Bussenstreit: BVGer gibt SBB recht

  • Laut Bundesverwaltungsgericht gibt es nur Schwarz- und Weissfahrer - aber keine Graufahrer:


    http://bazonline.ch/schweiz/standa…/story/10941898

    Einmal editiert, zuletzt von Gummikueh 476 (23. Dezember 2009 um 21:51)

  • So ein Unsinn. Ist ja schon furchtbar aufwändig, für "Graufahrer" 40 Stutz und für Schwarzfahrer 80 Stutz zu verlangen... Verhältnismässigkeit? Naja, hoffentlich wird das ans Bundesgericht weitergezogen und die entscheiden dann anders.

  • Nein, das ist gut so. Warum soll man wegen diesen Lölis von Graufahrern noch extra unterschiedliche Tarife einführen? Ist ja jeder selber blöd, der mit 2. Kl. Ticket in die 1. Klasse hockt... :evil:

  • Zitat

    Original von Marc-W
    Nein, das ist gut so. Warum soll man wegen diesen Lölis von Graufahrern noch extra unterschiedliche Tarife einführen? Ist ja jeder selber blöd, der mit 2. Kl. Ticket in die 1. Klasse hockt... :evil:

    Trotzdem, man hat ein gültiges Zugbillett...

    Zudem kann der Entscheid auch auf die unsägliche Praxis angewendet werden, wonach jemand, der zwar ein Billett, aber keinen Nachtzuschlag hat, ebenfalls wie ein Schwarzfahrer gebüsst wird.

  • Zitat

    Original von 750 mm
    ...

    Zudem kann der Entscheid auch auf die unsägliche Praxis angewendet werden, wonach jemand, der zwar ein Billett, aber keinen Nachtzuschlag hat, ebenfalls wie ein Schwarzfahrer gebüsst wird.

    Das ist nicht unsäglich, ohne Nachtzuschlag ist das Billett auf dem Nachtangebot nicht gültig, also hat man kein gültiges Billett vorzuweisen.

  • Zitat

    Original von Kupplungssurfer

    Das ist nicht unsäglich, ohne Nachtzuschlag ist das Billett auf dem Nachtangebot nicht gültig, also hat man kein gültiges Billett vorzuweisen.

    Was vor allem dann absolut logisch ist, wenn man um 2 Uhr morgens ein Billett löst und der Automat eins ohne Zuschlag ausspuckt...

    Zudem betrachten MGB (GlacierExpress), Post (AlpineTicket) etc. den Zuschlag als das, was er ist: Ein Zuschlag zu einem normalen (gültigen) Billett.

  • Man kann es von beiden Seiten anschauen. Zu kommunizieren ist es auf jedenfall einfacher, wenn auf dem Nachtnetz immer ein zusätzlicher Nachtzuschlag gelöst werden muss und dieser nicht im Billett inbegriffen ist. Es ist aber nicht die komfortabelste Lösung.
    Wegen der Gültigkeit oder Ungültigkeit möchte ich noch anfügen, dass ein halbes Billett auch ungültig ist, wenn ich kein Halbtax habe, genau gleich verhält es sich mit dem Zuschlag. Ein Zweitklassbillett ist ohne Klassenwechsel schliesslich auch nicht in der ersten Klasse gültig.

  • Was passiert dann mit denen, die durch das 1. Klasse Abteil laufen um einen Platz zu suchen oder aus platzgründen versehentlich im 1. Klasse Vorraum stehen?

    Übrigens Graufahrer gibt es trotzdem. Dies kann aber der zuständige Kontrolleur gar nicht abschliessen feststellen. Graufahrer sind diejenigen, die ihr Abo zu Hause vergessen haben, einen Meldezettel erhalten und nachträglich das Abo vorweisen.

  • Solange du dich nicht in der ersten Klasse niederlässt, bist du kein Schwarzfahrer. Wenn du dich während dem grössten Teil der Fahrt aber auf der 1. Klasse Plattform aufhältst jedoch grundsätzlich schon, aber hier ist auch eine gewisse Toleranz gefragt, da du ja nur ein Stück weit vom Komfort der 1. Klasse (weniger Leute auf der Plattform) profitierst.

