Tram "Weil am Rhein": Beschluss (2008), Planung, Bau, Inbetriebnahme (2014), Beobachtungen laufender Betrieb

  • Basel/Weil. Die Verlängerung der Tramlinie 8 nach Weil hat nun auch den Segen der Landesregierung. Der Bundesrat hat gestern die BVB-Konzession ausdehnt. Die Konzessionserweiterung betrifft den rund einen Kilometer langen Abschnitt bis zum Bahnhof von Weil. In Deutschland ist das Bewilligungsverfahren noch im Gang. Erst letzte Woche hat der Bund die Baubewilligung erteilt. Mit den Arbeiten soll im Dezember begonnen werden. Die Gesamtkosten sind auf 104 Millionen Franken veranschlagt. Daran steuert der Bund 39,5 Millionen Franken bei.

  • Der Spatenstich für die Linie 8 erfolgt am 06.12.08 um 13:00h beim Rest. Dreikönig in der Kleinhüninger Anlage. Wer eine Einladung möchte, soll sich bei mir mit Emailadresse melden, dann kann ich seine Anschrift weiterleiten.

    Im 2009 finden Kanalisationsarbeiten und Detail-Planungsarbeiten statt. Die Konzession für den deutschen Teil wird Anfang 2010 erwartet. 2010 beginnen dann die ersten Hochbauarbeiten an den neuen Brücken und den Geleisen. Ziel ist die Einweihung am 12.12.2012.

    Die Einweihung wird ohne Oldtimer stattfinden, da Holzkastenfahrzeuge neu (und die Basler Fahrzeuge sind neu (anzumelden)) in Deutschland nicht mehr zugelassen sind (Ausser Fahrzeuge, welche vor Inkrafttreten dieser Reglung bereits in Deutschland verkehrten).

    Zugelassen werden vermutlich nur Tango und Combino und evtl. ein Oldtimer-DÜWAG (Restaurant?) Tram, welches dann mit zusätzlichen Bremsleuchten versehen werden müsste.

    Die Regelung in Frankreich wird vermutlich noch viel restriktiver sein, da dort viele spezielle Auflagen zu erfüllen sind. Siehe Beispiel SBB-Flirt.

  • Zitat

    Original von Stefan
    Die Einweihung wird ohne Oldtimer stattfinden, da Holzkastenfahrzeuge neu (und die Basler Fahrzeuge sind neu (anzumelden)) in Deutschland nicht mehr zugelassen sind (Ausser Fahrzeuge, welche vor Inkrafttreten dieser Reglung bereits in Deutschland verkehrten).

    Die Oldtimer fuhren doch lange in Deutschland auf der Linie 6 ?(

  • dann hätte man doch den Combino Aufenthalt in Krefeld gerade nützen können um Bremsleuchten einzubauen...

    und wieder einmal wird man für den Sparwahn gestraft.

    Das heisst, Sänften, etc werden den Weg nach Weil also nie finden.

  • Zitat

    Die Oldtimer fuhren doch lange in Deutschland auf der Linie 6

    Richtig ...sie fuhren.... aber die Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, welche noch (z.B. als Oldtimer) im Einsatz waren, als das Gesetz eingeführt wurde und nicht für Fahrzeuge die irgendwann einmal in Deutschland fuhren.

    Zitat

    dann hätte man doch den Combino Aufenthalt in Krefeld gerade nützen können um Bremsleuchten einzubauen...

    Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob Rück- oder Bremslichter. Combinos haben doch rote Lampen hinten ?!? (C) Foto: G. Studer

  • um hier einmal mit Vorwürfen von wegen Sparwahn und welche Wagen zu welchen Konditionen nach Weil dürfen:

    Tangos und Combinos sollen aus dem Grund als einzige nach Weil dürfen, weil es dort höhere Perrons geben wird, wo die Klapptritte und Aussenschwingtüren der anderen Wagen ansotssen dürften.

    Über den Einsatz von Oldtimer zu spekulieren halte ich für verfrüht.

    Die deutsche BOStrab ist streng, sie lässt den Behörden aber auch einen gewissen Ermessensspielraum. Ich würde es einfach abwarten und hoffen, das Anggebliemli und Co eines Tages mal nach Baden dürfen.

  • Zitat

    Original von Renntrabi
    Tangos und Combinos sollen aus dem Grund als einzige nach Weil dürfen, weil es dort höhere Perrons geben wird, wo die Klapptritte und Aussenschwingtüren der anderen Wagen ansotssen dürften.

