zukünftige Baustellen BVB/BLT

  • Der Gedanke ist gut, der Sinn dahinter auch.
    Nur glaube ich, dass wir dann künftig wieder Parallelbetrieb haben.

  • Die geplanten Massnahmen im einzelnen:

    Wolfsschlucht: Standort beibehalten teilweise Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Anwendung Verhältnismässigkeitsprinzip)
    Lerchenstrasse: Verschiebung Richtung Stadt vollständige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
    Studio Basel: Standort beibehalten evtl. eingeschränkte Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Anwendung Verhältnismässigkeitsprinzip)
    Airolostrasse: Aufhebung der Haltestelle
    Bruderholz: Verschiebung Richtung Westen vollständige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
    Hauensteinstrasse: Standort beibehalten vollständige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
    Hechtliacker: Zusammenfassen in Bruderholzallee eingeschränkte Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Anwendung Verhältnismässigkeitsprinzip)
    Jakobsberg: Standort beibehalten teilweise Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Anwendung Verhältnismässigkeitsprinzip)

    Haltestelle Wolfsschlucht
    Die Zugänge zur Haltestelle sind sehr steil und nicht behindertengerecht. Es macht daher keinen Sinn, die Haltestelle am heutigen Standort behindertengerecht auszugestalten, da die erforderliche Längsneigung nicht eingehalten werden kann. Allerdings wird auch mit einer Verschiebung der Haltestelle keine behindertengerechte Ausführung möglich. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Haltestelle am heutigen Standort bleibt. Die machbaren Elemente zur Verbesserung der Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung sind umzusetzen (z.B. Höhe der Kanten, Massnahmen für Sehbehinderte usw.).

    Haltestelle Lerchenstrasse
    Die Haltestelle liegt in einer Kurve und muss daher für eine behindertengerechte Ausführung verschoben werden, da ansonsten der maximal erlaubte Abstand zwischen Haltekante und Tram nicht eingehalten werden kann. Da diese Haltestelle die erste auf dem oberen Bruderholz ist und für dieses Quartier eine wichtige Erschliessungsfunktion hat, ist die Behindertengerechtigkeit zwingend. Bei einer Verschiebung nach oben ist der Abstand zur Haltestelle Studio Basel zu gering. Folglich müsste diese ebenfalls verschoben werden. Zudem wäre die Haltestelle an diesem neuen Ort nur mit grossem Aufwand behinderten-gerecht machbar. Im Zusammenhang mit dem Knoten Bruderholzallee – Rehhagstrasse sowie mit Liegenschaftszufahrten würden grössere Probleme entstehen. Eine Verschiebung der Haltestelle in Richtung Stadt ist nach ersten Abklärungen machbar.

    Haltestelle Studio Basel
    Die Haltestelle liegt am bestehenden Ort optimal im Wegnetz. Es muss noch geprüft werden, ob sie mit einer Begradigung und Absenkung der Gleise an diesem Ort behindertengerecht ausgeführt werden kann. Eine Verschiebung in Richtung Bruderholz käme allenfalls in Frage, würde aber aus Gründen der Erschliessungswirkung eine Verschlechterung bedeuten.

    Haltestelle Airolostrasse
    Die Haltestelle kann am bestehenden Ort nicht behindertengerecht ausgeführt werden, da sie in einer Kurve liegt und somit der maximal erlaubte Abstand zwischen Haltekante und Tram nicht eingehalten werden kann. Eine Verschiebung kommt jedoch nicht in Betracht, da die Distanz zur jeweiligen Nachbarhaltestelle zu gering würde. Diese Haltestelle kann somit nur aufgehoben oder am bestehenden Ort – nicht behindertengerecht – beibehalten werden.

    Haltestelle Bruderholz
    Die Haltestelle liegt heute in einer Kurve und muss deshalb für eine behindertengerechte Ausführung verschoben werden. Eine Verschiebung nach Osten ist aus Gründen der Radien und Knoten/Zufahrten nicht möglich. Mit einer Verschiebung nach Westen Richtung Airolostrasse kommt die Haltestelle in eine Gerade zu liegen, womit sie behindertengerecht ausgeführt werden kann. Diese Verschiebung führt dazu, dass die Distanz zur bestehenden Haltestelle Airolostrasse noch geringer wird als heute und diese darum aufgehoben werden kann.

