Verbot: Vier Jahre nach den BVB führen auch die BLT ein Ess- und Trinkverbot in Tram und Bus ein

  • Um eine Busse o. Äh. verhängen zu können, braucht es schon eine gesetzliche Grundlage.

    Bezüglich Verschmutzungen liegt diese aber vor (das ist im Übrigen auch im normalen Zivilrecht so, Verschmutzungen sind nicht legal).

    Bezüglich Essen/Trinken ohne Verschmutzungen (ein Schluck aus der PET-Flasche, ein paar M&Ms etc, natürlich ohne Abfall zu hinterlassen) gibt es aber soweit ich weiss keine gesetzliche Grundlage - und damit auch keine Handhabe. Auch nicht bei den BVB.

  • Die Einführung der 20 CHF Bussen bei BVB & BLT finde ich gerechtfertigt.
    Gewisse sogenannte Fahrgäste benehmen sich wie die Schweine und solchen kann man mit diesen Mitteln mal einen Anreiz geben, sich Gedanken zur Esskultur in der Schweiz zu machen.

    Abgesehen sind wir hier noch human diesbezüglich!

    In Singapur herrschen bekanntlich drastischere Ansichten zum Thema Sauberkeit:

    Singapur - "Es ist einfacher für 16-Jährige, zu einer Prostituierten zu gehen als ein Kaugummi zu kaufen. Das ist doch lächerlich", empört sich der 22-jährige Student Fayen Wong laut CNN über den neuen Kaugummi-Erlass seiner Heimatstadt. Singapur hat nach zwölf Jahren strikten Kaugummi-Verbots den Verkauf wieder zugelassen, allerdings darf es als so genannte kontrollierte Substanz nur in Apotheken und nur an registrierte Käufer abgegeben werden. Im Gegensatz dazu ist Prostitution in dem asiatischen Stadtstaat legal, eine Registrierung ist nicht notwendig.

    Apotheker, die bei der Abgabe von Kaugummi leichtfertig auf die Angabe von Namen und Passnummer des Käufers verzichten, müssen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 5000 Singapur-Dollar (2400 Euro) rechnen. Zu therapeutischen Zwecken hat die Gesundheitsbehörde 19 Sorten zugelassen, darunter zuckerfreie und Nikotin-Kaugummis. Wong sieht darin kein Fortschritt: "Warum soll ich mir unter Schwierigkeiten Nikotin-Kaugummi kaufen, wenn ich mir, ohne meinen Namen zu nennen, eine Packung Zigaretten kaufen kann?"

    Das als besonders reinlich bekannte Singapur verbot 1992 die Herstellung, den Import und Verkauf von Kaugummis, um Straßen, Häuser, Busse und U-Bahnen sauber zu halten. Die Stadtväter beklagten besonders die ständig verklebten U-Bahntüren. Nach wie vor kassiert die Stadt Geldstrafen beim öffentlichen Spucken und wenn auf öffentlichen Toiletten nicht gespült wurde.

    Das Ende der kaugummilosen Zeit verdanken die Singapurer einem Freihandelsabkommen mit den USA, das am 1. Januar in Kraft trat. Und schon beklagen Straßenfeger die zähklebrige Verunzierung der ehemals wie geleckt wirkenden Bürgersteige - schreibt die regierungsnahe "Straits Times".

  • @ Dome:

    Ich gebe dir recht, BVB und BLT bewegen sich auf juristisch extrem dünnem Eis: Bei art. 51 al. 2 lit. d TG handelt es sich um ein Erfolgsdelikt (der Täter kann nur bestraft werden, wenn er durch Essen und Trinken das Fahrzeug verschmutzt) und nicht, wie von BVB und BLT verstanden, als schlichtes Tätigkeitsdelikt (das Verhalten alleine reicht, es braucht kein Resultat). Wenn du isst und das Fahrzeug dabei nicht verschmutzt, dürfte man dich eigentlich nicht büssen, weil du einen objektiven Tatbestand (Verschmutzen des Fahrzeugs) nicht erfüllst. Eine Busse wäre willkürlich (und damit ein Verstoss gegen art. 9 der Bundesverfassung!!!) und könnte vor Gericht mit Erfolg angefochten werden.

