Tramverlängerung nach Saint-Louis

  • Nicht zwingend. Der Name der letzten Haltestelle ist nicht zwingend identisch mit dem Namen der Endstation. Kurse der Linie 2 Führen lange nach Riehen Dorf und nach Binningen und der 14 nach Pratteln

    Stimmt, .., aber wir sind nicht mehr im "früher", sondern im "heute" ...! Die Fahrgäste der Linie 3 werden sich an die beiden neuen Endhaltestellen gewöhnen müssen, so wie es die Fahrgäste der Linie 8 tun mussten.

  • Stimmt, .., aber wir sind nicht mehr im "früher", sondern im "heute" ...! Die Fahrgäste der Linie 3 werden sich an die beiden neuen Endhaltestellen gewöhnen müssen, so wie es die Fahrgäste der Linie 8 tun mussten.

    Wird der 3er auch aufgeteilt so wie der 8er? D.h. nur alle 15 Minuten bis St. Louis ansonsten bis Burgfelderhof?

  • Was passiert mit dem Distribus nach der Einführung von Tram 3?

    Die bestehenden Linien des Distribus, insbesondere die Linie 604, werden nicht aufgehoben, sondern bleiben ein wichtiger Baustein im ÖV-Netz von Saint-Louis. Der Distribus wird weiter nach Basel verkehren.

    Die Verlängerung der Tramlinie 3 ist ein zusätzliches Angebot in Ergänzung zum Liniennetz des Distribus. Das Tram 3 ist kein Busersatz, sondern wird Gebiete bedienen, die bis jetzt noch nicht an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sind.

    Die neue Tramstrecke soll Impulse für eine Wachstumsentwicklung der Stadt Saint-Louis westlich der Eisenbahnlinie geben. Die Stadtgebiete östlich der Bahn sind bereits heute mit der bestehenden Buslinie 604 (via Avenue de Bâle und Rue de Mulhouse) gut erschlossen.

    Ziele des Distribus-Netzes sind, den Bahnhof von Saint-Louis besser an die verschiedenen Gemeinden der CA3F anzubinden sowie das Dienstleistungs-Angebot quantitativ und qualitativ weiter zu entwickeln. Das ÖV-Netz soll nach nachhaltigen Kriterien ausgebaut werden. Das Tram 3 steht im Einklang mit diesen Zielen.

    Quelle: https://www.tram3.info/de/fragen-antworten/planung/

  • Wird der 3er auch aufgeteilt so wie der 8er? D.h. nur alle 15 Minuten bis St. Louis ansonsten bis Burgfelderhof?

    Da ich gerne Aussagen mit Quellen untermaure, hier die Antwort:

    "Die Inbetriebnahme der erweiterten Tramlinie 3 erfolgt voraussichtlich Ende 2017. Die Wendeschlaufe der heutigen Endstation wird weiter in Richtung Norden an die Landesgrenze zur Zollanlage verschoben. Jeder zweite Tramzug wird bis zum Bahnhof von Saint-Louis fahren, die übrigen werden bei der Zollanlage wenden."

    Quelle: https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j…NLwF48g&cad=rja

  • Und auch etwaige Falschfahrten am Barfi enden so unweigerlich in Frankreich, auch mit nicht zugelassenen Fahrzeugen

    Ein sehr guter Gedanke. Obwohl die Anbindung der neuen Strecke immer näher rückt, ist längst noch nicht geklärt, ob Ende Juli ein Tram nach Frankreich fährt. Ein Teil der neuen Schlaufe liegt bekanntlich auf französischem Staatsgebiet...

  • Das Thema wurde schon einmal behandelt. Für die Schlaufe beim Zoll sollte es keine Probleme aus Paris geben.

    In Frankreich läuft ja alles über Paris. - Weiss nur nicht warum.

  • Nicht zwingend. Der Name der letzten Haltestelle ist nicht zwingend identisch mit dem Namen der Endstation. Kurse der Linie 2 Führen lange nach Riehen Dorf und nach Binningen und der 14 nach Pratteln

    wobei Riehen Dorf früher präzise und genau war, da ja, bevor man die Haltestelle Fondation Beyeler ins Leben rief, Riehen Dorf die offiziele letzte Haltestelle war, wenn man nicht bis Grenze fuhr.

  • In Frankreich läuft ja alles über Paris. - Weiss nur nicht warum.