    Haltestelle Hauensteinstrasse
    Die Haltestelle soll am bestehenden Ort behindertengerecht ausgeführt werden. Eine Verschiebung drängt sich nicht auf, da die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung vorhanden sind, die Erschliessungswirkung gut ist und die Abstände zu den benachbarten Haltestellen in einem vernünftigen Bereich liegen, insbesondere da die Haltestelle Bruderholz nach Westen weg verschoben wird.

    Haltestelle Hechtliacker
    Dieser Standort weist eine zu hohe Längsneigung für eine komplette Ausführung als behindertengerechten Haltestelle aus. Um den Zugang zur Rudolf Steiner-Schule für Behinderte zu ermöglichen, wird trotzdem vorgeschlagen, die Haltestelle (eingeschränkt) behindertengerecht auszuführen und den Zugangsweg zur Schule evtl. anzupassen. Die Haltestellenplattform in Fahrtrichtung Stadt muss in den geraden Streckenabschnitt in der Bruderholzallee verschoben werden.

    Haltestelle Jakobsberg
    Die Haltestelle liegt heute in einer Kurve und kann mit vernünftigem Aufwand nicht behindertengerecht ausgeführt werden, da eine Verschiebung talwärts und somit auch eine Beanspruchung von Waldflächen nötig wäre. Damit verbunden wären auch Verschlechterungen bei der Erschliessung und vor allem bei der Umsteigesituation zum Bus. Es wird davon ausgegangen, dass die Haltestelle am bestehenden Ort beibehalten wird. Die machbaren Elemente zur Verbesserung der Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung sind umzusetzen (z.B. Höhe der Kanten, Massnahmen für Sehbehinderte usw.).

    Anlässlich einer gemeinsam von BVB und BVD durchgeführten Anwohnerinformationsveranstaltung am 10. April 2013 wurden die anstehenden Sanierungsarbeiten angekündigt und die damit verbundenen Überlegungen betreffend die Haltestellen – wie im vorliegenden Bericht dargestellt – präsentiert. Die möglichen Verschiebungen und Aufhebungen wurden von der Mehrheit der teilnehmenden Bevölkerung als sinnvoll und richtig angesehen. Nach Ausarbeitung des Vorprojekts ist eine weitere Informationsveranstaltung für die betroffene Anwohnerschaft auf dem Bruderholz vorgesehen.

  • Es lebe vor allem das "Behinderten Gleichstellungsgesetz" 8o . Das hat uns vor allem in den Schlamassel gezogen. Wetten, das viele die an der Urne dafür waren, nun eine etwas differenziertere Meinung dazu hätten :whistling: .

    Da kommt noch viel Unsinniges auf uns zu X( .

    Aber, es sagt über eine Geselschaft viel aus, wie sie mit ihren schwachen Mitglieder umgeht.

    Andererseits wünschte ich mir von eben diesen Verbänden, die die Schwächern Glieder unsere Geselschaft vertreten, manchmal etwas mehr Kompromissbereitschaft und Vernunft.

    Da müssen z.B. wegen 1-2 (!) fehlenden Centimeter ganze Haltestellen umgespattet werden :pinch:

  • Die Behinderten sind sicher glücklich, wenn sie jetzt 300 Meter weiter zur nächsten Haltestelle hinken/rollen müssen, dort dann aber mit max. 5cm Kantenabstand (statt 7cm wie bisher) ins Fahrzeug steigen können.

  • Die Behinderten sind sicher glücklich, wenn sie jetzt 300 Meter weiter zur nächsten Haltestelle hinken/rollen müssen, dort dann aber mit max. 5cm Kantenabstand (statt 7cm wie bisher) ins Fahrzeug steigen können.