  • Strafbestimmungen
    Art. 51

    Auf Antrag wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
    a. Vollzugsvorschriften des Bundesrates über die Zulassung von Personen oder Gegenständen zum Transport verletzt;
    b. ohne gültigen Fahrausweis ein Fahrzeug auf einer Strecke benützt, auf der er den Fahrausweis selbst hätte entwerten müssen.

    Mit der gleichen Strafe wird belegt, wer vorsätzlich:
    a. während der Fahrt ein Fahrzeug besteigt oder verlässt, die Türe öffnet oder Gegenstände hinauswirft;
    b. den Wartsaal unbefugt benützt;
    c. die Sicherheitsvorrichtungen eines Fahrzeuges, insbesondere die Notbremse, missbraucht;
    d. Anlagen oder Fahrzeuge verunreinigt.

    Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.

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    Einmal editiert, zuletzt von Thomas Meyer (21. April 2009 um 14:20)

  • Das ganze findet in einer rechtliche mehr als vagen Grauzone statt.
    Ich finde es gehört sich nicht, einen stinkenden und triefenden Döner im Tram zu verspeisen. Aber wieso soll es mir nicht gestattet sein, einen Schluck aus meiner Wasserflasche zu nehmen? Daher halte ich nichts von einer Geldstrafe!

  • ich denke das Trinken aus einer Wasserflasche wird auch keine Busse mitsich ziehen.

    Ich verzichte auf jeden Fall im Sommer nicht darauf in einem unklimatisierten Fahrzeug etwas zu trinken, wenn ich länger als 10 Min damit mitfahre.

  • Auf die Bussenpraxis bin ich ja gespannt...


    Wie schon mehrfach erwähnt, essen/trinken ohne Verunreinigung fällt nicht unter Art. 51 TG und ist somit nicht strafbar.

    Wenn also nichts irgendwohin tropft/kleckert, ist eine Strafe nicht möglich.

    Und wenn nun vom Brötchen drei Brotkrumen auf den Boden fallen? Und wenn ich sie wieder aufhebe?

    Was ist mit dem stinkenden Döner? Reicht der Geruch alleine als Verunreinigung? (Belästigung ja, aber Verunreinigung?)

    Und was genau ist eine Verunreinigung?

    Wenn ein paar Tropfen Evian-Wasser auf den Boden gelangen, ist das eine Verunreinigung? Und bei Coke zero? Oder erst bei normalem Cola (Zucker, klebrig)? Und wie gross muss die Menge sein?

    Ist nicht ein gewisses Mass an Verschmutzung sowieso im Fahrpreis inbegriffen? Schliesslich wird ja auch nicht gebüsst, wer mit einem tropfenden Regenschirm oder (normal) dreckigen Schuhen ins Tram einsteigt. Oder Fingerabdrücke an den Fensterscheiben. Und dreckige Schuhe sind wohl schlimmer als 3, 4 2mm grosse Brotkrumen...


    Kann ja lustig werden...


    Edit: Und ganz schwierig wird es ja ohnehin dadurch, dass Vorsatz (wobei Eventualvorsatz genügt) notwendig ist - und Fahrlässigkeit eben nicht genügt! (Anders als es BLT/BVB behaupten.)

    Wenn ich esse, wer wird mir da Vorsatz nachweisen (!) können, dass ich auch das Tram verschmutzen wollte?

    Einmal editiert, zuletzt von 750 mm (21. April 2009 um 16:42)

  • Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es auch bei den BVB einen Juristen gibt, der das Ganze abgeklärt hat. Ich jedenfalls begrüsse die Bussen. Diese Schweinerei in den Trams und Bussen ist unter jedem Sauhund!