  • Zitat

    Original von Kupplungssurfer
    Solange du dich nicht in der ersten Klasse niederlässt, bist du kein Schwarzfahrer. Wenn du dich während dem grössten Teil der Fahrt aber auf der 1. Klasse Plattform aufhältst jedoch grundsätzlich schon, aber hier ist auch eine gewisse Toleranz gefragt, da du ja nur ein Stück weit vom Komfort der 1. Klasse (weniger Leute auf der Plattform) profitierst.

    Das sehen die SBB (resp. einige besonders pingelige Kontrolleure) anders. In Zürich wurden unlängst Passagiere gebüsst, die nur zum Aussteigen (wegen Verkürzung Umsteigeweg) die 1. Klasse betraten - oder den Zug nur erreichten, weil sie in einen 1. Kl.-Wagen eingestiegen sind...

    bytheway, da fällt mir gerade noch was ein, weiss das jemand?

    Ich fuhr mal in einem Zug, der gemäss Kursbuch nur mit 2.-Klass-Wagen verkehrt (eckiges 2 als Zeichen). Tatsächlich führte der Zug 1.-Klass-Wagen mit. Ich fuhr mit 2. Kl-Billett in der 1. Klasse, der Kondi schickte mich weg. Wer war im Recht?

  • Also das tue ich fast täglich beim Einsteigen, und es wurde mir noch nie etwas gesagt. Ist allerdings Fernverkehr, meintest du in deinem Fall die S-Bahn (wegen dem Büssen)? In gewissen Zügen musst du auch durch die erste Klasse laufen, um zum Speisewagen zu kommen (z.B. ICN), wäre dies demnach auch verboten?

    Zum anderen Fall kann ich auch nur eine Vermutung anstellen, nämlich dass der Kondi im Recht war. Das 2. Klasse Kästchen im Kursbuch weist lediglich auf eine Angebotseinschränkung hin. Ist das Angebot aber trotzdem vorhanden, darf es auch genutzt werden (unter Bezahlung des entsprechenden Preises). Sonst müsste der Wagen wohl als deklassiert angeschrieben sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Kupplungssurfer (26. Dezember 2009 um 23:29)

  • Zitat

    Original von Kupplungssurfer
    Also das tue ich fast täglich beim Einsteigen, und es wurde mir noch nie etwas gesagt. Ist allerdings Fernverkehr, meintest du in deinem Fall die S-Bahn (wegen dem Büssen)? In gewissen Zügen musst du auch durch die erste Klasse laufen, um zum Speisewagen zu kommen (z.B. ICN), wäre dies demnach auch verboten?

    es geht mir auch so. Trotzdem, ich las es in einer Zeitung (glaube Tagi), dass jemand von einem zu pingeligen Kontrolleur tatsächlich gebüsst wurde, weil er (sie?) vor Ankunft des Zugs in Zürich HB in den vordersten Wagen (1. Kl.) auf die Plattform zwecks Aussteigens gegangen ist. Und die SBB bestätigten das Vorgehen des Kontrolleurs als korrekt.

    Zu meinem Fall (übrigens wars der Schlittelzug Bergün-Preda der RhB) denke ich auch, dass du recht haben könntest, aber die umgekehrte Interpretation - Angaben im Kursbuch sind verbindlich - hat mindestens so viel für sich ;)

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (27. Dezember 2009 um 02:32)

  • Wie es bei der SBB bezüglich im Kursbuch ausgewiesener Züge 2. Klasse aussieht, weiss ich nicht. In Österreich - wo es in Regionalzügen generell nur 2. Klasse gibt - ist es jedenfalls klar geregelt, dass dort mit 2.-Klasse-Fahrscheinen auch eventuell vorhandene 1.-Klasse-Wagen benützt werden dürfen. Ein Paradebeispiel ist hier der R/RE Innsbruck Hbf - Garmisch-Partenkirchen - München Hbf, wo man sich zwischen Innsbruck und Scharnitz auch mit einem Billett 2. Klasse in die 1.-Klasse-Abteile der DB setzen darf.

    Eigentlich müsste es hier ähnlich geregelt sein. Wo "nur 2. Klasse" angegeben ist, sollte man sich auch in die 1. Klasse setzen dürfen, so denn sie trotzdem vorhanden ist.