    Genau dass meinte ich mit Kompromissbereitschaft und Vernunft :whistling: . So ist nun eben die Gesetzeslage und der Paragraphenschimmel kann aus voller Kehle wiehern 8-)

  • Oder eine Haltestelle wird gleich ganz aufgehoben, weil sich ein Ausbau nicht lohnt. Dann ist es zwar gerecht, weil sie dann gar niemandem mehr nutzt, aber ...

    Wie funktioniert es eigentlich z.B. auf der Challhöchi oder auf dem Passwang oder auf irgendeiner einsamen, unwegsamen, nur aus einem Haltestelleschild bestehenden Postautohaltestelle irgendwo im Niemandsland an einem Alpenpass, an welcher alle Schaltjahre jemand ein- oder aussteigt und wo man kaum mit einem Rollstuhl irgendwo hin kommen kann? Müssen diese auch alle ausgebaut (oder aufgehoben) werden?

  • Wie funktioniert es eigentlich z.B. auf der Challhöchi oder auf dem Passwang oder auf irgendeiner einsamen, unwegsamen, nur aus einem Haltestelleschild bestehenden Postautohaltestelle irgendwo im Niemandsland an einem Alpenpass, an welcher alle Schaltjahre jemand ein- oder aussteigt und wo man kaum mit einem Rollstuhl irgendwo hin kommen kann? Müssen diese auch alle ausgebaut (oder aufgehoben) werden?


    Nun, ..., ein Blick ins entsprechende Gesetz sagt folgendes:

    Das Gesetz gilt für:
    a. ...
    b. öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge, die einem der folgenden Gesetze unterstehen:
    1. dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957,
    2. dem Bundesgesetz vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen,
    3. dem Personenbeförderungsgesetz vom 18. Juni 1993, ausgenommen die Skilifte sowie Sesselbahnen und Gondelbahnen mit weniger als neun Plätzen pro Transporteinheit,
    4. dem Bundesgesetz vom 29. März 1950 über die Trolleybusunternehmungen,
    5. dem Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt, oder
    6. dem Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948;

    Somit müssten also auch die abgelegenen Postautohaltestellen entsprechend angepasst werden und die Behinderten hätten ein direktes Klagerecht auf Beseitigung der Benachgteiligung. Aber: Jetzt kommt eine wichtige Einschränkung.

    Das Gericht oder die Verwaltungsbehörde ordnet die Beseitigung der Benachteiligung nicht an, wenn der für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis steht, insbesondere:
    a. zum wirtschaftlichen Aufwand;
    b. zu Interessen des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes;
    c. zu Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

    Somit gilt einmal mehr das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Beurteilung bedingt ein Abwägen pro/contra, welches schlussendlich nur ein Gericht im Einzelfall tun kann. Sicherlich kann gesagt werden, je unwahrscheinlicher und seltener ein Behinderter mit einer Benachteiligung konfrontiert werden könnte, umso wahrscheinlicher ist, dass eine Klage auf Beseitigug dieses Umstandes gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstossen wurde und somit, im konkreten Beispiel der Postautohaltestelle, keine Anpassung erfolgen müsste.

    Das ist wie gesagt alles sehr theoretisch und wird wohl im Laufe der Zeit durch die Gerichte konkretisiert werden müssen.

  • Die schweren Trams sorgen für einen erhöhten Unterhalt an Gleisen. Die
    neueren Kompositionen gelten als wahre Schienenfresser. Auch mit den
    künftigen Flexity-Trams dürfte das Problem bestehen bleiben.

