VBZ: Be 6/8 4001-4110 Flexity

  • Nö, hat es nicht. Urteilen die Gerichte gegen die VBZ, dann wird einfach die Vergabe storniert und die Trams müssen nochmals neu ausgeschrieben werden.
    Es geht meines Erachtens seitens Stadler/Siemens in erster Linie darum, dass sie nach fünfjährigem Hickhack jegliches Vertrauen in die von der VBZ durchgeführte Ausschreibung und Vergabe verloren haben und nun eine Überprüfung eines vollkommen neutralen Amtes haben wollen. Dies war bis jetzt nicht der Fall, die gewählten Gutachter wurden von Verkehrsrat und VBZ ausgewählt.

    Was bleibt ist noch mehr zerschlagenes Geschir und die Tatsache, dass bald die ganze Schweiz über die Zürcher Trampose lacht. Es ist bald nur noch peinlich. Alle anderen Tramstädte kriegen so eine Beschaffung auf die Reihe, nur die Zürcher nicht. Und ich möchte nicht in der Haut der VBZ stecken, sollten die Gerichte die Rekurse gutheissen...

  • Nun, die Zeit spricht für die Konkurrenten. Das was vor 5 Jahren ausgeschrieben und eingereicht wurde, entspricht möglicherweise nicht mehr dem, was heute Stand der Technik ist, bzw. was die Unternehmen eingeben würden. Auch der Preis könnte sich geändert haben, sodass es vielleicht bei einer neuen Ausschfreibung neue Ausgangslagen ergeben würden.

    Ohne den Fall wirklich genau zu kennen, ..., die Tatsache, dass es nun schon seit 5 Jahren hin und her geht, lässt zumindest auch bei einem Otto-Normal-Mensch ein ungutes Gefhl aufkommen.

    Das Submissionswesen (öffentliches Ausschreibungsverfahren) ist eine sehr heikle Angelegenheit. Schlussendlich geht es um Steuergelder, die gut und nachhaltig investiert werden sollen (ohne jetzt irgendwelche Unterstellungen erheben zu wollen, dass wirklich gemauschelt wurde). ein Abbruch der Übung ist im etzigen zeotpunkt nicht mehr möglich. Somit wird ein Gericht darüber befinden müssen, ob das Submissionsverfahren korrekt und obektib nachvollziehbar durchgeführt wurde.

    Fortsetzung folgt ... in 9-12 Monaten ... :whistling:

  • Wobei die Flexity-Beschaffung in Basel (anstelle der gemeinsamen Tango-Bestellung) ja auch kein wirkliches Ruhmesblatt war. Ohne grosse Einsprachen gingen in letzter Zeit nur Bestellungen in Bern und Genève (dort sogar ohne Ausschreibungen) über die Bühne.

  • Es gibt im Submissionsgesetz aber auch einen Artikel der besagt, dass wenn Systeme oder Fahrzeuge einer Serie schon in Betrieb sind, solche auch ohne Ausschreibung nachbestellt werden können.

    Im Detail kenne ich mich nicht aus, aber bei der BLT kommt dieser Artikel z.B. bei der Vergabe der Stellwerke und Bahnübergänge zum tragen. Wenn man sich mal auf ein System entschieden hat, wäre es ja doof bei einem Folgeprojekt ein anderes System verbauen zu müssen.

  • ja, aber das ist ja dann was anderes.
    Genau gleich, wie wenn Du bei einem Vertrag den Pasus für weitere Fahrzeuge hast.


    PS. Müssen wir den Threadtitel nochmals anpassen? :D

  • Es gibt im Submissionsgesetz aber auch einen Artikel der besagt, dass wenn Systeme oder Fahrzeuge einer Serie schon in Betrieb sind, solche auch ohne Ausschreibung nachbestellt werden können.


    Genau. Da der Tango in Genf aber ein komplett neues Fahrzeug war, wurde er auch ausgeschrieben. Wenn die Genfer nun eine Option auf weitere Fahrzeuge auslösen (analog BLT), dann müssen die Fahrzeuge nicht nocheinmal ausgeschrieben werden.