    Zu schade. Hatte eigentlich gehofft, dass zumindest die neueren Be 4/4 und die Sänften auch nach Weil fahren dürften. Dies schafft meines Erachtens auch wieder eine gewisse Unflexibilität im Betrieb. :(

  • Zitat

    Original von Stefan
    Der Spatenstich für die Linie 8 erfolgt am 06.12.08 um 13:00h beim Rest. Dreikönig in der Kleinhüninger Anlage.


    Danke für das Geburtstagsgeschenk! :D

    Zitat

    Original von Stefan
    Wer eine Einladung möchte, soll sich bei mir mit Emailadresse melden, dann kann ich seine Anschrift weiterleiten.


    Braucht man denn diese spezielle Einladung? Kann man nicht einfach hingehen und zuschauen? ?(

  • Zitat

    Original von Stefan


    Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob Rück- oder Bremslichter. Combinos haben doch rote Lampen hinten ?!? (C) Foto: G. Studer

    Abgesehen davon, dass Du nun ein Bild von einer Front und nicht vom Heck erwischt hast, folgende Antwort.

    Jedes heutige Fahrzeug hat hinten rote Lichter...
    Auch unsere Combinos, welche vorne und hintern je über weisse und rote Lampen verfügt (für Rangierfahrten mit Hilfsführerstand).

    Der Combino hat eigentlich Bremslichter am Heck, und wenn mich nicht täuscht, sogar Blinker. Dies ist meiner Meinung nach sogar Standard.
    Genau so Standard wie die meisten Combinos am Heck auch eine Endzielanzeige haben.

    Beides wurde hier wohl aus Spargründen nicht ausgeführt.

    Ob das mit dem obligatorischen Bremslicht für Deutschland stimmt, weiss ich immernoch nicht, jedoch hat das wie schon mal irgendwo erwähnt ein Herr erzählt, von dem man die Meinung hat, dass er weiss was er erzählt.

  • Zitat

    Original von Gummikueh 476
    Also in der BOStrab (§40 "Signale") steht nur:

    § 40 Signaleinrichtungen
    (1) Signaleinrichtungen müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden und so
    gebaut sein, daß sie die Zugsignale und das Schutzsignal Sh 5 (Achtungssignal) nach
    Anlage 4 eindeutig und gut erkennbar abgeben können. Ihre Wirksamkeit darf nicht von
    der Fahrleitungsspannung abhängig sein.
    (2) Bei straßenabhängigen Bahnen müssen die beiden unteren Leuchten des Zugsignals Z 1
    (Spitzensignal) Scheinwerfer sein. Sie müssen
    1. den Gleisbereich ausreichend beleuchten können,
    2. sich gleichzeitig und gleichmäßig abblenden lassen,
    3. so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können.
    (3) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen müssen Geber für das Zugsignal Z 4
    (Fahrtrichtungssignal) an beiden Längsseiten mindestens vorn und hinten vorhanden sein.
    (4) Für das Zugsignal Z 5 (Warnblinksignal) gilt Absatz 3 entsprechend. Die
    Warnblinkleuchten eines Fahrzeugs müssen im gleichen Takt blinken.
    (5) Die Einschaltung der nichtabgeblendeten Scheinwerfer (Fernlicht) sowie die Funktion
    der Fahrtrichtungs- und der Warnblink-Signaleinrichtung müssen dem Fahrzeugführer
    sinnfällig angezeigt werden.
    (6) Fahrzeuge straßenabhängiger Bahnen müssen an der Rückseite zwei rote Rückstrahler
    haben.
    (7) Bei Betriebsfahrzeugen ohne eigenen Antrieb sind Geber für Fahrtrichtungssignale
    und Warnblinksignale entbehrlich, wenn durch andere Maßnahmen für eine ausreichende
    Sicherung gesorgt ist.

    Das ist der komplette §40... wollte es zuerst nicht glauben. Allerdings frage ich mihc dann, warum es ein Signal Z3 "Bremssignal", am Zugschluss zwei rote oder gelbe Lichter, gibt.

  • gut. das wäre sicherlich anpassbar..

    wobei ich der Meinung bin, dass zwei verschiedene Intervalle mehr auffallen.

  • Zitat

    Original von Gummikueh 476
    Nur würden eben deren Trittbretter an den Perronkanten anstossen...

    Und die BLT Schindler?


    Warum wollen die Weiler denn andere Perrons als die Basler? Vor allem wenn dann das Rollmaterial nicht mehr flexibel eingesetzt werden kann.