    Das Strassenbild in Basel ist in diesem Jahr geprägt von rot-weissen
    Brettern, winkenden Security-Mitarbeitern, Strassensperrungen,
    Umleitungen, Gräben und Baggerlärm. Bald an jeder zweiten Strassenecke
    eine Baustelle. Damit nicht genug: Die Baustellenflut wird wegen des
    Programms zur Schienensanierung der BVB in den nächsten Jahren
    zusätzlich ansteigen. Grund: Das Transportunternehmen fährt auf einem
    überalterten Schienennetz. Zudem ist wegen der bestellten neuen und
    schwereren Flexity-Trams in den nächsten Jahren mit einem erhöhten
    Gleisverschleiss zu rechnen.«Wir werden neu statt 2,5 mindestens
    drei Kilometer Gleise pro Jahr sanieren müssen», sagt BVB-Direktor Jürg
    Baumgartner. Die Baustellenlänge am Basler Schienennetz wird folglich um
    über 20 Prozent pro Jahr anwachsen. Generell schreiben die BVB ihr
    Schienennetz innert 28 Jahren ab. Das heisst, dass die
    Gleisinfrastruktur im Rahmen dieser Frist ersetzt werden muss. Einige
    Abschnitte erfahren eine häufigere Sanierung, andere, vor allem gerade
    Strecken, wiederum können viel länger ohne Revision befahren werden.

    Nachholbedarf bei Erneuerung

    Gemäss Aussage von Jürg Baumgartner holen das Management die
    Unterlassungssünden aus der Vergangenheit ein: Zwischen 1986 und 1996
    (unter der Ägide des ehemaligen Direktors Daniel Oertli) sei sehr wenig
    in den Gleisunterhalt investiert worden. Man habe Nachholbedarf und
    wolle teure Notsanierungen vermeiden, sagt Baumgartner. Daher werde man
    die Erneuerung des Schienennetzes forcieren und der Regierung ein
    entsprechend überarbeitetes Investitionsprogramm vorlegen. Über die zu
    erwartenden Kosten schweigen sich die BVB zurzeit aus.

    Hingegen erwähnt Jürg Baumgartner, dass im Hinblick auf die Beschaffung von
    «deutlich schwereren Tramzügen» weitere Anpassungen im Sanierungs- und
    Unterhaltsprogramm vorgenommen werden mussten. Gegenüber den alten
    Drämli mit ihren vielen Rädern und Achsen gelten die Kompositionen der
    neuen Generation als wahre Schienenfresser, allen voran der Combino der
    BVB. Künftig werden also 28 Combinos, 60 Flexity-Trams und 38 Tangos der
    BLT – insgesamt 126 schwerere Kompositionen – am Basler Schienenetz
    nagen und das Problem des Gleisverschleisses verstärken.

    Neue Tramlinie verzögert

    Jürg Baumgartner verdeutlicht es an einem Beispiel: «Am Centralbahnplatz
    haben wir bereits nach zehn Jahren die Kurve, auf der das Tango-Tram
    fährt, ersetzen müssen. Die Radien, auf denen unsere Altbaufahrzeuge
    verkehren, weisen bloss Abnützungsspuren auf.» Eine Prognose allerdings,
    wie stark die neue Tramgeneration das Schienennetz belasten wird, wagen
    die BVB nicht abzugeben. «Die Abnützung von Rädern und Schienen ist
    komplex und abhängig von vielen Faktoren wie Radlast, Beschleunigung,
    Bremsdynamik, Raddurchmesser und Gleisgeometrie», schreiben die BVB nach
    interner Abklärung. Und sie weisen darauf hin, dass in Bezug auf den
    Combino nach einer Optimierungsphase nur noch eine kleine Mehrabnutzung
    messbar sei.

    Die Erfahrungswerte der BLT mit höheren Rad- und
    Achslasten lassen darauf schliessen, dass mit dem Einzug der 60
    Flexity-Trams auf Basel längerfristig Mehrkosten bei
    Gleisunterhaltsarbeiten von drei bis fünf Millionen Franken jährlich
    zukommen. Dies bestätigt BLT-Direktor Andreas Büttiker. Das wären
    hochgerechnet auf 28 Jahre über 100 Millionen Franken.

    Laut diversen Ankündigungen der BVB hätten die ersten Flexity-Trams bereits
    ab August 2013 auf der neuen Tramlinie nach Weil am Rhein fahren sollen.
    Die Strecke ist aber noch gar nicht fertig gebaut. Darum hätten die BVB
    und Bombardier gemeinsam vertraglich beschlossen, diese Zeit zu nutzen,
    um das Flexity-­Projekt und seine Ausführung Basel-spezifisch zu
    detaillieren, schreibt Bombardier. Verbessert werde etwa die Art der
    Sitze. Am Lieferplan der gesamten Flotte von 60 Flexitys für Basel
    ändere sich dadurch nichts.