  • Zitat

    Original von wb73
    Was passiert dann mit denen, die durch das 1. Klasse Abteil laufen um einen Platz zu suchen oder aus platzgründen versehentlich im 1. Klasse Vorraum stehen?


    Oder die Pendler, die aus Platzgründen vom vollgestopften 2. Kl.-Abteil ins leere 1. Kl.-Abteil des Flirts (z.B.) ausweichen müssen? Dieses Problem gab es ja vor einiger Zeit schon mal hier in der Region. Es wirft wieder die Frage auf, ob 1. Kl.-Abteile bei der S-Bahn überhaupt sinnvoll sind.


    Zitat

    Original von Kupplungssurfer
    Also das tue ich fast täglich beim Einsteigen, und es wurde mir noch nie etwas gesagt. Ist allerdings Fernverkehr, meintest du in deinem Fall die S-Bahn (wegen dem Büssen)? In gewissen Zügen musst du auch durch die erste Klasse laufen, um zum Speisewagen zu kommen (z.B. ICN), wäre dies demnach auch verboten?


    Also wenn man vorhat, in den Restaurant-Wagen zu gehen, kann man auch in denjenigen 2. Kl.-Wagen gehen, wo man nicht gleich beide 1. Kl.-Wagen durchqueren muss.

    Gerade gestern musste ich übrigens in einem ICN aufs Klo (sollte man eigentlich vermeiden, da nicht sehr bequem). Dasjenige vom Steuerwagen war ausser Betrieb, das vom 2. Kl.-Mittelwagen besetzt, der Restaurant-Wagen hatte keines. Ich ging also in dasjenige vom anschliessenden 1. Kl.-Wagen (warum ist eigentlich ausgerechnet dort das Behindertenklo? Macht doch keinen Sinn in der 1. Klasse!). Dabei hat mich der Minibar-Mann gesehen. Wenn es der Kontrolleur gewesen wäre, hätte ich da auch 80 Fr. hinblättern müssen??

  • kriminalTANGO Dass Du 80 Franken zahlen müsstest, wenn der Zugbegleiter kommt bezweifle ich sehr! Die Zugbegleiter sind in der Regel keine geldgeilen Bestien:-).

    Nur ist es halt schon so, dass sich gewisse Personen es zu einfach machen mit der 1. Klasse. Der Wagen ist draussen und innen mehrfach mit Piktogrammen versehen. Wie oft höre ich in der ersten Klasse, ach da kommt doch keiner und wenn können wir ja wechseln.
    Sobald man eine Kontrollfunktion einnimmt bekommt man an alle erdenklichen Ausreden zu hören. Fingerspitzengefühl und der richtige Weg in der Grauzone sind gefragt und so erlebe ich es auch.

    Übrigens: Neulich hatte ich ein längeren Flug gemacht. Geht ja nie durch den Vorhang zur Businessclass. Da ist vom freundlichen Lächeln der Flugbegleiter nicht mehr viel zu sehen.

  • @ kriminalTANGO

    das mit dem Klo ist ja mol so lächerlich...
    das ist mehr Haarspalterei als Realität...

  • Zitat

    warum ist eigentlich ausgerechnet dort das Behindertenklo? Macht doch keinen Sinn in der 1. Klasse!


    Weil sich der Behindertenbereich im ICN in der 1. Klasse befindet (hochklappbare Sitze, um Platz für Rollstuhl freizugeben).

  • ^ Dann müssen Behinderte im ICN extra 1. Klasse zahlen? Na toll… :rolleyes: Schon das finde ich daneben, aber werden die dann auch bestraft, wenn sie das nicht im voraus wussten?


    Zitat

    Original von Kupplungssurfer
    kriminalTANGO
    In einem ICN musst du so oder so nie Fr. 80.- hinblättern, da der Zug begleitet ist.


    Ach so, dann gilt das nur für Züge mit Selbstkontrolle? In dem Fall könnte man ja sein Billett bei begleiteten Zügen gleich im Zug lösen… Und eine Menge sparen, je nach dem wie spät der Kontrolleur vorbeikommt… :D

    @ Dome: Ich habe extra ein übertriebenes Beispiel gemacht.