  • Also ich werde in Zukunft im Tram immer noch mein Rivella schlürfen. Ich hoffe mal, dass man die Busse nur bezahen muss, wenn man auch eine Sauerei anrichtet. Man merke: einer der Vorteile des ÖVs ist, dass man während der Fahrt die Zeit sinnvoll nutzen kann, dazu gehört auch essen.

  • Zitat

    Original von BLT Bengel
    [...] Ich hoffe mal, dass man die Busse nur bezahen muss, wenn man auch eine Sauerei anrichtet. Man merke: einer der Vorteile des ÖVs ist, dass man während der Fahrt die Zeit sinnvoll nutzen kann, dazu gehört auch essen.

    Eine Differenzierung ist in jedem Fall angebracht.

    Im ÖV essen.......
    - auf Langstrecken zB SBB - ja
    - im Stadtverkehr Tram, Bus - nein!

    Z.B. sind Trams und Busse überhaupt nicht dafür vorgesehen und eingerichtet um sich darin zu verpflegen. (keine Ablagen keine Tische etc.)

    Und so Argumente wie sie heute z.B. in einer Umfrage bei Radio Basilisk gebracht wurden.....
    Die Zeit nutzen um etwas zwischen zwei Terminen zu essen.
    Keine Zeit am Morgen, daher Verpflegung im Tram.

    Wie wärs da mit früher aufstehen und gemütlich zuhause Frühstücken.
    Sich Zeit nehmen - alles zu seiner Zeit am richtigen Ort.......

  • Zitat

    Original von Stephan Gassmann
    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es auch bei den BVB einen Juristen gibt, der das Ganze abgeklärt hat. Ich jedenfalls begrüsse die Bussen. Diese Schweinerei in den Trams und Bussen ist unter jedem Sauhund!

    Klar haben die Juristen. Aber was die gesagt haben?

    Solange BVB/BLT immer behaupten, sie dürfen büssen, und niemand zieht das vor ein Gericht und lässt es überprüfen, haben die BVB/BLT ihr Ziel erreicht.

    Genau das Gleiche mit dem Schwarzfahren, wo die SBB zwischen Vorsatz und Irrtum oder zwischen ohne Billett/mit 2. Kl-Billett in der 1. Kl fahren keinen Unterschied machen und das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, dass ein Unterschied zu machen ist. Bislang dachten auch alle, die SBB haben recht...


    Ich halte übrigens ein moderates (!) Ess-/Trinkverbot auch für richtig, aber es braucht auch die gesetzliche Grundlage.

    Schweinereien im Tram mit einer anderen Schweinerei (Bussen ohne rechtliche Grundlage) ahnden zu wollen, halte ich für nicht so klug.

    Übrigens: Als die BVB das Essverbot einführten, wurde u.a. erklärt, man verzichte auf Bussen, weil die rechtliche Grundlage fehle...

  • @ Stephan Gassmann:

    Man kann für oder gegen Bussen bei "Fresserei" sein, aber diese Bussenpraxis kann nur solange aufrecht erhalten werden, bis es den ersten Juristen erwischt, denn der wird die Busse mit Erfolg anfechten.
    Wenn die BVB einen Juristen haben, der ihnen das "erlaubt" hat, dann ist's ein ganz schlechter! Aber letztlich spielt man auch damit, dass wegen 40 Fr. Busse kaum einer an den Richter gelangt, da der Aufwand nicht unbeträchtlich und die Kosten hoch sind.


    @BLT Bengel:

    Es ist zu befürchten, dass man dich auch für's Rivellatrinken büssen wird. Den Kontrolleuren ist es wurst ob ihre Busse rechtens ist oder nicht, sie müssen die Konsequenzen nicht tragen. Du (bezw. deine Eltern) könnten höchstens die Busse vor Gericht anfechten (oder den BVB/BLT damit drohen, in der Hoffnung, sie würden nachgeben).

