ÖV in der Schweiz

  • Schweizerische Einheitsfahrzeuge gehen in Pension

    Die orangefarbene Uniform, die er dem öffentlichen Stadtverkehr in der Schweiz hätte verpassen sollen, ist eine Episode geblieben. Jetzt tritt der Einheitstrolleybus des Verbandes schweizerischer Transportunternehmungen nach 30 Jahren ab - fast überall.

    P. S. Die Busbetriebe in der Schweiz waren und sind zum Teil heute noch ein Spiegel der föderalistischen Eidgenossenschaft. Oft wird das Rad nicht gemeinsam, sondern in jedem Unternehmen für sich neu erfunden. Das hatte auch für Fahrzeugbeschaffungen gegolten, bis die einheimische Industrie in den beiden vergangenen Jahrzehnten unter anderem an diesem kostentreibenden Individualismus zugrunde ging. Insofern ist der Effort des Verbandes schweizerischer Transportunternehmungen (VST, heute Verband öffentlicher Verkehr) bemerkenswert, in dessen Folge sich die Verkehrsbetriebe der fünf grössten Städte 1971 zur bis heute umfassendsten koordinierten Trolleybusbestellung der Schweiz zusammenrauften: 31 der 1974/75 gelieferten Gelenkbusse waren für Zürich bestimmt, 26 für Bern, 18 für Genf und 10 für Basel; 18 Zweiachser gelangten nach Lausanne. 1976 folgten 10 Gelenkbusse für Neuenburg, 1977 weitere 6 für Bern.

    Die Farbe der Müllabfuhr?

    Zum einen hatten die VST-Trolleybusse die altersschwach und zu klein gewordenen Wagen aus der Gründerzeit der elektrischen Traktion auf Pneus zu ersetzen. Zum anderen waren sie eine Voraussetzung für deren weitere Expansion in der Schweiz. Während sie in Neuenburg gleichsam als Nachklang des automobilen Zeitgeists der fünfziger und sechziger Jahre Trams ablösten, traten sie in der mittlerweile ökologisch erweckten Deutschschweiz an die Stelle von Dieselbussen. Die stattliche Beteiligung Berns an der vom Branchenverband orchestrierten Beschaffung resultierte aus Volksentscheiden gegen die Beschaffung von Dieselbussen und für die Elektrifizierung dreier bis anhin thermisch betriebener Linien.

    Das Bestreben des VST, den öffentlichen Stadtverkehr zu vereinheitlichen, beschränkte sich nicht auf die gemeinsame Beschaffung von Trolleybussen. 1974 empfahl er seinen Mitgliedern, ihre Fahrzeuge fortan orange zu spritzen und diese Farbe dadurch zu jener des öffentlichen Verkehrs zu machen. Damit verbunden war das Anliegen, eine generelle Vortrittsberechtigung auch der Busse im Strassenverkehrsrecht zu verankern. So wenig diesem Ansinnen Erfolg beschieden war, so wenig setzte sich Orange bei Tram und Bus in der Schweiz durch. Böse Zungen lästerten, die Farbe sei bereits durch die Müllabfuhr besetzt. 72 der insgesamt 119 gemeinsam bestellten Trolleybusse wurden in der Signalfarbe ausgeliefert - jene für Genf, Lausanne, Neuenburg und Basel; Bern steckte lediglich etwas mehr als die Hälfte der VST-Trolleybusse in das neue Gewand, und Zürich blieb ganz beim Blau und Weiss seines Wappens. Bis heute durchsetzen konnte sich Orange lediglich bei den Genfer Verkehrsbetrieben sowie bei einigen kleineren Bahnen und Busunternehmen; sonst dominieren überall wieder traditionelle oder lokal begründete Farben.

    Grenzen der Einheit

    Auch die Einheitlichkeit der Fahrzeuge war eine relative; während die anderen Städte auf den Gelenkbus mit 160 Plätzen setzten, hielten die Lausanner Verkehrsbetriebe wegen der Unwägbarkeiten des Winterbetriebs auf ihren steilen Strecken am Betrieb mit zweiachsigen Trolleybussen à 90 Plätzen plus Anhänger fest. Zürich und Bern erachteten der Wendigkeit zuträgliche gelenkte dritte Achsen als nötig. Während FBW sämtliche Chassis lieferte und eine Arbeitsgemeinschaft von BBC und Sécheron alle Fahrzeuge elektrisch ausrüstete, kamen bei den Aufbauten neben den damaligen Schweizer Marktführern Hess und Ramseier & Jenzer verschiedene Lokalmatadoren zum Zuge.