    BaZ (05.09.2013)

  • und wieder kindergartenlets wieder ...

    Dr Tango ist also für die hohe Abnutzung schuld... sagt der Combino Betreiber...

    und natürlich brauchts ein Gegenargument...

  • und wieder kindergartenlets wieder ...

    Dr Tango ist also für die hohe Abnutzung schuld... sagt der Combino Betreiber...

    und natürlich brauchts ein Gegenargument...

    ...sagt der zukünftige Flexity-Betreiber.

    Wenn man gas Gewicht (in etwa dasselbe wie beim Tango) auf noch weniger Achsen verteilt, muss man sich eben nicht wundern. Aber das Tram war dafür günstiger.... :rolleyes:


    Und Dome, du wehrst dich doch auch, wenn dich einer (ungerechtfertigt) beschuldigt, oder?

  • Die BVB-Haltestelle Bruderholz soll verschoben werden, damit sie
    behindertengerecht wird. Dagegen wehren sich Anwohner und Ladenbesitzer.

    Es ist ein kleines Quartierzentrum mit einem Café, einem
    Lebensmittelgeschäft oder einem Coiffeursalon, das die Kulisse um die
    BVB-Endstation auf dem Bruderholz bildet. Doch geplant ist nun, dass
    exakt diese Haltestelle wegen des Behindertengleichstellungsgesetzes
    (BehiG) rund 150 Meter in Richtung Westen verschoben wird. «Für uns
    könnte das ein Nachteil sein, wenn die Trams unsere Kunden nicht mehr
    direkt vor die Türe fahren», sagt Christine Streuli, Geschäftsführerin
    des Cafés und der Bäckerei Streuli an der Bruderholzallee.Gegen
    die Verlegung wehrt sich auch der Neutrale Quartierverein Bruderholz.
    Vorstandsmitglied Hans-Rudolf Roth: «Die Verschiebung passiert zum
    Nachteil der bestehenden Geschäfte. Zudem verschwinden Grünflächen und
    Parkplätze. Der Plan ist ein absoluter Blödsinn. Die Behörden können am
    bestehenden Standort das Gleichstellungsgesetz problemlos umsetzen.»

    Konzeptloses Gewurstel
    DasGesetz verlangt, dass jede der 251 Tram- und Bushaltestellen im Kanton
    dahingehend überprüft werden muss, ob die Haltestellenbordsteinkante auf
    der ganzen Länge auf 27 Zentimeter erhöht werden kann. Die Höhe wird
    damit zum bestehenden Zustand etwa verdoppelt. Dadurch soll ein Fahrer
    eines Elektrorollstuhls mit geringer Bodenfreiheit bis 2023 bei jeder
    Türe eines Niederflurtrams selbstständig und absatzfrei einsteigen
    können. Bis anhin sind betroffene Menschen auf die Hilfe des Chauffeurs
    angewiesen, der eine Rampe herunterklappt und ihnen beim Einsteigen
    behilflich ist.
    Auf Kopfschütteln stösst die Planung auf dem Bruderholz. Vor einem Jahr haben die BVB die
    grünen Matten zwischen den Tramschienen herausgerissen – um sie nur
    Wochen später wieder neu zu bepflanzen. Der nötige Ersatz für die rund
    40-jährigen Gleise wurde nicht gemacht. Das geschieht derzeit – wieder
    wurde das Grün herausgerissen.

    weiter lesen ...

    BaZ 18.09.2013

    siehe auch diesen Beitrag

  • 450'000 Franken für umstrittene Sanierung der Bruderholz-Haltestelle

    Die behindertengerechte Umgestaltung der Tramhaltestellen auf dem Basler Bruderholz kann geplant werden. Der Grosse Rat hat dafür einen Projektierungskredit von 450'000 Franken nach einstündiger Debatte mit 81 gegen sechs Stimmen bewilligt.

    BZ: http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/450000-f…telle-127866018 (09.04.2014)