  • Da bin ich ja wirklich mal gespannt wie lange das ohne Richter geht. Ich tippe auf ca. 3 Monate bis sie einen Cola-Trinker büssen, der nicht gekleckert hat und dann vor Gericht zieht :D

    Was ich hingegen als Fahrgast eher lächerlich und auch extrem ärgerlich finde ist, dass die Busse auch auf Zeitungen erhoben werden soll. Ich war schon zig mal froh, wenn ich im Tram noch eine Zeitung auftreiben konnte wenn es in der Box keine mehr hatte... mit viel Glück wars sogar eine BaZ oder NZZ :)

    Vorallem in diesem Bereich sehe ich das "Problem" eher hausgemacht. Wieso werden nich einfach Zietungsboxen fürs recycling in den Trams (analog Zürich.... jaja, schlagt mich) installiert? Ich bin jetzt einfach mal so frech und behaupte, dass das aleine schon locker 2/3 der Zeitungen von den Sitzen nimmt.


    Auch Abfalleimer wären angebracht. Klar ist es nicht Sinn und Zweck der Verkehrsbetriebe, für uns den Abfall zu entsorgen, aber jetzt mal ehrlich: wir leben in einer Konsumgesellschaft, in der wirklich jeder Scheiss in irgend einer Verpackung steckt. Die meisten Leute werden das weder befürworten noch können sie etwas dafür... aber den Abfall haben sie trozdem. Dass ein Bedürfnis nach Abfalleimern besteht, ist ja an den "Billeteimern" gut ersichtlich, welche eigentlich praktisch immer zum bersten voll mit Abfall sind. Wenn es keine Eimer hat, werfens die Leute eben auf den Boden... da wird warscheinlich nichteinmal eine solche Busse gross etwas ändern, denn ich kenne keinen, der den Abfall (seis von einem Kaugummi, einer eingeschweissten Zeitschrift oder einer DVD) in die Jackentasche nimmt und damit nach Hause latscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Guggumere (21. April 2009 um 19:14)

  • Zitat

    Original von Guggumere
    Da bin ich ja wirklich mal gespannt wie lange das ohne Richter geht. Ich tippe auf ca. 3 Monate bis sie einen Cola-Trinker büssen, der nicht gekleckert hat und dann vor Gericht zieht :D

    Ich kann dir garantieren, dass ich weiter mein Cola im Tram trinken werde. Sollen die nur versuchen, mich zu büssen :evil:


    Und dass das das Liegenlassen von Zeitungen - auch für mich ein Dienst am nächsten Fahrgast - gebüsst werden soll, ist für mich sowieso Quatsch.

  • und by the way: Ist die Busse zukünftig eigentlich im Beförderungspreis bei der Dante Schuggi schon inbegriffen?

    Oder fährt ein Kontrolleur mit und dann kommt zuerst die Servierdüse: "Hier ihr Cola, macht fünf fuffzig" und dann der Kontrolleur "Und ich hett jetzt no gärn 20 Frangge vo Ihne, will, wüsse Si, do derfe si nid ässe und tringge" :D

  • Zitat

    Original von 750 mm
    und by the way: Ist die Busse zukünftig eigentlich im Beförderungspreis bei der Dante Schuggi schon inbegriffen?

    Oder fährt ein Kontrolleur mit und dann kommt zuerst die Servierdüse: "Hier ihr Cola, macht fünf fuffzig" und dann der Kontrolleur "Und ich hett jetzt no gärn 20 Frangge vo Ihne, will, wüsse Si, do derfe si nid ässe und tringge" :D

    Wie bereits erwähnt: alles zu seiner Zeit am richtigen Ort.......


