Tram "Weil am Rhein": Beschluss (2008), Planung, Bau, Inbetriebnahme (2014), Beobachtungen laufender Betrieb

  • Haben sich die Verantwortlichen eigentlich überlegt, dass - abgesehen vom Inhalt - die gewählte Kommunikation eine schlichte Schweinerei ist? Mitten in den Sommerferien nimmt das doch kaum jemand zur Kenntnis. Und dann was ist mit den auswärtigen Passagieren? Die erfahren das dann zum ersten mal durch die Kontrolleure. Glaube kaum, dass das irgendwo ausserhalb der Region BS mitbekommen wurde.


    Immer mit der Ruhe. Das wird sicher noch rechtzeitig in den Fahrzeugen kommuniziert. Und sonst darfst du dich dann immer noch aufregen.

  • dann hat der RVL da halt andere Verträge und irgendjemand ist Willig dafür zu zahlen.
    Und was die Züge betrifft... eben, jenach dem was man für ein Abo hat.
    Man kann auch Abos lösen die hier und dort gültig sind, aber dann nicht nur auf der Linie 8.

    Das ist dann auch ein falscher Vergleich.

    Wenn der TNW oder Basel oder wer auch immer, an der RVL,etc. Abgaben zahlen muss, in einer Höhe, die man hier nicht gewillt ist zu übernehmen, verstehe ich das. Zumal das GA keine Regionale Sache ist, sondern national. Sprich da müsste dann die SBB zahlen.

    Aber man wird es nie recht machen können, schon gar nicht den GA Besitzern - was ich natürlich aus der Nutzersicht auch verstehe.

  • Mit der Gültigkeit von deutschen Abos bis Basel SBB "je nach dem, was für ein Abo man hat", meinte ich eigentlich nur die gelösten Zonen. Es betrifft in jedem Fall ein Abo des RVL bzw. des Landkreises Lörrach. Durch die Gültigkeit der BahnCard 100 "auf allen Bahnstrecken im RVL-Gebiet" gilt diese ebenfalls. Ansonsten wäre für BC100-Nutzer bereits in Basel Bad Bf Schluss.

    Auf französischer Seite sieht es übrigens ähnlich aus. Distribus fährt zwischen St-Louis Grenze und Schifflände mit einer Schweizer Konzession. Streng genommen müsste der günstige Distribus-Tarif nur bis St-Louis Grenze gelten. Dennoch sind Distribus-Fahrscheine (ob Einzelbillette oder Abos) seit jeher bis zur Schifflände gültig. Im Zuge des trinationalen Miteinanders darf es aus meiner Sicht also auch ruhig für Inhaber Schweizer Abos ein klein wenig über die Grenze hinaus gehen.

  • bei der Distribus ist es aber wieder ein anderer Fall.
    Die haben gar nichts mit unserem Verbund zu tun. Da ist ja nicht mal im TNW Gebiet das TNW Abo gültig.
    Schlechtes Beispiel.

    Und da die sie nicht in unserem Verbund sind, müssen sie ja quasi die Tickets bis zur Schifflände anbieten.
    Aber da sind sie auch nur gültig für Fahrten aus dem Frankreich zur Schifflände, rsp. zu den Haltestellen wo 603/604 halten.
    Für mich ist das eine ganz andere Geschichte.

  • Bevor die beiden Linien vor rund 2 Jahren für den "Innerbasler" Verkehr gesperrt wurden, wurden auch Schweizer Fahrscheine bis zur Grenze anerkannt. Habe die Distribus-Kurse damals selber noch oft genug zwischen Voltaplatz und Schifflände genutzt.

    Anderes grenzüberschreitendes Beispiel: In Strasbourg gelten Fahrscheine der CTS seit jeher auch zur Fahrt mit der Linie 21 nach Kehl, trotz Zugehörigkeit Kehls zum Tarifverbund Ortenau. Ich schätze, auch mit der Einführung der grenzüberschreitenden Tramlinie D ab kommendem Jahr wird sich dies nicht ändern.

