• Der Gedanke entsprang daher, dass ich erst noch kürzlich irgendwo gelesen habe, im aargauischen Teil der Strecke sei das Volk nicht so glücklich wegen der Limmattalbahn. Man befürchte eine Beschneidung des privaten Autoverkehrs dort, wo kein Eigentrasse möglich ist, und von Steuererhöhungen wegen den Baukosten und nachfolgendem Betriebsdefizit.

  • Die "Buddeltätigkeit" in Schlieren ist enorm ... als Autofahrer wird man durch veränderte Verkehrsführungen richtig herausgefordert. Man kann ja gegen die Zürcher schimpfen, wettern und ich weiss nicht was alles ... aber punkto Ausbau Tram kann man nur neidisch hinblicken!

  • Zitat aus dem NZZ-Artikel:

    Für das Trassee der Limmattalbahn wurden Werkleitungen verlegt, demnächst werden die Schienen eingesetzt – und irgendwo thront einsam bereits das für die Planer zentrale Gestaltungselement: eine Haltestelle, genauer gesagt der Prototyp einer Haltestelle. Sie besteht aus einer langen, mit Holz belegten Sitzbank. Darüber schwebt auf drei Stahlstützen ein gegen zwei Tonnen schweres Betondach. Entwickelt hat die Haltestelle das Zürcher Büro 10:8 Architekten, das den neuen Bahnhof Zürich Oerlikon gestaltet hat.


    Also ich frage mich schon, weshalb man ein zwei Tonnen schweres Betondach braucht um ein paar Leute vor Wind und Wetter zu schützen. :/ Über Geschmack und Ästethik kann man sich streiten ... müssen wir hier aber nicht tun. ;)

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  • Es steht ja immerhin "bei Stadtbahnen". (Dass jedes Tram unbedingt eine "Stadtbahn" sein will, ist wohl eine aus Deutschland übernommene Mode).

    Das Problem bei den Fussgängerstreifen ist wohl, dass für viele, die weit weg von Tramlinien (oder Strassenabschnitte anderer Bahnen) leben vielleicht einfach im Kopf haben "Fussgänger hat darauf gegen alle immer Vortritt", was in ihrem Falle ja auch praktisch stimmt oder stimmte, so dass es sicher nicht schaden kann, bei einer neuen Tramlinie auf die entsprechende Ausnahme hinzuweisen. Wobei ja Agglo-Zürich-Bewohner wohl schon genügend Erfahrungen mit den Trams in Zürich oder in diesem Falle mit Strassenabschnitten der Dietikon-Wohlen-Bahn haben.

  • So klar ist das eben nicht. In Bern wurden eine Zeit lang absurde Fussgängerstreifen aufgemalt, die an bestimmten Stellen nur eine Strassenhälfte umfassten oder über den Gleisen unterbrochen waren, weil juristisch nicht geklärt sei, ob ein Tram oder die Fussgänger Vortritt hätten. Inzwischen sind die Fussgängerstreifen wieder durchgehend, umfassen jetzt aber Warndreiecke mit Tramsymbolen. Solche sind z.B. am Viktoriaplatz zu besichtigen. Der Satz "Stadtbahnen haben immer Vortritt" ist deshalb eine Art Unfallverhütungspropaganda.

  • Die Variante, dass der Fussgängerstreifen unmittelbar auf der Tramschiene unterbrochen ist, finde ich eigentlich gar nicht so schlecht. Auch wenn es rechtlich offenbar doch nicht notwendig ist, zeigt das doch die praktische Situation für die Fussgänger am einfachsten und deutlichsten.

    Allerdings geht das, im Gegensatz zu diesen Warndreiecken, nur wenn das Tramtrasse nicht gleichzeitig auch eine Autospur ist.

  • Abschlussfilm Limmattalbahn, mit tollen Drohnenaufnahmen!

    Quelle: limmattalbahn.ch

    https://www.limmattalbahn.ch/home/projekt/v…video=773325244

    Eine Frage kam mir beim Hinweis "max. 60 km/h" (der zusammen mit anderen Hinweisen auf der Fahrzeug erwähnt wird):

    Wenn ich es richtig verstehe, sollten die Fahrzeuge von Limmattalbahn, Dietikon-Wohlen-Bahn und Waldenburgerbahn abgesehen von optischen Design-Unterschieden gleich sein.

    Heisst das, dass auch die WB die Maximalgeschwindigkeit 60 hat? Dann wären diese bei der Waldenburger-"Stadtbahn" ja geringer als beim Leymental-"Tram", dass meines Halbwissens Höchstgeschwindigkeit 80 hat.

    Oder bezieht sich das doch auf die streckenmässig schnellsten Abschnitt der Limmattalbahn und nicht auf das Fahrzeug?