Tramverlängerung nach Saint-Louis


  • Aha: D.h. wenn ich am Marktplatz ins Tram einsteige und am Barfüsserplatz in den 3er umsteige, kann ich am Marktplatz kein Ticket nach St-Louis lösen. Aber an der Birsfelder Hard funktioniert das, ..., oder wie muss man das verstehen? ?(


    Hmmm ... voraussichtlich ... sehr informative Mitteilung, ... :whistling:

    Doch, Du kannst am Marktplatz ein Ticket nach St-Louis lösen.
    Aber zum Standardauslandtarif und nicht zum Inflex Preis. Relativ happig.
    Dies sollte Zonenmässig sein und nicht Linienabhänig.

    Das aber 603/604 bald wieder benutzt werden können für Inlandfahrten, dass finde ich genial.

  • Welche Preise werden denn für Fahrten innerhalb von Saint-Louis ohne Grenzübertritt gelten? Auch dieser "Inflex"-Tarif oder die Distribus-Preise?

    Falls das Zweitgenannte zutrifft, was würde dann als Grenze gelten? Die Haltestelle Burgfelderhof wird ja offiziell schweizerisch sein, wird aber sicher auch Bedeutung für Reisende vom zollnahen Bereich von Bourgfelden nach Saint-Louis Bahnhof haben.

    (Wie ist es eigentlich jetzt, wenn man mit dem 8er von Weil Bahnhof/Zentrum zur Haltestelle Weil Grenze fährt?
    Das ist ja ungefähr die selbe Situation. Diese Haltestelle ist ja auch offiziell schweizerisch. Gilt da noch der RVL-Tarif oder muss man schon ein grenzüberschreitendes Billet lösen, auch wenn man die Grenze nur überquert, wenn man bei der vordersten Türe aussteigt?)

    Einmal editiert, zuletzt von Baragge (18. Mai 2017 um 13:10)

  • Und eine weitere Ungleichbehandlung zwischen den treuesten ÖV-Kunden (GA-Inhabern) und U-Abo-Nutzern, auch wenn es zu befürchten war.

    Wie wird das eigentlich dereinst im Distribus aussehen? Gilt der Haustarif dannzumal von Frankreich kommend nur noch bis zur Grenze? Kann ich meine "Carte à 12 voyages" weiterhin in Verbindung mit meinem GA nutzen? Fragen über Fragen...

  • das hat doch nichts mit Ungleichbehandlung zu tun.

    U-Abo: TNW Produkt, TNW hat eine Vereinbarung mit wemauchimmer in Frankreich
    GA: SBB Produkt, SBB hat keine Vereinbarung mit wemauchimmer in Frankreich.

    Ich verstehe zwar, dass es die GA Nutzer wurmt, dass sie nicht zusatzkostenfrei nach St-Louis fahren können, und auch nicht mehr nach Weil am Rhein, aber es ist nun mal so. Und es ist legitim.

  • Um es auf einen Nenner zu bringen:
    GA-Gültigkeitsbereich: Schweiz
    St. Louis: Frankreich
    Weil: Deutschland
    Alles klar, oder doch nicht.
    Ja es gibt Ausnahmen, z.B.
    Centovalli, Tirano: Italien
    Aber D & F wollen anscheinend keine Ausnahme vorsehen!

  • das hat doch nichts mit Ungleichbehandlung zu tun.

    U-Abo: TNW Produkt, TNW hat eine Vereinbarung mit wemauchimmer in Frankreich
    GA: SBB Produkt, SBB hat keine Vereinbarung mit wemauchimmer in Frankreich.

    Ich verstehe zwar, dass es die GA Nutzer wurmt, dass sie nicht zusatzkostenfrei nach St-Louis fahren können, und auch nicht mehr nach Weil am Rhein, aber es ist nun mal so. Und es ist legitim.

    Das GA ist KEIN SBB-Produkt, sondern eines des VöV, in welchem die Unternehmen des TNW ebenfalls Mitglied sind. An einigen Orten (schj hat es angetönt) ist das GA teilweise weit über die Grenze hinaus gültig. Nebst der Centovallibahn, was historisch gewachsen ist, gilt es seit einiger Zeit auch bis Landeck-Zams sowie über den Reschenpass sowie immer schon bis Feldkirch (nur LIEmobil-Bus), Pontarlier (nur transN-Bus) oder Singen (via Stein am Rhein).