    Frankreich ist kein föderaler Staat (wie die Schweiz, Deutschland oder die USA) sondern ein zentralistischer. Die Kompetenzen werden von oben (Paris) nach unten (Régions, Départements, Gemeinden) delegiert, oder anders gesagt: Paris ist für alles zuständig, was es nicht nach unten delegiert. In den föderalistischen Staaten läuft dies genau umgekehrt: Die Kompetenzen liegen gundsätzlich bei den Kantonen/Bundesländern/Bundesstaaten und werden von diesen nach oben, zum Bund, delegiert (in der Schweiz zwangsläufig via Volksabstimmung). Was nicht in der Kompetenz des Bundes ist, liegt bei den Kantonen/Bundesländern/Bundesstaaten. Ob ein Staat föderalistisch oder zentralistisch organisiert ist, hat historische Gründe: Föderalistische Staaten sind oft freiwillige Zusammenschlüsse ehemals unabhängiger Staaten, was man von Frankreich nun definitiv nicht behaupten kann.

  • Laut dem SBB-Online Fahrplan fährt der erste 3er am Montag, 31. Juli 2017 um 05:06 Uhr ab Birsfelden Hard bis zur neuen Halterstelle "Burgfelderhof".

    In die Gegenrichtung fährt der erste 3er um 05:05 Uhr ab der Haltestelle "Burgfelderhof" in Richtung Birsfelden Hard.

    Anhand dem Streckenplan der Linie 3 kann man scheinbar nicht in der Schlaufe "Burgfelderhof" sitzen bleiben (Siehe Anhang). Bei der Haltestelle "Bahnhof St. Louis" dann schon.


  • Im Anhang hat es aber kein Infoblatt.

    Eigentlich schade, hat man die Schlaufe nicht so gebaut, dass man auch aus Frankreich kommend wenden kann.

    Bei Betriebsstörungen könnten man einen Inselbetrieb Frankreich betreiben, ohne dass die ganze Strecke auf Bus umgestellt werden müsste.

  • Anhand dem Streckenplan der Linie 3 kann man scheinbar nicht in der Schlaufe "Burgfelderhof" sitzen bleiben (Siehe Anhang). Bei der Haltestelle "Bahnhof St. Louis" dann schon.

    So ist es: Da die Schlaufenfahrt rund 50 m über französisches Gebiet verläuft, ist eine Mitfahrt von Fahrgästen nicht erlaubt! (Grenzübertritt: Es lebe der krähende "schweiz-französische Bürokratie-Hahn"!).

    Bin ja gespannt, wie es sich bei Extrafahrten oder bei der Stadtrundfahrt von Basel Tourismus verhält. Demnach müssten an der Ankunftshaltestelle alle aussteigen und zur Abfahrtshaltestellen laufen um dort wiederr einzusteigen. Vielleicht lässt sich das lösen, indem die Türen auf der Ankunftshaltestellen versiegelt werden und der Siegel an der Abfahrtshaltestelle wieder entfernt wird (falls es noch nicht alle gemerkt haben: Ich bin wiedermal auf Sarkasmus-Modus eingestellt!).

  • Am Eglisee oder an der Schifflände ist es ja auch so, ganz ohne eine Landesgrenze.

    Könnte der Grund nicht eher sein, dass der Pausenaufenthalt an einem Ort ohne Haltestellenkante stattfindet?

  • Am Eglisee oder an der Schifflände ist es ja auch so, ganz ohne eine Landesgrenze.

    Richtig: Aber bei diesen beiden Haltestellen erfolgt der Pausenaufenthalt nicht an einer Einstiegshaltestelle, sondern quasi "auf Betriebsgelände".

    Könnte der Grund nicht eher sein, dass der Pausenaufenthalt an einem Ort ohne Haltestellenkante stattfindet?

    Nein: Der Grund ist in der Tat die 50 Meter Fahrt über französisches Gebiet und die Tatsache, dass nur der Flexity eine Betriebsbewilligung für Frankreich bekommen wird (und somit eine legale Personenbeförderung auf französischem Gebiet). Die Linienfahrzeuge halten alle an der Ausstiegshaltestelle "Burgfelderhof" und ziehen dann über die Wendeschlaufe bis zur Einstiegshaltestelle "Burgfelderhof" vor, wo ein alfälliger Endaufenthalt abgewartet wird. Wir sind gottseidank noch nicht so weit wie z.B. in Deutschland wo es vielerorts "Pausenaufenthalte" gibt und erst 1 Minute vor Abfahrt an die Einstiegshaltestelle vorgezogen wird. Im Winter friert man sich die Haxen ab und im Sommer schwitzt man sich zu Tode (sofern klimatisierte Fahrzeuge auf der Linie fahren).

  • Mich näme nur Wunder, ob das wegen der Grenze eine Vermutung ist oder ob es belegt so ist. Und ist es wirklich so, dass auch nur für die Schlaufe komplett die französischen Regeln gelten?

    Je nach dem, wie lange der Aufenthalt ist, kann es ja sein, dass der wendende Kurs nicht sofort auf die Abfahrtshaltestelle kann, sondern zuerst ein Kurs von Saint-Louis Bahnhof überholt. Dann würde ja doch ein Teil des Pausenaufenthalts auf dem "Betriebsgelände" stattfinden.