    Exportieren liess sich der Schweizer VST-Trolleybus nicht; Probefahrten in Vancouver und Seattle (1974) sowie in Arnhem (1976) führten zu keinen Bestellungen. Wesentlich dürfte dabei der im internationalen Vergleich stolze Stückpreis von 546 000 Franken gewesen sein. Den Sprung über die Landesgrenzen hinaus schafften einige der Fahrzeuge erst, nachdem sie hierzulande ihre Pflicht und Schuldigkeit getan hatten. Ausrangierte Exemplare fanden den Weg nach Lateinamerika und nach Osteuropa. Während sie aus den Fahrzeugflotten von Zürich, Basel und Lausanne bereits verschwunden sind, steht der Abschied von den letzten, zum grössten Teil noch orange lackierten Wagen in Neuenburg und Genf unmittelbar bevor. Design und Interieur von Bussen aus den siebziger Jahren werden dann lediglich noch in Bern anzutreffen sein; die 11 in der Bundesstadt verbliebenen Fahrzeuge wurden kürzlich dem neuen roten Erscheinungsbild angepasst. Ihr anhaltender Einsatz ist - wie seinerzeit schon ihre Beschaffung - unter anderem Konsequenz eines Volksentscheids, der die Kreise der lokalen Verkehrsstrategen störte: in diesem Falle des Neins zur Umstellung der Trolleybuslinien nach Bümpliz und Bethlehem auf Trambetrieb.

    Quelle: http://www.nzz.ch/2005/01/05/vm/page-articleCHYWY.html

  • Der öffentliche Verkehr wird landesweit rauchfrei

    BERN - Ab dem nächsten Fahrplanwechsel am 11. Dezember ist das Rauchen in Zügen, Bussen und Schiffen in der ganzen Schweiz verboten. Auch geschlossene oder schlecht durchlüftete Räume und Stationen werden rauchfrei.

    Das Rauchverbot gilt für alle öffentlichen Transportmittel landesweit, auch für die Züge von SBB, BLS und RhB. Dies teilte der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) zu einem gemeinsamen Beschluss der öffentlichen Transportunternehmen mit.

    Einige Bahnen in der Schweiz sind bereits rauchfrei, andere Unternehmen stellen noch um. Der VöV bemühte sich darum um eine landesweit einheitliche Regelung.

    Neben den Passagierräumen der öffentlichen Verkehrsmittel wird das Rauchverbot auch in geschlossenen Räumen der Stationen gelten. Darunter fallen laut VöV namentlich Schalterhallen, Wartesäle und Perronhallen mit beschränkter Luftzufuhr.

    Erlaubt bleibt das Rauchen dagegen auf den Perrons und auf offenen Schiffsdecks. Schifffahrten von geschlossenen Gesellschaften und Reisen in reservierten Spezialwagen können vom Verbot ausgenommen werden.

    Wie der VöV schreibt, machten Betriebe, die bereits ein Rauchverbot eingeführt haben, gute Erfahrungen. Die Massnahme werde auch von den gut 20 Prozent rauchenden Passagieren gut aufgenommen, Zuwiderhandlungen gebe es kaum. Hinzu komme, dass die Reinigungskosten sinken.

    Quelle: swissinfo

  • Angesichts bereits bestehender und bestens funktionierender Verkehrssysteme wie Eisenbahn, Tram, Trolleybus, Autobus (in Zukunft ebenfalls mit Brensstoffzelle vorstellbar) eine absolut nutzlose Erfindung, insbesondere, da der Erfinder einen Einsatz auf der intermediäre Bahn, z. B. auf reaktivierten Bahnnebenstrecken" vorsieht. Besser: Bahnstrecken gar nicht erst stilllegen, sondern mit modernen Fahrzeugen kostendeckend betrieben. Das Läufelfingerli lässt grüssen!

  • AutoTram ist ein Transportsystem für Personen in der Stadt. Es wurde im April 2005 vorgestellt. Das vom Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI) in Dresden entwickelte Fahrzeug ist eine Kombination aus Bus und Straßenbahn. Als Antrieb kommt dabei eine Kombination aus Brennstoffzelle und Schwungspeicher zum Einsatz. Um auf teure Schienen und Oberleitungen verzichten zu können, wird die Bahn durch ein optisches Leitsystem gesteuert und fährt auf gewöhnlichen Gummireifen. Ein ähnliches Konzept wie dieses fand sich auch in dem 1950 in der Schweiz entwickelten Gyrobus.

    [WIKI]Autotram[/WIKI]

  • @Renntrabi

    Genau das frage ich mich auch. Dass Vorschriften existieren, ist grundsätzlich gut. Doch was nützen sie, wenn sie nicht bekannt sind, nicht befolgt werden und bei Nichtbefolgen nicht gebüsst wird?