    Umgekehrt dürfen übrigens auch BahnCard-100-Nutzer bis Basel SBB (nur mit RE und S6) oder bis Claraplatz (Tram 8 und Bus 55) fahren.


  • Das aber 603/604 bald wieder benutzt werden können für Inlandfahrten, dass finde ich genial.


    Nachdem die Inlandsfahrten untersagt wurden, dauerte es ja mehrere Jahre, bis das auf den Haltestellenschildern nachvollzogen wurde. Jetzt (seit vielleicht 1-2 Jahren) hat man das endlich geschafft und prompt werden die Inlandsfahrten wieder erlaubt :)

    Inbesondere bei Meldungen zu 603/604 merkt man schon, dass die PR-Abteilung der BVB wohl häufige Mitarbeiter-Wechsel hatte oder dass sie davon ausgehen, dass die Empfänger ein kurzes Gedächtnis haben:

    - Ende 80er-Jahre: "Stadtbus" von Saint-Louis bis Basel verlängert. Die Busse erhielten als Aufkleber oder Zusatzschild sogar ein kleines BVB-Logo und waren somit offiziell auch für den Inlandsverkehr erlaubt.
    - Irgendwann 90er oder 00er-Jahre: In der damaligen Hüningerstrasse wurde die Haltestelle "Novartis Porte 10" eröffnet und wurde auch für die Verbindung in die Innerstadt beworben.
    - Nachdem Distribus/MétroCars ihren "Saint-Louis-Tarif" bis zur Schifflände gelten liesen: "Inlandtransport ist nicht erlaubt und sei es auch noch nie gewesen"
    - Jetzt ab Dezember ist der Inlandtransport "neu" erlaubt (wie wenn es noch gar nie so gewesen wäre).

    Für Reisende von Saint-Louis an die Schifflände ist die neue Regelung aber schon ein gewaltiger Aufschlag.

  • Beim Inflex-Tarif fiel mir noch auf, dass es zumindest in einem Fall immer noch so ist, dass die grenzüberschreitende Fahrt günstiger ist als wenn man nur bis zur Grenze fährt. Der Inflex-Tarif ist immer noch günstiger als das 1-Zonenbillet ohne Halbtax. Wenn man nur vom Barfüsserplatz z.B. an den Luzernerring will, könnte man einfach dieses Billet lösen. Dass man damit evtl. nicht vor der Grenze aussteigen darf, lässt sich im Tram ja kaum kontrollieren und durchsetzen.

  • neue Haltestelle Burgfelderhof:

    Wird das die erste bzw. letzte Haltestelle auf Schweizer Boden sein ?

  • Ja. Die Haltestelle am Zoll wird "Burgerfelderhof" heisen. Haltestelle ist in beiden Richtungen noch komplett auf Schweizer Boden (ein Teil der Schlaufe und somit auch der Pausenaufenthalt der wendenden Kursen ist aber schon in Frankreich)

    Aus "Burgfelden Grenze" wird "Waldighoferstrasse", der alte Name würde ja Verwirrung stiften, wenn es einen Halt gibt, der näher an der Grenze ist.

    Scheint mir noch ein recht sportlicher Zeitplan zu sein für Abnahme, Test- und Schulungsfahrten usw. Vom Anschluss an das restliche Netz und der ersten Befahrbarkeit bis zum fahrplanmässigen Passagierbetrieb in nur zwei Wochen.

    Gut, ist ja nur ein relativ kurzer Abschnitt und so kann man es sich wohl sparen, eine Zeit lang beide Schlaufen und zusätzliche Weichen in Betrieb haben zu müssen.

  • Ich habe die verlängerte Strecke inspiziert und festgestellt, dass einzig im Gleisbogen der Schlaufe um das Zollgebäude noch etwa 30 Meter Fahrleitung fehlt. Und zwar bei der Einfahrt in die Schlaufe, wenn man von der Stadt her kommt bis zur Weiche des Gleises, das vom Sportplatz her kommt.

    Das Trassee muss vor der Inbetriebnahme neu gerodet werden, das Unkraut ist soweit (und so schnell) gewachsen, dass es den Eindruck erweckt, es handle sich um eine seit Jahren stillgelegte Strecke!

  • Beiträge zu themenfremden Äusserungen wurden von mir in die Meckerecke verschoben...

    Einmal editiert, zuletzt von 4402 (2. Juli 2017 um 18:58)