  • Sag das mal jemandem, der in Rodersdorf wohnt. Er muss dann mindestens 20 Minuten früher aufstehen. Und z. B. beim Mittagessen ist es nicht immer möglich, sich eine genug lange Pause fürs Essen "freizuschaufeln" und dann bleibt die einzige Möglichkeit halt im Tram essen.

    Ich hoffe sehr, dass die BVB/BLT Kontrolleure nur Bussen verteilen werden, wenn es ihnen tatsächlich durch das Gesetz erlaubt ist. Wenn aber "willkürlich" Strafen verteilt werden, hoffe ich sehr, dass - bei aller Sympathie für die BLT und die BVB - ein betroffener rechtliche Schritte einleiten wird und die ganze Sache auffliegt.

  • «Sind Sie im Tram jemals in Ketchup gesessen?»

    Von Alexander Müller.
    Dass BVB und BLT künftig in ihren Trams und Bussen das seit längerer Zeit geltende Ess- und Trinkverbot mit Bussen durchsetzen wollen, schlägt bei baz.online-Lesern hohe Wellen.

    Die Abstimmung gibt BVB und BLT Recht: Rund zwei Drittel der User sind der Meinung, dass die Strafmassnahme gerechtfertigt ist. Vielen stinkts nämlich im Tram – wortwörtlich! So schreibt beispielsweise User Andreas Schneider: «Ich habe schon lange - im wahrsten Sinne des Wortes - die Nase voll davon, wenn im Tram neben mir genüsslich Döner, Pommes, Burger und andere stark riechenden Mahlzeiten eingenommen werden.» Während aber eine Verbannung der triefenden Döner vielen noch einigermassen einleuchtet, fragt sich Daniel Knusel, «ob es einem verwehrt sein wird, auf einer 20-minütigen Tramfahrt seinen Durst zu stillen? Oder was macht eine Person, deren Zuckerspiegel tief ist?» Die Entscheidung, was gerade noch erlaubt ist und was gegen die Regeln verstösst, müssen letztlich die BVB-Kontrolleure vor Ort treffen - kein leichter Job, befürchten viele User.


    Verhungernde Fahrgäste?

    Für Peter Ammon ist es höchste Zeit, «dass diese Abfallgesellschaft zur Ordnung gerufen wird.» Und zu den Argumenten der Bussen-Gegnern meint er: «Das tönt so, als könnte verdursten oder verhungern, wer aufs Essen und Trinken während der Fahrt verzichten muss.» Auch Hansueli Schelm wundert sich «warum alle immer am Essen sind. Und es sind nicht die, welche unterernährt aussehen. Gegen ein Schluck Wasser aus der Flasche bei heissem Wetter hat wohl auch die BVB und BLT nichts. Eigentlich erfordert der Anstand, dass man keinen Dreck liegen lässt.»

    Ähnlich tönt es auch bei vielen anderen, die ihr Bedauern äusserten, dass es überhaupt nötig ist, ein solches Verbot zu verhängen und pochen auf mehr Eigenverantwortung und Anstand der Einzelnen. «Anstelle von Bussen verteilen, sollten wir alle mutiger sein und Schmutzfinke direkt auffordern, ihren Dreck mitzunehmen», meint auch Jolanda Häfeli.


    Zu kleine Mistkübel

    Doch auch fehlende Prävention von Seiten der BVB wird beklagt. «Würden die BVB/BLT endlich grössere Mistkübel in ihren Fahrzeugen anbringen, könnte man seine Abfälle, Zeitungen etc. auch artgerecht entsorgen, der Schmutzberg in den Tram und Bussen würde sinken», schreibt Viviane Bloch. Und dann wäre wohl auch das Verbot nicht nötig. Verbote gibt es ohnehin schon genug – beklagen viele der baz.online-User. Und andere bezweifeln, ob BVB/BLT überhaupt das Recht haben, ein solches Verbot mit Bussen zu ahnden.

    Quelle: bazonline (http://bazonline.ch/basel/stadt/Si…/story/23476990)