019 sollen mindestens weitere 16 Haltestellen umgebaut werden, wie es weiter hiess. Behindertengerecht gebaut werden zudem die Haltestellen der verlängerten Tramlinie 3 in Saint-Louis.
Im Kanton Basel-Stadt gibt es gemäss den Verantwortlichen 110 Tram-, 150 Bus- und 10 Kombihaltestellen. Ein dritter Ratschlag an den Grossen Rat zur weiteren Planung und Umsetzung der BehiG-Vorgaben soll in vier bis fünf Jahren folgen. Die Gesamtkosten für die Umbauten an den Haltestellen werden auf einen tiefen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Quelle: BZ Basel, 31.10.2016
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Gerade läuft auch ein Bericht in Tele Basel News dazu.
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Und hier noch, zur Vervollständigung, die offizielle gemeinsame Medienmitteilung des Kantons BS und der BVB:
Quelle: Medienmitteilung RR BS, 31.10.2016 -
... und hier noch der heutige Artikel aus der BaZ ...
Quelle: BaZ vom 01.11.2016 -
Wo will man eigentlich ab sommer, wenn die Haltestelle Rheingasse auch BehiG konform ist die Be 4/6s einsetzen.?
Linie 1 ist mit der Linie 14 verknüpft welche jene obengenannte haltestelle Bedient.
Linie 2 hat in Riehen eine BehiG Haltestelle
Linie 3 am Kohlenberg dürfen keine Be 4/6s mit begleitwagen hoch (solo reicht die Kapazität nicht aus
Linie 6 Gleiches Problem wie Linie 2
Linie 8 Be 4/6s haben keine Zulassung für Deutschland
Linie 14 bedient die Haltestelle Rheingasse
Linie 15 bedient die Haltestelle Rheingasse ebenfalls
Linie 16 ist mit der Linie 15 verknüpft
Linie 21 werden „nur" zwei Kurse Benötigt.Flexity's werden bis im Sommer noch nicht genug das sein, bzw. die kurzen kann man nicht auf gewissen Linien einsetzen.
Was macht also die BVB in diesen fall? Hat man sich das überhaupt überlegt?
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Zitat
Gehbehinderte kosten Gemeinden Geld
Die Baselbieter Gemeinden kommen nicht darum herum, die Bushaltestellen rollstuhlgerecht umzugestalten.
Als «Erfolgsmodell» wurde der Münchensteiner Ortsbus an der Gemeindeversammlung vorletzte Woche bezeichnet. Gegen eine definitive Weiterführung der Linie 58 hatte kaum jemand etwas einzuwenden, sie war den Stimmbürgern rund 300 000 Franken pro Jahr wert. Doch faktisch wird der Bus teurer sein.
Denn die insgesamt 22 Haltestellen müssen bis 2023 behindertengerecht sein, das schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes vor. Laut groben Schätzungen kostet das für alle Haltestellen des 58ers eine halbe Million Franken.
Weil der Bus von der Gemeinde betrieben wird, muss die Gemeinde das übernehmen. «Wir haben nicht vergessen, dass wir die Haltestellen umbauen müssen», betont Gemeindepräsident Giorgio Lüthi (CVP). Doch die Frage der Anpassung an die Bundesgesetzgebung stelle sich erst jetzt, wo feststehe, dass die Linie definitiv eingeführt werde.
In Oberwil und Bottmingen verkehrt seit bald zehn Jahren ein gemeinsamer Ortsbus. Laut dem Bottminger Gemeindeverwalter Martin Duthaler sei noch unklar, wie viele Haltestellen noch nicht behindertengerecht sind. Für nächstes Jahr sei eine Bedarfsabklärung und eine Machbarkeitsstudie im Budget vorgesehen. Erst dann sei eine Kostenschätzung möglich.
In Pratteln möchte der zuständige Gemeinderat Stefan Löw (FDP) die Kosten für die Behindertentauglichkeit möglichst tief halten. Der Ortsbus läuft derzeit in einer Testphase. Die Gemeinde, das Gewerbe und der Kanton zahlen die Betriebskosten gemeinsam. Das wird wohl so bleiben, falls der Betrieb definitiv wird.