  • Die Verkehrsbetriebe haben schon noch eine gewisse Narrenfreiheit bei der Benennung der Haltestellen. Dies ist in der Verordnung ausdrücklich vorgesehen. Artikel 8, Abs. 2 lautet: "Haltestellen an Linien des Ortsverkehrs, für die in der offiziellen Publikation der Fahrpläne keine Abfahrtszeiten angegeben sind, gelten nicht als Stationen im Sinne von Absatz 1." Somit sind Haltestellen wie M-Parc, Spengler, Novartis Campus etc. möglich.

    Allerdings wäre noch rauszufinden, was eine "offizielle Publikation" gemäss Verordnung ist. Ist dies nur das Kursbuch oder auch die im Internet abrufbaren Fahrpläne, die es nota bene mittlerweile für fast jede Miststock-Haltestelle gibt?

    Pantograph: die Verordnung ist im Zivilgesetzbuch untergebracht. Wie bei den allermeisten Artikeln des ZGB gilt die Devise: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn also niemand gegen die Benennung einer Haltestelle klagt, ist der Name akzeptiert. Das heisst, es ist kein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden muss, wenn eine Haltestelle mit einem Werbe- oder Phantasienamen benennt wird.

  • Ich gehe schon davon aus, dass für alle Haltestellen des BVB/BLT-Netzes die Abfahrtszeiten eindeutig "öffentlich publiziert" sind, und zwar 1.) im Regio-Fahrplan und 2.) an den ausgehängten Plakatfahrplänen. Somit fallen diese Haltestellen meiner Ansicht nach unter die Verordnung.

    Waagefiehrer

    Es geht nicht um Kläger oder Richter. Ich frage mich einfach, ob die in der letzten Zeit durchgeführten Haltestellen-Umbenennungen gem. Art. 16 dem BAV gemeldet und von diesem ohne Bedenken genehmigt wurden. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass keine absolute Narrenfreiheit herrscht und bei einem völligen Wildwuchs eine Klage ins Auge gefasst werden könnte.

  • Unsere übernächste Generation wird sich im Jahr 2040 vielleicht fragen, weshalb die Haltestelle "Spengler" eben "Spengler" heisst. Vermutlich kann dann niemand mehr sagen, dass hier einst ein namhaftes Modefabrikations-Unternehmen beheimatet war, für welches sogar einmal zwei Oldtimer-Drämmli einen Gratis-Shuttledienst leisteten.

    Falls es diese Haltestelle dannzumal noch gibt.

  • Zitat

    Original von Pantograph
    Ich gehe schon davon aus, dass für alle Haltestellen des BVB/BLT-Netzes die Abfahrtszeiten eindeutig "öffentlich publiziert" sind...


    Im Kursbuch der SBB und im Regiofahrplan sind aber nicht alle Haltestellen publiziert. Und laut Gesetz gilt:

    Zitat

    Art. 81 Begriff der Stationen
    1 Als Stationen im Sinne dieser Verordnung gelten Bahnhöfe, Stationen und Haltestellen der Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs [...].
    2 Haltestellen an Linien des Ortsverkehrs, für die in der offiziellen Publikation der Fahrpläne keine Abfahrtszeiten angegeben sind, gelten nicht als Stationen im Sinne von Absatz 1.


    Ich denke der Haltestellenfahrplan gilt nicht als "offiziellen Publikation" sondern nur der Regiofahrplan oder das Kursbuch. Und im Regiofahrplan gibt es keine Abfahrtzeit für die Haltestelle Novartis Campus, Spengler, Ciba, M-Parc und Co.

  • Bitte richtig lesen: in der Verordnung steht nicht "öffentlich publiziert", sondern "... in der offiziellen Publikation ...". Und da liegt der Hund begraben.

    Pantograph
    Dass die Fahrpläne mit dem Plakatfahrplan öffentlich publiziert sind, gehe ich mit dir einig. Aber in der Verordnung steht eben ein anderer Wortlaut. Und der ist schlussendlich entscheidend.
    Und darüber, ob die Umbenennungen gemeldet wurden, lässt sich nur spekulieren...

  • ich hab da ne frage wie seht ihr die zukunft des ÖV in der region basel wie soll die aussehen
    und was könte man verbessern
    würde gerne eure meinung lesen ;)
    Wen es Nach mir gehen Würde
    Würde ich das ÖV netz ausbauen
    Wen ich mit den Trams anfange
    das angebot verbessern Linien ausbauen
    zb ne Tramlinie nach Lörrach , Weil , Grenzach , St.louis , Bourgfelden , Augst , Liestal , Waldenburg , Reigoldswil
    ein bischen besseres rollmaterial
    mehr leute einstellen
    das die armen tramführer sich nicht zutode arbeiten müssen
    zb die innenstadt autofrei machen wen es möglich ist
    an den stadtränder park in auffstellen