  • ja ich habe sie auch genutzt, ABER, dass war auf Goodwill der Chauffeure oder Distribus, bevor man das Kabotagedings durchsetzte.
    Meines Wissens, wäre es auch vorher nicht erlaubt gewesen. Sollte ich mich irren, darf man mir das gerne sagen.

  • ja ich habe sie auch genutzt, ABER, dass war auf Goodwill der Chauffeure oder Distribus, bevor man das Kabotagedings durchsetzte.
    Meines Wissens, wäre es auch vorher nicht erlaubt gewesen. Sollte ich mich irren, darf man mir das gerne sagen.

    Streng genommen war Kabotageverkehr auch vorher nicht erlaubt. Allerdings wurde dies Jahrzehnte lang einfach derart unklar kommuniziert, dass es niemanden mehr gekümmert hat. Letztlich wurden vor der Verbotsdurchsetzung selbst in der BVB-Fahrplanauskunft zwischen St-Louis Grenze und Schifflände noch die Distribus-Kurse aufgeführt. Umgekehrt kam es aber auch vor, dass mich auf diesen Fahrten BVB-Stichpersonal (zusätzlich) kontrolliert hat.

  • Kontrollen in einem Bus, auf dem die BVB Tickets gar nicht gültig wären,
    nicht schlecht, da wäre ich auf eine Rechtsgrundlage gespannt gewesen.

  • interessant.
    Gut man kann zwar auch am TNW Automaten Tickets lösen.

    Die BVB Rückt übrigens auch aus, bei Unfällen mit Metrocars Bussen.
    So gesehen gestern.

  • Stichwort TNW-Automaten: Ich möchte wenigstens noch die Möglichkeit haben, meine RVL-PunkteCard auch auf der Hinfahrt als Anschlussbillett zu nutzen. Bei der Linie 38 konnte ich die ab Grenzacher Horn nötigen Punkte immer schon beim Einstieg in Basel vom Chauffeur entwerten lassen, bei der Linie 55 sowieso, und bei der S6 stemple ich am Bahnhof SBB oder Badischen Bahnhof einfach die ab Riehen nötige Zahl Punkte ab (hat bei Kontrollen bisher nie Probleme gegeben, wenn ich mein GA dazu gezeigt habe - auch wenn die PunkteCard noch in der Zone 8 entwertet wurde).
    Beim Tram 8 geht sowas mangels deutschem Entwerter an den Schweizer Haltestellen natürlich nicht.

  • Zwischen den Haltestellen Kleinhüningeranlage und Dreiländerbrücke müsste es dann aber sehr viele Billetkontrollen geben. 9 von 10 GA-Besitzern werden ja wohl an der Dreiländerbrücke aussteigen. Einige von denen werden sich sicher überlegen, wie gross wohl das Risiko ist, gerade zwischen diesen beiden Stationen erwischt zu werden ...

  • Kommentar: Alternativ könnte ja der RVL auf den Einnahmenausfall verzichten, um damit den Gewerbetreibenden entgegenzukommen ... :whistling:


    Was dann allerdings gleich die Frage aufwirft, weshalb der RVL das Weiler Gewerbe subventionieren soll, das Lörracher und Grenzacher Gewerbe hingegen nicht. Ich halte das für eine schlechte Idee.


    Um noch ein weiteres Beispiel von grenzüberschreitenden Ausnahmen in die Runde zu werfen: Das U-Abo ist auf der Buslinie 55 bis Grün 99 gültig, das GA hingegen nur bis Otterbach Grenze.

    Dieses und auch die anderen genannten Beispiele (inkl. der kommenden Anpassung) zeigen doch das effektive Problem unserer Agglomeration: Wir haben wegen den Landesgrenzen Grenzen bei den Tarifverbünden, welche in vieler Hinsicht nicht mit dem Verhalten und den Bedürfnissen der Kunden übereinstimmen. Es käme niemand auf die Idee, z.B. die Stadt Zürich in zwei bis drei komplett unterschiedliche Tarifsysteme aufzuteilen.

    Die Folge davon ist ein vergleichsweise tiefer ÖV-Anteil bei den grenzüberschreitenden Fahrten. Insofern mag die Aufhebung der GA/Halbtax-Gültigkeit für den 8er ein Rückschlag sein. Wenn man andererseits für jede Linie eine andere Ausnahmeregelung schafft, so ist das System am Ende so kompliziert, dass die Hürde für dessen Benutzung sehr hoch wird.