    Im Detail kenne ich mich nicht aus, aber bei der BLT kommt dieser Artikel z.B. bei der Vergabe der Stellwerke und Bahnübergänge zum tragen. Wenn man sich mal auf ein System entschieden hat, wäre es ja doof bei einem Folgeprojekt ein anderes System verbauen zu müssen.


    Ja, das wäre wie, wenn zwischen Bottmingen und Ettingen ein anderes Signalsystem verbaut werden würde, als im Abschnitt Ettingen - Flüh.

  • Zitat

    Tramherstellung mit Schlagringen

    Der Rekurs von Siemens gegen den VBZ-Entscheid zum Kauf von 70 Trams ist nachvollziehbar. Unverständlich ist dagegen jener von Stadler Rail.

    Das öffentliche Beschaffungswesen gemäss internationalem Gatt/WTO-Abkommen sieht vor, dass unterlegene Anbieter den Vergabeentscheid gerichtlich überprüfen lassen können. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte in den letzten zwei Monaten zwei Fälle zu entscheiden: Im einen ging es um Schreinerarbeiten, im anderen um eine neue Reinigungsstufe in der Kläranlage Werdhölzli. Im Bahngeschäft mit seinen Riesensummen sind Rekurse gang und gäbe; in der Rollmaterial­industrie wird mit Schlagringen geboxt. Dass das jetzt auch beim Zürcher Tram passiert, ist deshalb keine Überraschung. Besonders bei der Firma Siemens nicht, die in der Auswertung der VBZ nur wenige Punkte hinter dem Sieger Bombardier liegt.

    Gut, gibt es ein Gutachten
    Die Beschwerde von Stadler Rail dagegen ist sachlich unverständlich, landete deren Offerte doch abgeschlagen auf dem letzten Platz. Doch passt das Vorgehen zum Verhalten von Stadler-Besitzer und SVP-Politiker Peter Spuhler. Seit er weiss, dass seine Offerte nicht genügt, versucht er, die VBZ schlechtzureden, insinuierte in der «Rundschau» gar einen Skandal. Alles zum Zweck, dass die Trambeschaffung nochmals ausgeschrieben werden muss.

    Die VBZ können nachträglich dankbar sein, dass ihnen der Kanton ein unabhängiges Zweitgutachten aufgezwungen hat, denn dieses attestiert ihnen korrektes Vorgehen. Es ist ein Gutachten aus München, auf das sich auch die drei Verwaltungsrichter stützen werden.

    Quelle: Tagesanzeiger, 31.05.2016

  • Ich zitiere jedoch mal einen Kommentar unter dem Artikel:

    Zitat

    Noldi Schwarz vor 1 Tg.

    Was der Kommentator nicht schreibt ist, dass Stadler Rail beim Debriefing auf ihre viele Fragen keine konkreten Antworten erhalten hat. Stadler Rail weiss also trotz Nachfragen immer noch nicht, weshalb sie auf dem letzten Platz gelandet ist. Das ist für ein Schienenfahrzeughersteller äussert wichtig, denn nur mit solchen Informationen können die Produkte verbessert werden und kann das Unternehmen innovativ bleiben. Die Kommentare wegen SVP Spuhler finde ich nicht angebracht. Dieser Mann hat aus einem Kleinstunternehmen einen Konzern geschaffen, der mit der Weltspitze mithalten kann. Aber das ist natürlich für Leute mit einem roten Parteibuch kein Leistungsausweis, auch wenn man den ehemaligen Genossen im Osten Fahrzeuge liefert.

  • Ich glaube es lohnt sich, noch rasch etwas Popcorn zu kaufen.
    Glaube hier gibt es noch einige Schlagzeilen, bis das Tram rollt.

  • Ich zitiere jedoch mal einen Kommentar unter dem Artikel: [...]


    Kommentarschreiber, welche Pauschalisierungen und angebliche Parteibücher als "Argumente" anführen, disqualifizieren sich leider von vornherein selbst.
    Nachdem Herr Spuhler kräftig ausgeteilt hatte (er hatte den VBZ unter anderem mögliche Korruption vorgeworfen, ein Köpferollen gefordert und eine Neuausschreibung verlangt), muss er nun wohl auch einstecken können. Dass mit der Beschwerde eine Neuausschreibung erreicht werden soll, liegt aufgrund seiner Äusserungen sowie der kürzlichen Medienmitteilung von Stadler auf der Hand. Da diese Beschwerden in der Regel chancenlos sind, verfolgt Stadler sicher auch das Ziel, Einsicht in die Akten zu erhalten. Dies ist ein nicht unübliches Vorgehen unterlegener Anbieter.