Wer dann den rollstuhlgerechten Umbau der Haltestellen berappen müsste, ist noch unklar. Löw hofft jedenfalls, dass es bis zu diesem Zeitpunkt möglich ist, Busse mit technischen Hilfsmitteln einzusetzen, die einen stufenlosen Einstieg ermöglichen. Dadurch benötigte es geringere Investitionen in den Ausbau der Haltestellen.
Doch das bleibt wohl Wunschdenken. «Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen, braucht es immer das Zusammenspiel von Fahrzeugen und Haltestelleninfrastruktur», sagt Martin Dürrenberger, Leiter Markt bei der Autobus AG Liestal (AAGL), die unter anderem den Prattler Bus betreibt. Alle Fahrzeuge der AAGL seien mit ausfahrbaren Klappen ausgerüstet, aber es brauche zwingend auch entsprechend gestaltete Haltestellen.
Standards sind noch unklar
Das bestätigt Andreas Büttiker. «Kein Weg führt an umgestalteten Haltestellen vorbei», sagt der Direktor der Baselland Transport AG, die die Ortsbusse in Bottmingen-Oberwil und Münchenstein betreibt und auf anderen Buslinien Erfahrung mit Rollstuhlgängigkeit hat. Allerdings sei noch unklar, welcher Standard gelte, um die Bundesstandards zu erfüllen. Zudem komme das Prinzip der Verhältnismässigkeit zur Anwendung: Sei die Umgestaltung einer Haltestelle zu teuer oder der Bedarf zu niedrig, dürfe man auf vollständige Behindertentauglichkeit verzichten.Deshalb sieht Giorgio Lüthi in Münchenstein einen gewissen Spielraum. Zu steile Haltestellen könne man vielleicht um wenige Meter versetzen, anstatt sie für teures Geld eben zu machen. Oder man sorge nur auf wenigen Metern und nicht auf der ganzen Länge der Haltekante für einen ebenen Einstieg. Auch in der Ausgestaltung gebe es verschiedene Optionen: «Wir werden sicher keinen chinesischen Marmor verbauen», versichert er.
Trotzdem dürften die Kosten, die die Bundesgesetzgebung den Gemeinden mit eigenen Buslinien auferlegt, manch einem Ortsbusprojekt den Wind aus den Segeln nehmen. Im Einwohnerrat Binningen fordert die SP derzeit einen Bus auf der Bruderholz-Seite der Gemeinde. Der Gemeinderat ist bereit, die Nachfrage zu prüfen.
Nur: Das tat er bereits vor rund zehn Jahren – und kam aufgrund einer Machbarkeitsstudie zum Schluss, dass eine Buslinie ökonomisch nicht vertretbar sei. Dabei waren notwendige Investitionen in behindertengerechte Haltestellen damals noch gar kein Thema.
Quelle: BZ Basel, 10.04.2017
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dieses Gesetz wird noch einigen Betrieben zum Problem...
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dieses Gesetz wird noch einigen Betrieben zum Problem...
Nicht den Betrieben, ..., denn diese müssen die Haltestellenanpassungen nicht berappen! Und der Artikel spricht nur von den Ortsbussen. Aber: Alle Bushaltestellen sind Sache der Gemeinden ...!Gesendet von iPad mit Tapatalk
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Die Behindertenorganisation "Procap" widmet die aktuelle Ausgabe ihres Magazins dem Thema "Öffentlicher Verkehr". Hier der Link für die pdf-Version für diejenigen, die sich hierfür interessieren: https://www.procap.ch/fileadmin/user…ocapMagazin.pdf
Quelle: procap.ch
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Immer wieder spannend über Mittag den Blätterwald zu durchforsten. Während man einmal mehr Herrn RR Wessels an den Karren fährt (man kann ihn mögen oder nicht, wobei es in diesem Fall nicht um den ÖV geht), lobt der gleiche Journalist eine Seite weiter indirekt Herrn Wessels über die Fortschritte, die die BVB zu Gunsten der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste gemacht hat. Es darf ich jeder seine eigene Meinung bilden.
Quelle: BaZ vom 02.03.2018
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Hier noch der Verweis auf die neue Seite der Homepage der BVB sowie auf die erwähnte Broschüre:
https://www.bvb.ch/de/service/rollstuhl/
https://www.bvb.ch/wp-content/bvb…_Maerz_2018.pdf
Quelle: bvb.ch
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