    Das Ziel sollte aus meiner Sicht also nicht sein, mit jeder neuen grenzüberschreitenden Linie den Kunden mit einer weiteren Ausnahme ein Geschenk machen zu wollen, sondern das System insgesamt möglichst einfach verständlich und durchlässig zu gestalten. Dazu gehören für mich beispielsweise:

    • Billette von jeder Zone unserer Agglomeration in jede andere Zone, egal in welchem Land das Ziel liegt (z.B. Weil - Ettingen) --> in Planung
    • Anschlussbillette und Anschlusstageskarten für Abonnemente, welche man möglichst bereits beim Antritt der Fahrt lösen kann
    • Verbundübergreifende Abonnemente (z.B. ähnlich der RegioCardPlus)
    • Evtl. Rückfahrbillette / Streckentageskarten

    Da man sowohl mit den französischen als auch mit den deutschen Billetten auf gewissen Bus- und Bahnlinien (inkl. Tram 8) bereits nach Basel hineinfahren kann, weil dies offenbar einem Bedürfnis entspricht, müsste man sich aus meiner Sicht z.B. grundsätzlich die Frage stellen, ob die TNW-Zone 10 (= Stadtzentrum) nicht generell auch Teil des CC3F und RVL sein sollte (natürlich mit entsprechenden Abgeltungen).

  • Ich finde es eine Frechheit. Die Schweiz und der Kanton Basel-Stadt stemmten 3/4 der Kosten für den Bau einer Tramlinie, die ebenfalls zu ungefähr 3/4 auf deutschem Boden liegen. Wenn es ja nicht zum TNW-Gebiet gehört, wieso zahlt dann die Schweiz überhaupt so viel? Die Schweizer zahlen zu einem grossen Teil den Bau und werden anschliessend bei der Nutzung gleich noch einmal zur Kasse gebeten, währenddem den Weilern eine Tramlinie gebaut wurde, bei der der sie einen Bruchteil der Baukosten zahlen mussten.


    Der Linienabschnitt liegt auf deutschem Gebiet und da bestimmen die Deutschen die Regeln. Und wenn die sagen, die Schweizer bezahlen den vollen Preis, dann ist das so. HTA/GA sind Schweizer Produkte, eine Gültigkeit im Ausland hängt von der Erlaubnis des Nachbarlandes ab. Ein Anrecht darauf gibt es nicht. Und so sind leider Gottes beide Stossrichtungen denkbar: Einen Ausbau der Gültigkeit um Schweizer Touristen anzulocken (siehe aktuell im Bündnerland) und das Gegenteil davon, wenn die Schweizer die Nachfrage "übertreiben" wie nun in Weil mit dem Einkaufstourismus.

    Ich bin darum überzeugt, dass die Einstellung von GA/HTA-Akzeptanz in erster Linie aus politischen Gründenentstanden ist: "Wenn die Einkaufstouristen schon unsere Trams verstopfen, dann sollen sie auch dafür bezahlen. Und zwar den vollen Preis, nicht gar nichts (GA) oder nur die Hälfte (HTA). Neben den zusätzlichen Einnahmen hofft die BVB unter Umständen auch darauf, den einen oder anderen Kaufhaus Kunden aus den überlasteten Trams zu vertreiben...

    Das die Schweiz damals so viel bezahlt hat, machte Sinn, weil sie der Hauptnutzer sind: Sie können nun auf bequeme Art und Weise mit einer direkten Tramlinie in die deutschen Einkaufszentren fahren und dem Einkaufstourismus frönen.
    Und unsere nördlichen Nachbarn? Ja die profitieren auch, insbesondere die Pendler nach Basel. Aber auf der anderen Seite haben sie auch mit Nachteilen zu leben, wie dem durch das fast täglich vorhandene Verkehrschaos im öV und MiV verursacht durch die Einkaufstouristen.
    Und nun haben wir die Situation, dass der deutsche Verbund verlangt, dass diese durch die beiden Rabattkarten GA/HTA entstandenen Einkommensausfälle finanziell kompensiert werden.
    Was bleibt: Entweder bezahlt die Politik diese Einkommensausfälle aus dem eigenen Sack oder man gibt es dem Kunden weiter. Und da aktuell mindestens in Bern letzterer Kurs verfolgt wird (siehe auch die Aussagen von Verkehrsministerin Leuthard in Sachen Mobility Pricing), war die Wahl klar.