    Ich schliesse mich der Popcorn-Runde an.

  • Zitat

    Wobei die Flexity-Beschaffung in Basel (anstelle der gemeinsamen Tango-Bestellung) ja auch kein wirkliches Ruhmesblatt war. Ohne grosse Einsprachen gingen in letzter Zeit nur Bestellungen in Bern und Genève (dort sogar ohne Ausschreibungen) über die Bühne.

    Die Ausschreibung für die Flexity ging sehr zügig über die Bühne. Start Ausschreibung Januar 2011, Vergabe an Bombarider Okt 2011. Macht neun Monate Differenz. Die VBZ haben fünf Jahre gebraucht!

    Kommentarschreiber, welche Pauschalisierungen und angebliche Parteibücher als "Argumente" anführen, disqualifizieren sich leider von vornherein selbst.

    Da ist der Kommentar in der Zeitung aber nicht viel besser. Auch dort wird auf die Parteiherkunnft verwiesen und gegen Stadler Anschuldigungen verbreitet. Und lässt man im Kommentar des Lesers den populistischen letzten Satz weg, dann liegt der Kommentarschreiber mit seinen Ansichten so falsch nicht.

    Zitat

    Dass mit der Beschwerde eine Neuausschreibung erreicht werden soll, liegt aufgrund seiner Äusserungen sowie der kürzlichen Medienmitteilung von Stadler auf der Hand. Da diese Beschwerden in der Regel chancenlos sind, verfolgt Stadler sicher auch das Ziel, Einsicht in die Akten zu erhalten. Dies ist ein nicht unübliches Vorgehen unterlegener Anbieter.

    Grundsätzlich darf jeder unterlegene Anbieter Rekurs einreichen, ob dies berechtigt erscheint oder nicht. Über die Beweggründe von Stadler zu rätseln ist rein spekulativ. Aber ich glaube nicht, dass die Gründe derart niederer Art sind, wie der Kommentator meint. Es kann genausogut sein, dass Stadler den Rekurs macht, um aus neutralem Munde ein Urteil über die Vergabe zu erhalten.

    Zitat

    Ich glaube es lohnt sich, noch rasch etwas Popcorn zu kaufen.Glaube hier gibt es noch einige Schlagzeilen, bis das Tram rollt.

    Für den geneigten Leser und erst recht für die Medien wäre sowas natürlich spannend. Doch es ist dem Projekt kaum dienlich wenn die Zeitungen Öl ins Feuer giessen.
    Eine Schlammschlacht ist das letzte, was das Projekt nun braucht. Im Gegenteil. Lassen wir die Gerichte ihre Arbeit machen.

    Zitat

    Da der Tango in Genf aber ein komplett neues Fahrzeug war, wurde er auch ausgeschrieben. Wenn die Genfer nun eine Option auf weitere Fahrzeuge auslösen (analog BLT), dann müssen die Fahrzeuge nicht nocheinmal ausgeschrieben werden.

    Jein. Optionen können nur ausgelöst werden,wenn welche bei der Auftragsvergabe in einer bestimmten Menge vereinbart wurden. Sind die Optionen jedoch komplett aufgebraucht, muss nochmals neu ausgeschrieben werden. Die BLT hat damals bei Bestellung der vier Vorserenfahrzeuge Optionen über weitere 36 Fahrzeuge vereinbart. Von diesen total 40 Fahrzeugen hat sie bis heute deren 38 bestellt. Die BLT kann also eine weitere Option über die zwei verblieben Fahrzeuge einlösen. Doch sie kann dies nur in einem bestimmten Zeitraum. Will sie mehr als zwei Fahrzeuge bestellen, oder hält sie den Zeitrahmen nicht ein, dann muss sie die Fahrzeuge neu ausschreiben.

    Die TPG ist nochmals ein spezieller Fall: Die haben 32 Tangos + Option über 24 Stück bestellt, sich aber 2011-14 nur deren 19 ausliefern lassen. Die restliche Lieferung hat Stadler auf Gesuch der TPG auf 2016/18 verschoben.

    2 Mal editiert, zuletzt von oberländer (3. Juni 2016 um 19:20)

  • Quelle: NZZ, 4.6.2016

  • und weiter geht die Posse...


    http://www.blick.ch/news/zahlen-wi…-id5266659.html


    Zahlen wir 200 Millionen zu viel?
    Zürcher Tram-Krieg eskaliert

    ZÜRICH - Die 350-Millionen-Franken teure Zürcher Tram-Beschaffung ist endgültig entgleist:
    Siemens-Chef Siegfried Gerlach wirft den Stadtzürcher Verkehrsbetrieben kaum verhüllt Korruption vor.

    70 neue Trams will die Stadt Zürich beschaffen, 70 weitere sollen hinzukommen. Den Auftrag für die erste Tranche vergab das zuständige Departement
    unter FDP-Stadtrat Andreas Türler im Frühling dem Bombardier-Konzern.

    358 Millionen Franken spült der Zürcher Auftrag dem finanziell ausgebluteten kanadischen Transportkonzern in die Kasse. Doch der Vergabeentscheid ist umstritten.
    Die unterlegenen Unternehmen Siemens und Stadler Rail haben Rekurs beim Zürcher Verwaltungsgericht eingelegt.

    Nun giesst Siemens weiter Öl ins Feuer. Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) hätten die Kriterien für die Auftragsvergabe bewusst so gelegt,
    dass Bombardier einen Vorteil gehabt habe, wird Schweiz-Chef Siegfried Gerlach im «Tages-Anzeigers» zitiert. Das ist ein nur knapp verhüllter Korruptionsvorwurf:
    Bombardier habe «zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aufgrund der intensiven Kontakte zu den VBZ in diversen Punkten einen Wissensvorsprung» gehabt, so Gerlach weiter.

    Zahlen Zürcher Steuerzahler 200 Millionen Franken zu viel?

    Gemäss Siemens-Angaben war das eigene Angebot preislich weit besser als die Bombardier-Offerte. Allein mit der ersten Tranche hätte die Stadt Zürich 50 Millionen Franken sparen können. Mit der zweiten Tranche und inklusive Betriebskosten über den Lebenszyklus hinweg sei das Siemens-Angebot sogar 200 Millionen Franken günstiger.

    Die VBZ weisen die Vorwürfe im Artikel zurück und verweisen auf ein Gutachten des TÜV, das die VBZ eine weisse Weste ausgestellt hatte. Siemens verlangt, die VBZ sollten das Gutachten publik machen. Allfällige heikle Firmenangaben könnten eingeschwärzt werden. Die VBZ will aber keine Veröffentlichung.

    Der Ball liegt nun beim Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses muss entscheiden, ob die Rekurse von Siemens und Stadler Rail aufschiebende Wirkung haben. Ansonsten ist das Tram wohl abgefahren.

    Publiziert am 15.07.2016 (Stand 11:15 Uhr)

  • Der Fairness halber hier noch die Medienmitteilung der VBZ, in der sie Stellung bezieht und unter anderem erklärt, warum sie "nicht will", dass das TÜV-Gutachten veröffentlicht wird:

    Quelle: https://www.stadt-zuerich.ch/vbz/de/index/d…rfezurueck.html

    Zitat

    Trambeschaffung: VBZ weisen Vorwürfe entschieden zurück
    Am 17. Mai 2016 haben die Stadt Zürich und die VBZ gemeinsam den Zuschlag an Bombardier für die 70 neuen Flexity-Trams bekannt gegeben. Stadler Rail und Siemens haben am 31. Mai 2016 beim Verwaltungsgericht Zürich gegen diese Vergabe Beschwerde eingereicht. Die in den Medien von Stadler Rail und Siemens aufgebrachten, diskreditierenden Vorwürfe weisen die VBZ in aller Deutlichkeit zurück.Nachdem Stadler Rail und Siemens Ende Mai 2016 Beschwerde gegen den Vergabeentscheid bei der Trambeschaffung eingereicht haben, folgt nun als nächster Schritt der Entscheid des Verwaltungsgerichts über die aufschiebende Wirkung der Beschwerden. Stadler Rail und Siemens versuchten in den letzten Wochen und Monaten immer wieder die VBZ und das Vergabeverfahren in den Medien zu diskreditieren. Der Verdacht liegt nahe, dass den Beschwerdeführern das nötige Vertrauen in die schweizerische Gerichtsbarkeit fehlt.