    Zitat

    Das Ziel sollte aus meiner Sicht also nicht sein, mit jeder neuen grenzüberschreitenden Linie den Kunden mit einer weiteren Ausnahme ein Geschenk machen zu wollen, sondern das System insgesamt möglichst einfach verständlich und durchlässig zu gestalten.


    Klingt in der Theorie nett. Aber solange Vor- und Nachteile ungleich verteilt werden (siehe Linie 8; Schweizer haben günstige Preise, Deutsche Verkehrschaos) habe ich gewisses Verständnis, wenn verlangt wird, dass diese ungleichen Spiesse kompensiert werden, wie hier bei den Billetpreisen...

    Einmal editiert, zuletzt von oberländer (15. Juli 2016 um 22:57)

  • Als GA Besitzer frage ich mich aber auch wie das praktisch geschehen soll, wenn ich mit dem Tram nach Weil fahren will. Haben die Verantwortlichen etwa das Gefühl, ich würde vor der Grenze aussteigen, ein Billet für eine Station lösen und 15 Minuten auf das nächste Tram warten. Da bin ich ja zu Fuss gleich schneller oder noch besser: Ich fahre mit dem Velo gerade von mir zuhause nach Weil, da bin ich unter dem Strich 45 Minuten schneller für Hin- und Rückweg. Andere werden dann aber auch ihr motorisiertes Verkehrsmittel aktivieren und so die Strassen zusätzlich verstopfen, so dass das Tram noch mehr behindert wird. Wenn die in Bern dann merken, dass das Verkehrsaufkommen auf dem Tramlinien ins Ausland drastisch zusammenbricht, werden sie in Zukunft keine solchen Tramerweiterungen mehr unterstützen. Ein klassisches Eigengoal!!
    Als Einwohner von Basel Stadt komme ich mir da schon ein wenig verschaukelt vor. Schliesslich wurde ein grosser Teil dieser Tramlinie mit Steuergeldern von BS finanziert.

  • Noch eine Ergänzung. Was mich vor Allem stört ist der Umstand, dass das GA zuerst mal 2 Jahre lang gültig ist auf dieser Strecke und wenn man merkt, dass es genügend Passagiere hat, hebt man die Gültigkeit wieder auf. So weit ich mich erinnern kann, gab es das beim GA bis jetzt noch nie. Das heisst, dass eine Bahn oder Buslinie, welche mal zum Gültigkeitbereich gehört, plötzlich wieder nicht mehr dabei war. Das GA ist übrigens auch auf andern grenzüberschreitenden Bahnlinien gültig: Z.B. Brig - Domodossola - Locarno, Campocologno - Tirano oder Zernez - Malls usw.
    Für mich ist klar, dass dahinter das Basler Kleingewerbe steckt, welches eine grosse Lobby im Grossen Rat hat. Mit dieser Aktion werden sie keinen einzigen davon abhalten können, im Ausland einzukaufen. Für mich bringt dieses Tram ohnehin keine Zeitersparnis im Gegenteil. Ich benütze es eigentlich nur im Winter bei garstigem Wetter, wenn das Velo unpassend ist.

  • Drammatiker: Du kannst ab jedem TNW-Automaten in der Zone 10 ein "Billett ab der Grenze" lösen. Das einzige "Problem" stellt sich bei der von mir oben mal erwähnten PunkteCard, die sich erst auf deutschem Gebiet entwerten lässt.
    Und auch ich werde dann wohl weniger oft nach Weil rausfahren. Vermutlich liegt für mich sowieso bald mal Waldshut in fahrzeitmässig gleicher Entfernung wie Weil... (das sind zugegeben aber persönliche Umstände)