    Die VBZ sind befremdet darüber, dass offenbar Tatsachen bewusst falsch dargestellt werden. So entbehrt der Vergleich betreffend Kosten mit der Trambeschaffung in Basel zum Beispiel jeglicher Grundlage. Die Offerten sind nicht vergleichbar, da dort unter anderem zum Teil kürzere Fahrzeuge als in Zürich bestellt wurden.

    Die VBZ haben zu allen drei Anbietern, Bombardier, Stadler Rail und Siemens, langjährige Kundenbeziehungen und weisen insbesondere den Vorwurf der Bevorzugung von Bombardier aufgrund von Kontakten zu diesem Lieferanten in aller Schärfe zurück. Die Gleichbehandlung der Anbieter wurde im Gutachten von TÜV Süd explizit überprüft. TÜV Süd bestätigt den VBZ, dass die Angebotsbewertung für alle Anbieter gleich erfolgte und keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen einzelner Anbieter zu erkennen seien.

    Die VBZ haben das Gutachten von TÜV Süd beim Verwaltungsgsgericht eingereicht. Nun steht es Stadler Rail und Siemens frei, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgericht Einsicht ins Gutachten oder Herausgabe des Gutachtens zu verlangen. Die VBZ dürfen das Gutachten von TÜV Süd, das Geschäftsgeheimnisse der Anbieter enthält, nicht öffentlich machen, weil sie sonst eine Amtsgeheimnisverletzung begehen würden. Sie können in einem laufenden Gerichtsverfahren auch keine detaillierten Informationen über die einzelnen Offerten publizieren. Die Beurteilung des Falls obliegt nun dem Verwaltungsgericht.

  • Die VBZ-Flotte ist in die Jahre gekommen und der Kauf neuer Fahrzeuge verzögert sich – im schlimmsten Fall müssten Linien eingestellt werden.
    Weil die geplante Beschaffung 70 neuer Trams der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) durch einen Rechtsstreit blockiert ist, drohen Engpässe. Den VBZ entstehen hohe Kosten für die Sanierung alter Fahrzeuge des Typs Tram 2000, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.

    Einige der zwischen 1976 und 1992 in Betrieb genommenen Fahrzeuge haben ihre Lebensdauer von 40 Jahren erreicht. «Sie müssen ein weiteres Mal revidiert werden», sagt VBZ-Sprecher Andreas Uhl. Pro Tramzug müsse man dafür einen sechsstelligen Betrag einrechnen.
    Einstellung von Linien drohtEs müssten ausserdem verschiedene Optionen geprüft werden, um für die künftigen Angebotserweiterungen wie die neue Hardbrücke-Strecke oder die Verlängerung der Linie 2 genügend Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, so Uhl weiter.

    «Darunter sind Massnahmen wie die Reduktion oder die komplette Einstellung von Extrafahrten, die Ausweitung der Arbeitszeiten im Unterhaltsdienst, die Anmietung von Trams aus anderen Städten oder im Notfall sogar die partielle Einstellung von Linien», sagt Uhl in der «NZZ am Sonntag».Rekurs von Stadler Rail und SiemensDie VBZ haben Mitte Mai bekannt gegeben, dass sie für insgesamt 358 Millionen Franken bei Bombardier 70 neue Trams bestellen wollen. Weitere 70 Trams könnten sie in einer zweiten Phase nachbestellen.Stadler Rail und Siemens, die den Millionenauftrag nicht erhalten haben, haben Rekurs am Verwaltungsgericht eingelegt. Sie wollen die Auftragsvergabe überprüfen lassen. (ij)


    http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31722503